Veränderungssperren
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).
Beschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung,
Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für eine Baugebiet, dass sie mit einem Bebauungsplan überplanen will erlassen, dürfen in diesem Baugebiet:
- bauliche Anlagen nicht errichtet oder beseitigt werden sowie
- Wert steigernde oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden.
Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Rendsburg - Fachdienst Stadtentwicklung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) Di. 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) und 14:00 - 16:00 Uhr (mit Termin) Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) und 14:00 - 18:00 Uhr (mit Termin) Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin)
Kontakt
Kontaktperson
Frau Elke Kolz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4331 206-3422
Fax: +49 4331 206-3009
E-Mail: stadtentwicklung@rendsburg.de
Internet
Stadt Rendsburg - Die Bürgermeisterin
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) und 14:00 - 16:00 Uhr (mit Termin) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) und 14:00 - 18:00 Uhr (mit Termin) Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin)
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein