Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen Gewährung

    Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen sowie für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen beantragen

    Die Eingliederungshilfe dient unter anderem dazu, Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft einzugliedern und sie zu einem weitgehend selbständigen Leben zu befähigen.

    Beschreibung

    Aufgabe der Eingliederungshilfe besteht darin, Leistungsberechtigten eine individuelle, der Würde des Menschen entsprechende Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll Menschen mit Behinderung befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

    Die Eingliederungshilfe wird nur auf Antrag gewährt.

    Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören:

    • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
    • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen, Leistungen bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern),
    • Leistungen zur Teilhabe an Bildung (Hilfen zu einer Schulbildung, Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf),
    • Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Leistungen für Wohnraum, Assistenzleistungen, heilpädagogische Leistungen, Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie, Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, Leistungen zur Förderung der Verständigung, Leistungen zur Mobilität, Hilfsmittel, Besuchsbeihilfen).

    Zum Zweck der Steuerung, Wirkungskontrolle und Dokumentation des Teilhabeprozesses stellt der Träger der Eingliederungshilfe unverzüglich nach der Feststellung der Leistungen gemeinsam mit der leistungsberechtigten Person, einer Person ihres Vertrauens, eventuell mit der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt, dem Gesundheitsamt, der Landesärztin/dem Landesarzt, dem Jugendamt und den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit einen Gesamtplan insbesondere zur Durchführung der einzelnen Leistungen oder einer Einzelleistung auf.

    Anspruch auf Leistungen haben Menschen mit Behinderungen, die nicht nur vorübergehende körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben und wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind (wesentliche Behinderung) oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungsträger oder Rehabilitationsträger (zum Beispiel Krankenversicherungsträger, Rentenversicherungsträger, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherungsträger) nachrangig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an den Träger der Eingliederungshilfe Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Neumünster: Eingliederungshilfe

    • Für eine persönliche Vorsprache vereinbaren Sie bitte telefonisch einen individuellen Termin mit der bzw. dem für Ihren Buchstaben zuständigen Mitarbeiter/-in.
       
    • Sie wollen Unterlagen abgeben? Das können Sie im Bürgerbüro am Kuhberg 18. Oder Sie werfen diese in den Hausbriefkasten des Neuen Rathauses am Großflecken ein.
       
    • Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Menschen mit Beeinträchtigung"  unter dem Punkt "Eingliederungshilfe".

    Ansprechpartner

    Stadt Neumünster - Fachdienst Soziale Hilfen

    Adresse

    Hausanschrift

    Großflecken 59

    24534 Neumünster

    Parkplätze

    • Parkplatz: Brachenfelder Straße 1
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: dienstags und donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr donnerstags auch von 14:30 bis 17:30 Uhr und nach telefonischer Absprache

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2494

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2565

    Fax: +49 4321 942-2525

    Fax: +49 4321 942-2293

    E-Mail: soziale-hilfen@neumuenster.de

    Stichwörter

    Behinderte, behinderte Menschen, Schwerbehindert, Schwerbehinderte Menschen

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Neumünster - Eingliederungshilfe, Wohngeld, BAföG/Soziale Hilfen

    Adresse

    Hausanschrift

    Großflecken 59

    24534 Neumünster

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 4321 942-2293(Eingliederungshilfe, BAföG)

    Fax: +49 4321 942-802155(Wohngeldstelle)

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-0(Zentrale)

    E-Mail: soziale-hilfen@neumuenster.de

    E-Mail: wohngeldstelle@neumuenster.de

    Kontaktperson

    • Eingliederungshilfe: Buchstaben A - Ca

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2541

    • Eingliederungshilfe: Buchstaben Cb - Hab

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2120

    • Eingliederungshilfe: Buchstaben Hac - Kap

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2590

    • Eingliederungshilfe: Buchstaben Kaq - Lem

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2321

    • Eingliederungshilfe: Buchstaben Len - Mül

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2039

    • Eingliederungshilfe: Buchstaben Müm - Rös

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2689

    • Eingliederungshilfe: Buchstaben Röt - Scho

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2762

    • Eingliederungshilfe: Buchstaben Schp - St

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2482

    • Eingliederungshilfe: Buchstaben Su - Z

      Telefon Festnetz: +40 4321 942-2497

    • Arbeitsgruppenleitung Eingliederungshilfe, Abrechnung Behindertenfahrdienst

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2762

    Internet

    Stichwörter

    Hilfeplanung, Kriegsopferfürsorge, Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen, pädagogische Frühförderung

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Je nach Sachverhalt benötigen Sie zum Beispiel

    • Nachweis über die Behinderung,
    • sämtliche Einkommensnachweise,
    • Nachweise über die Kosten der Unterkunft und Vermögensnachweis (Bankauskunft).

    Genaue Auskünfte hierzu erhalten Sie von der zuständigen Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Eingliederungshilfe wird frühestens ab dem Ersten des Monats der Antragstellung gewährt, wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen bereits vorlagen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Hilfe in besonderen Lebenslagen, Eingliederung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de