Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
Der Bebauungsplan regelt Art und Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereichs und der Verkehsflächen.
Beschreibung
Der Bebauungsplan enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden unter anderem getroffen:
- zur Art der baulichen Nutzung (zum Beispiel Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (zum Beispiel Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche sowie
- zu den Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Bornhöved - SG 4.1: Bauleitplanung, Beiträge, städtebauliche Sanierung, Ortskernentwicklung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten Mo. 13.30 - 17.30 Uhr Mi., Do. und Fr. 08.30 - 12.00 Uhr Weitere Termine sind nach telefonischer Vereinbarung möglich. Sonderöffnungszeiten für Eheschließungen Eheschließungen sind an folgenden Tagen möglich: Mo. bis Fr. 09.00 - 12.00 Uhr Mo. bis Do. 14.00 - 16.30 Uhr Termine für Eheschließungen können im Standesamt vereinbart werden.
Kontaktperson
Herr Matthias Timm (Fachbereichsleiter)
Postanschrift
Am Markt 3
24610 Trappenkamp
Telefon Festnetz: 04323 907757
Fax: 0431 9886801057
E-Mail: Matthias.Timm@amt-bornhoeved.de
Frau Carmen Kech
Postanschrift
Am Markt 3
24610 Trappenkamp
Fax: 0431 9886801068
Telefon Festnetz: 04323 907768
E-Mail: carmen.kech@amt-bornhoeved.de
Frau Corinna Steffens
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein