Veränderungssperren
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).
Beschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung,
Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für eine Baugebiet, dass sie mit einem Bebauungsplan überplanen will erlassen, dürfen in diesem Baugebiet:
- bauliche Anlagen nicht errichtet oder beseitigt werden sowie
- Wert steigernde oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden.
Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Weitere Informationen
Der Zugang zum Rathaus ist barrierefrei erreichbar.
Gemeinde Stockelsdorf - Fachdienst Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Frau Janne Ahrens
Telefon Festnetz: 0451 4901-310
E-Mail: j.ahrens@stockelsdorf.de
Frau Tanja Schuldt
Telefon Festnetz: 0451 4901-303
E-Mail: t.schuldt@stockelsdorf.de
Frau Luise Wriede
Telefon Festnetz: 0451 4901-302
E-Mail: l.wriede@stockelsdorf.de
Frau Vanessa Bobsin
Telefon Festnetz: 0451 4901-305
E-Mail: v.bobsin@stockelsdorf.de
Herr Nils Büker
Telefon Festnetz: 0451 4901-306
E-Mail: n.bueker@stockelsdorf.de
Frau Meike Piechotta
Telefon Festnetz: 0451 4901-307
E-Mail: m.piechotta@stockelsdorf.de
Weitere Informationen
Der Zugang zum Rathaus ist barrierefrei erreichbar.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein