Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen sowie für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen beantragen
Die Eingliederungshilfe dient unter anderem dazu, Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft einzugliedern und sie zu einem weitgehend selbständigen Leben zu befähigen.
Beschreibung
Aufgabe der Eingliederungshilfe besteht darin, Leistungsberechtigten eine individuelle, der Würde des Menschen entsprechende Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll Menschen mit Behinderung befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.
Die Eingliederungshilfe wird nur auf Antrag gewährt.
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen, Leistungen bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern),
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung (Hilfen zu einer Schulbildung, Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf),
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Leistungen für Wohnraum, Assistenzleistungen, heilpädagogische Leistungen, Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie, Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, Leistungen zur Förderung der Verständigung, Leistungen zur Mobilität, Hilfsmittel, Besuchsbeihilfen).
Zum Zweck der Steuerung, Wirkungskontrolle und Dokumentation des Teilhabeprozesses stellt der Träger der Eingliederungshilfe unverzüglich nach der Feststellung der Leistungen gemeinsam mit der leistungsberechtigten Person, einer Person ihres Vertrauens, eventuell mit der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt, dem Gesundheitsamt, der Landesärztin/dem Landesarzt, dem Jugendamt und den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit einen Gesamtplan insbesondere zur Durchführung der einzelnen Leistungen oder einer Einzelleistung auf.
Anspruch auf Leistungen haben Menschen mit Behinderungen, die nicht nur vorübergehende körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben und wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind (wesentliche Behinderung) oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungsträger oder Rehabilitationsträger (zum Beispiel Krankenversicherungsträger, Rentenversicherungsträger, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherungsträger) nachrangig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an den Träger der Eingliederungshilfe Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Hinweise für Neumünster: Eingliederungshilfe
- Für eine persönliche Vorsprache vereinbaren Sie bitte telefonisch einen individuellen Termin mit der bzw. dem für Ihren Buchstaben zuständigen Mitarbeiter/-in.
- Sie wollen Unterlagen abgeben? Das können Sie im Bürgerbüro am Kuhberg 18. Oder Sie werfen diese in den Hausbriefkasten des Neuen Rathauses am Großflecken ein.
- Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Menschen mit Beeinträchtigung" unter dem Punkt "Eingliederungshilfe".
Ansprechpartner
Stadt Neumünster - Fachdienst Soziale Hilfen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Brachenfelder Straße 1
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten: dienstags und donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr donnerstags auch von 14:30 bis 17:30 Uhr und nach telefonischer Absprache
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2494
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2565
Fax: +49 4321 942-2525
Fax: +49 4321 942-2293
E-Mail: soziale-hilfen@neumuenster.de
Stichwörter
Behinderte, behinderte Menschen, Schwerbehindert, Schwerbehinderte Menschen
Stadt Neumünster - Eingliederungshilfe, Wohngeld, BAföG/Soziale Hilfen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 4321 942-2293(Eingliederungshilfe, BAföG)
Fax: +49 4321 942-802155(Wohngeldstelle)
Telefon Festnetz: +49 4321 942-0(Zentrale)
E-Mail: soziale-hilfen@neumuenster.de
E-Mail: wohngeldstelle@neumuenster.de
Kontaktperson
Eingliederungshilfe: Buchstaben A - Ca
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2541
Eingliederungshilfe: Buchstaben Cb - Hab
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2120
Eingliederungshilfe: Buchstaben Hac - Kap
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2590
Eingliederungshilfe: Buchstaben Kaq - Lem
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2321
Eingliederungshilfe: Buchstaben Len - Mül
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2039
Eingliederungshilfe: Buchstaben Müm - Rös
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2689
Eingliederungshilfe: Buchstaben Röt - Scho
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2762
Eingliederungshilfe: Buchstaben Schp - St
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2482
Eingliederungshilfe: Buchstaben Su - Z
Telefon Festnetz: +40 4321 942-2497
Arbeitsgruppenleitung Eingliederungshilfe, Abrechnung Behindertenfahrdienst
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2762
Internet
Stichwörter
Hilfeplanung, Kriegsopferfürsorge, Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen, pädagogische Frühförderung
erforderliche Unterlagen
Je nach Sachverhalt benötigen Sie zum Beispiel
- Nachweis über die Behinderung,
- sämtliche Einkommensnachweise,
- Nachweise über die Kosten der Unterkunft und Vermögensnachweis (Bankauskunft).
Genaue Auskünfte hierzu erhalten Sie von der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Eingliederungshilfe wird frühestens ab dem Ersten des Monats der Antragstellung gewährt, wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen bereits vorlagen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Hilfe in besonderen Lebenslagen, Eingliederung