Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
Der Bebauungsplan regelt Art und Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereichs und der Verkehsflächen.
Beschreibung
Der Bebauungsplan enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden unter anderem getroffen:
- zur Art der baulichen Nutzung (zum Beispiel Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (zum Beispiel Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche sowie
- zu den Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Tiefgarage im IHK-Gebäude auf Anfrage
Anzahl: 0 Gebühren: k.A. - Behindertenparkplatz: IHK zu Kiel - Tiefgarage
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkhäuser in der Umgebung: Parkhaus Preußerstrasse + Parkhaus Muhliusstrasse (4min)
Anzahl: 0 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Lorentzendamm (KVG Linien 11+12+13+81+91)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Mo-Do 8:00-17:00 Fr 8:00-15:30
Kontakt
Internet
Amt Selent/Schlesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Besucherparkplatz
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30-12:30 Uhr Dienstag 07:00-12:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30-12:30 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Freitag 08:30-12:30 Uhr Sozial- und Wohngeldamt nur nach Terminabsprache unter 04384-597911
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jessica Burmeister
Telefon Festnetz: 04384 5979-38
Internet
Bankverbindung
Amtskasse Selent/Schlesen
Empfänger: Amtskasse Selent/Schlesen
IBAN: DE86 2105 0170 0074 0015 61
BIC: NOLADE21KIE
Bankinstitut: Förde Sparkasse
Weitere Informationen
Weitere Bankverbindungen:
VR Bank OH Nord-Plön eG:
IBAN DE75213900080007310307 BIC GENODEF1NSH
Postbank:
IBAN DE56200100200036041209 BIC PBNKDEFF
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein