Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
Der Bebauungsplan regelt Art und Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereichs und der Verkehsflächen.
Beschreibung
Der Bebauungsplan enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden unter anderem getroffen:
- zur Art der baulichen Nutzung (zum Beispiel Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (zum Beispiel Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche sowie
- zu den Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Hinweise für Ellerau: Bebauungsplan
Bitte wenden Sie an die Abteilung Koordination Gemeinden der Stadt Quickborn.
Sie können die rechts angegebenen Daten nutzen oder sich direkt unter KoordinationVerwaltungsgemeinschaft@quickborn.de an uns wenden.
Bitte wenden Sie an die Abteilung Koordination Gemeinden der Stadt Quickborn.
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Ansprechpartner
Stadt Quickborn - Koordination Verwaltungsgemeinschaften sowie Sitzungsdienst Stadt und Gemeinden
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: direkt vor dem Rathaus
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkpalette gegenüber des Rathauses
Anzahl: 100
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Rathausplatz 1
25451 Quickborn (Pinneberg)
Kontakt
Bankverbindung
Stadt Quickborn
Empfänger: Stadt Quickborn
IBAN: DE72 2305 1030 0007 0500 16
BIC: NOLADE21SHO
Bankinstitut: Sparkasse Südholstein
Stadt Quickborn
Empfänger: Stadt Quickborn
IBAN: DE53 2219 1405 0058 0000 50
BIC: GENODEF1PIN
Bankinstitut: VR Bank in Holstein eG
Gemeinde Ellerau - Koordination Gemeinden
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: direkt vor dem Rathaus
Anzahl: 2
Parkplatz: Erlenhof
Anzahl: 40
Postanschrift
Rathausplatz 1
25451 Quickborn (Pinneberg)
Kontakt
Telefon Festnetz: 04106 611-0
Fax: 04106 611-400
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Ellerau
Empfänger: Gemeinde Ellerau
IBAN: DE55 2305 1030 0008 3555 54
BIC: NOLADE21SHO
Bankinstitut: Sparkasse Südholstein
Gemeinde Ellerau
Empfänger: Gemeinde Ellerau
IBAN: DE18 2219 1405 0054 0004 00
BIC: GENODEF1PIN
Bankinstitut: Volksbank Pinneberg-Elmshorn e.G.
Industrie- und Handelskammer zu Lübeck (IHK)
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Besucher-Parkplätze in der IHK-Tiefgarage
Anzahl: 0
Parkplatz: gegenüber im Parkhaus der Linden-Arkaden
Anzahl: 0
Parkplatz: öffentlicher Prakraum steht am IHK-Haus zur Verfügung
Anzahl: 0
Öffnungszeiten
Mo - Do 7.30 - 17.00 Uhr Fr 7.30 - 16.00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Vom Lübecker Hauptbahnhof ist die IHK zu Lübeck in zwei Minuten zu Fuß erreichbar. Von der A1: Abfahrt Lübeck-Zentrum, am Kreisverkehr rechts und der nächsten Ampel links abbiegen. Dann der Beschilderung "Zentrum" bzw. der Fackenburger Allee stadteinwärts folgen. Nach überqueren der Bahnhofsbrücke ordnen Sie sich an der folgenden Ampel-Kreuzung bei den Linden-Arkaden bitte links ein. Sie erreichen die Tiefgarage des IHK-Hauses über die Werner-Kock-Straße (vorher Werftstraße). Der Autobahnanschluss Lübeck-Mitte ist bei normalem Verkehrsfluss in rund fünf Minuten mit dem Pkw zu erreichen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Ellerau: Bebauungsplan
Informationen über wirksame bzw. rechtskräftige Bauleitpläne der Stadt Quickborn können über das Geoportal des Kreises Pinneberg abgerufen werden.
Informationen über wirksame bzw. rechtskräftige Bauleitpläne der Stadt Quickborn können über das Geoportal des Kreises Pinneberg abgerufen werden.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Metainformation
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