Planfeststellungsbeschluss FeststellungOnline erledigen

    Planfeststellung

    Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes (zum Beispiel Genehmigung von Bauvorhaben).
     

    Beschreibung

    Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden.

    Bauvorhaben werden in der Regel durch die Planfeststellung (Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung, Entfallen der Planfeststellung und Plangenehmigung) genehmigt. Mit einem Planfeststellungsverfahren geht unter anderem ein Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren (sogenanntes Anhörungsverfahren) einher.

    Insbesondere die Errichtung und Änderung von Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen und Wasserstoffleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Häfenausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen sowie Autobahnen unterliegen grundsätzlich der Planfeststellung.

    Online-Dienst

    Planfeststellung online anzeigen

    ID: L100012_263801702

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus - Amt für Planfeststellung Verkehr im Falle von

    • Bundesautobahnen,
    • Bundesstraßen,
    • Landesstraßen,
    • nicht-bundeseigenen Eisenbahnen,
    • Häfen und
    • Flughäfen.

    An den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein im Falle von

    • Deichbauten.

    An das Amt für Planfeststellung Energie im Falle von

    • Energiefreileitungen ab 110 KV
    • Gasversorgungsleitungen und
    • Wasserstoffleitungen.

    An das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hamburg/Schwerin, im Falle von

    • Bundeseigenen Eisenbahnen.

    Ansprechpartner

    Amt für Planfeststellung Energie

    Beschreibung

    Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für sämtliche Verfahren nach dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz) in Schleswig-Holstein.

    Adresse

    Hausanschrift

    Mercatorstraße 3

    24106 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 988-0

    Fax: +49 431 988-8841

    E-Mail: schriftgutstelle@mekun.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Planfeststellung Verkehr, Betriebssitz Kiel

    Adresse

    Hausanschrift

    Mercatorstraße 9

    24106 Kiel

    Kontakt

    Fax: +49 431 383-0

    Telefon Festnetz: +49 431 383-0

    E-Mail: poststelle-kiel@lbv-sh.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz des Landes Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzog-Adolf-Straße 1

    25813 Husum

    Kontakt

    Fax: +49 4841 667-115

    Telefon Festnetz: +49 4841 667-0

    E-Mail: Poststelle.Husum@LKN.landsh.de

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Eisenbahn-Bundesamt (EBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinemannstraße 6

    53175 Bonn

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2012

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Antragsunterlagen bestehen in der Regel insbesondere aus einem

    • Erläuterungsbericht
    • Lageplänen sowie
    • Unterlagen, in denen die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt dargestellt sind.

    Die für das einzelne Verfahren zuständigen Behörden stehen Ihnen als Ansprechpartner gerne zu Verfügung. 
     

    Formulare

    Ein formloses Antragsschreiben reicht aus, sofern in einzelnen Planfeststellungsrichtlinien beziehungsweise von den zuständigen Behörden nichts anderes vorgeschrieben wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    • Keine Fristen für die Antragstellung,
    • Jedoch Fristen für die Außerkrafttretung des Planfeststellungsbeschlusses/Plangenehmigung

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein am 07.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Wasserstoffleitung, Höchstspannungsleitung, Hochspannungsleitung, Genehmigung, Stromleitung, Gasleitung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de