Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
Der Bebauungsplan regelt Art und Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereichs und der Verkehsflächen.
Beschreibung
Der Bebauungsplan enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden unter anderem getroffen:
- zur Art der baulichen Nutzung (zum Beispiel Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (zum Beispiel Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche sowie
- zu den Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Oldenburg-Land
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr außerdem Donnerstag  13.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung Bürgerbüro Außenstelle in Großenbrode: Montag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Industrie- und Handelskammer zu Lübeck (IHK)
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Besucher-Parkplätze in der IHK-Tiefgarage
Anzahl: 0
Parkplatz: gegenüber im Parkhaus der Linden-Arkaden
Anzahl: 0
Parkplatz: öffentlicher Prakraum steht am IHK-Haus zur Verfügung
Anzahl: 0
Öffnungszeiten
Mo - Do 7.30 - 17.00 Uhr Fr 7.30 - 16.00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Vom Lübecker Hauptbahnhof ist die IHK zu Lübeck in zwei Minuten zu Fuß erreichbar. Von der A1: Abfahrt Lübeck-Zentrum, am Kreisverkehr rechts und der nächsten Ampel links abbiegen. Dann der Beschilderung "Zentrum" bzw. der Fackenburger Allee stadteinwärts folgen. Nach überqueren der Bahnhofsbrücke ordnen Sie sich an der folgenden Ampel-Kreuzung bei den Linden-Arkaden bitte links ein. Sie erreichen die Tiefgarage des IHK-Hauses über die Werner-Kock-Straße (vorher Werftstraße). Der Autobahnanschluss Lübeck-Mitte ist bei normalem Verkehrsfluss in rund fünf Minuten mit dem Pkw zu erreichen.
Stadt Oldenburg in Holstein - Fachbereich 3 - Sachbereich 30 - Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Auf dem Markt
Anzahl: 0
Gebühren: ja
Am Markt
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Bankverbindung
Stadtkasse Oldenburg i. H.
Empfänger: Stadtkasse Oldenburg i. H.
IBAN: DE46 2135 2240 0051 0008 59
BIC: NOLADE21HOL
Bankinstitut: Sparkasse Holstein
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein