Amtsärztliche Untersuchung

    Amtsärztliche Untersuchung

    Amtsärztinnen / Amtsärzte sind Ärztinnen / Ärzte, die im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind.

    Beschreibung

    Die Kreise und kreisfreien Städte sind dazu verpflichtet, zur Erfüllung ihrer Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes einen medizinischen Fachdienst (Öffentlichen Gesundheitsdienst) einzurichten. Als Amtsärztinnen und Amtsärzte gelten in Schleswig-Holstein alle Ärztinnen/Ärzte, die im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind und eine spezielle Weiterbildung auf dem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens absolviert haben. (Früher hingegen bezeichnete man üblicherweise die ärztliche Leitung der kommunalen Gesundheitsbehörden als Amtsärztin/Amtsarzt.)

    Eine wesentliche Aufgabe besteht darin, ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen vorzunehmen und hierüber Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen zu erstellen. In vielen gesetzlichen Bestimmungen ist eine amtsärztliche Untersuchung ausdrücklich vorgeschrieben. Häufig werden sie auch beauftragt, wenn dies nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist. Grund ist unter anderem, dass sich Amtsärztinnen/Amtsärzte durch ihre besondere Unabhängigkeit sowie durch ihren speziellen zusätzlichen Sachverstand im Bereich der öffentlichen Verwaltung auszeichnen.

    Amtsärztinnen/Amtsärzte nehmen weitere Tätigkeiten wahr, etwa in den Bereichen der Gesundheitsprävention, des Infektionsschutzes und der Umwelthygiene. Sie werden sowohl im Auftrage anderer Behörden als auch von Privatpersonen tätig.

    Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Behörden:

    • Einstellungsuntersuchungen von Bewerberinnen und Bewerbern für den öffentlichen Dienst,
    • Feststellung der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung bestimmter Berufe,
    • Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten,
    • Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst,
    • Begutachtungen nach dem SGB XII,
    • Feststellung der medizinischen Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln sowie von Heil- und Sanatoriumskuren für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes,
    • Beurteilung der Haftfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit, Schuldfähigkeit, Arbeits-/Erwerbsfähigkeit, Betreuung im Rechtssinne für Gerichte,
    • Feststellung der Reisefähigkeit von Personen, zum Beispiel für Gerichte und Ausländerbehörden,
    • Feststellung der gesundheitlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen,
    • Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI.

    Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Privatpersonen:

    • Studenten: Erlass der Studiengebühren aus gesundheitlichen Gründen,
    • Studenten: Feststellung der Prüfungsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen,
    • Studenten: Verlängerung der Abgabefrist für die Diplomarbeit wegen einer Erkrankung,
    • Bescheinigung der Notwendigkeit einer Kur für das Finanzamt.

    Hinweise für Lübeck: Dienstleistung Amtsärztlicher Dienst/ Gutachten


    Die Feststellung der gesundheitlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, wird in Lübeck nicht von einem  Amtsarzt oder  einer Amtsärztin durchgeführt.

    Online-Dienst

    Gesundheitsfragebogen übermitteln

    ID: L100012_303038452

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An Ihren Kreis oder ihre kreisfreie Stadt (Öffentlicher Gesundheitsdienst).

    Ansprechpartner

    Hansestadt Lübeck - Gesundheitsamt; Gutachten / Amtsärztlicher Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Sophienstraße 2-8

    23560 Lübeck

    Parkplätze

    • Parkplatz: Verwaltungszentrum Mühlentor
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Verwaltungszentrum Mühlentor
      Linie:
      • Bus: Linie 2, 7, 16

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 17:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Untersuchungstermine nur nach vorheriger Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: amtsaerztliche.untersuchung@luebeck.de

    Internet

    Stichwörter

    Amtsarzt, amtsärztlicher Dienst, amtsärztliches Gutachten, ärztliches Gutachten, Gesundheitsamt, Gutachten, Medizinische Gutachten, Prüfungsattest, Untersuchungen

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lübeck: Dienstleistung Amtsärztlicher Dienst/ Gutachten

    • Untersuchungstermine bitte 3-6 Monate im Voraus vereinbaren.
    • Zur Untersuchung bitte unbedingt Unterlagen mitbringen (z. B. Ergebnisse von Operationen, Entlassungsberichte), um Verzögerungen zu vermeiden
    • Zu allen Untersuchungen ist der Impfausweis  möglichst mitzubringen.
    • Anmeldung erfolgt telefonisch unter: +49 451 122-5324 oder +49 451 1225325
    • Am Untersuchungstag Anmeldung im 1. OG, Zi.: 1,54
       

    Rechtsgrundlage(n)

    • Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst-Gesetz - GDG),
    • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) - VerwGebVO.

    Kosten

    Es können Gebühren gemäß Gebührensatzung der Kreise und kreisfreien Städte beziehungsweise gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständiege Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein (MJG).

    Bemerkungen

    Hinweise für Lübeck: Dienstleistung Amtsärztlicher Dienst/ Gutachten

    Auch außerhalb dieser Zeiten ist eine telefonische Erreichbarkeit gegeben.
    Untersuchungstermine nur nach Vereinbarung.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English