Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
Der Bebauungsplan regelt Art und Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereichs und der Verkehsflächen.
Beschreibung
Der Bebauungsplan enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden unter anderem getroffen:
- zur Art der baulichen Nutzung (zum Beispiel Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (zum Beispiel Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche sowie
- zu den Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadtplanung und Bauordnung; Städtebauliche Projekte / Bebauungsplanung
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Großer Bauhof
Anzahl: 15
Gebühren: ja
Parkplatz: Müllergarten / Mühlendamm
Anzahl: 62
Gebühren: ja
Parkplatz: Musterbahn
Anzahl: 55
Gebühren: ja
Parkplatz: Parade
Anzahl: 67
Gebühren: ja
Bushaltestelle Fegefeuer
Bus: Linie 1, 2, 4, 6, 7, 9,15,16
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di.  08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
Fax: +49 451 122-6190
E-Mail: stadtplanung@luebeck.de
De-Mail: info@luebeck.sh-kommunen.de-mail.de
Stichwörter
Bauberatun, Bauleitplan, Bauleitpläne, Bauleitplanung, Bebauungsplan, Bebauungspläne, Bebauungsplanung, B-Plan
Industrie- und Handelskammer zu Lübeck (IHK)
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Besucher-Parkplätze in der IHK-Tiefgarage
Anzahl: 0
Parkplatz: gegenüber im Parkhaus der Linden-Arkaden
Anzahl: 0
Parkplatz: öffentlicher Prakraum steht am IHK-Haus zur Verfügung
Anzahl: 0
Öffnungszeiten
Mo - Do 7.30 - 17.00 Uhr Fr 7.30 - 16.00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Vom Lübecker Hauptbahnhof ist die IHK zu Lübeck in zwei Minuten zu Fuß erreichbar. Von der A1: Abfahrt Lübeck-Zentrum, am Kreisverkehr rechts und der nächsten Ampel links abbiegen. Dann der Beschilderung "Zentrum" bzw. der Fackenburger Allee stadteinwärts folgen. Nach überqueren der Bahnhofsbrücke ordnen Sie sich an der folgenden Ampel-Kreuzung bei den Linden-Arkaden bitte links ein. Sie erreichen die Tiefgarage des IHK-Hauses über die Werner-Kock-Straße (vorher Werftstraße). Der Autobahnanschluss Lübeck-Mitte ist bei normalem Verkehrsfluss in rund fünf Minuten mit dem Pkw zu erreichen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Lübeck: Planauskunft - Bebauungspläne
Auskünfte zur rechtskräftigen Bebauungsplänen erteilt die Abteilung Bauaufsicht, Bauberatung und Prüfstatik des Fachbereiches Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck.
Akten- und Planeinsichten in rechtskräftige Bebauungspläne sind möglich.
Diese finden Sie auch im Internet unter www.bekanntmachungen.luebeck.de .
Auskünfte zur rechtskräftigen Bebauungsplänen erteilt die Abteilung Bauaufsicht, Bauberatung und Prüfstatik des Fachbereiches Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck.
Akten- und Planeinsichten in rechtskräftige Bebauungspläne sind möglich.
Diese finden Sie auch im Internet unter www.bekanntmachungen.luebeck.de .
Kosten
Hinweise für Lübeck: Planauskunft - Bebauungspläne
Sollten Sie Kopien von Bebauungsplänen oder zugehörigen Dokumenten wünschen, entstehen hierfür Gebühren nach der geltenden Gebührenordnung.
Diese finden Sie im Internet unter www.bekanntmachungen.luebeck.de in der Kategorie "Ortsrecht" .
Sollten Sie Kopien von Bebauungsplänen oder zugehörigen Dokumenten wünschen, entstehen hierfür Gebühren nach der geltenden Gebührenordnung.
Diese finden Sie im Internet unter www.bekanntmachungen.luebeck.de in der Kategorie "Ortsrecht" .
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein