Räum- und Streupflicht Sicherstellung
Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.
Beschreibung
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.
Online-Dienst
Mängelmelder Winterdienst
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Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.
Ansprechpartner
Amt Mittelangeln - Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstags und donnerstags ohne Termin geöffnet. Mo.-Fr. 08:30-12:00 Uhr zusätzlich Di. 15:00-18:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: bauamt@amt-mittelangeln.de
Kontaktperson
Finn Clausen
Stichwörter
Akteneinsicht Baugenehmigung, Bauaktenarchiv, Entwässerung, Schmutzwasser, Städtebauförderung, Straßenbau Verkehrsstraßen Fußwege Gehwege Radwege Radfahrbahnen Fahrbahn Straßenabläufe Gullys, Verzichtserklärung gemeindliches Vorkaufsrecht
Rechtsgrundlage(n)
- § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
- §§ 10, 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein