Gemeinde Scharbeutz - Amt für Soziale Hilfen
Beschreibung
Das Amt für Soziale Hilfen nimmt die gemeindlichen Aufgabenbereiche nach SGB XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für die Gemeinde Scharbeutz wahr.
Die Zuständigkeit für das "Amt für Soziale Hilfen" liegt beim Kreis Ostholstein.
Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch geschlossen
Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:00-12:00 Uhr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr  Donnerstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr  Freitag: von 08:00 bis 12:00 Uhr 
Kontakt
Zuständigkeit für
Scharbeutz
- Bildungs- und Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beantragen
- Blindenhilfe beantragen
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
- Hilfe im Haushalt beantragen
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen
- Hilfe zur Pflege beantragen
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen
- Pflege: Pflegewohngeld
- Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen
- Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz)
- Sozialhilfe: Hilfen zur Gesundheit
- Sozialhilfe beantragen
- Sozialhilfe für Minderjährige in Verwandtenpflege beantragen
- Übernahme der Bestattungskosten beantragen