Gemeinde Scharbeutz - Amt für Soziale Hilfen
Beschreibung
Das Amt für Soziale Hilfen nimmt die gemeindlichen Aufgabenbereiche nach SGB XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für die Gemeinde Scharbeutz wahr.
Die Zuständigkeit für das "Amt für Soziale Hilfen" liegt beim Kreis Ostholstein.
Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch geschlossen
Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:00-12:00 Uhr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr Freitag: von 08:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Zuständigkeit für
Scharbeutz
- Blindenhilfe beantragen
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
- Hilfe im Haushalt beantragen
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen
- Hilfe zur Pflege beantragen
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen
- Nachweise für Leistungen aus der Förderung von bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Teilnahme an Bildungsangeboten sowie kulturellen und sozialen Angeboten erbringen
- Pflege: Pflegewohngeld
- Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen
- Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz)
- Sozialhilfe: Hilfen zur Gesundheit
- Sozialhilfe beantragen
- Sozialhilfe für Minderjährige in Verwandtenpflege beantragen
- Übernahme der Bestattungskosten beantragen