Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen

    Außenwerbung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.

    Beschreibung

    Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet, wie zum Beispiel Vitrinen, Aufsteller, Flyer. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Dies gilt unter anderem auch für Wahlwerbung.

    Außerhalb der Ortsdurchfahrten ist das Anbringen von Außenwerbung in der Regel nicht zulässig. Ausnahmen können im Einzelfall nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden, zum Beispiel bei Werbeanlagen für die eigene Leistung am Ort der eigenen Leistung.

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    Plakatierung im öffentlichen Straßenraum

    ID: L100012_277549723

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    Sprache

    Deutsch

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    Sondernutzungserlaubnis des öffentlichen Straßenraums

    ID: L100012_277549722

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bei Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Bei Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    21509 Glinde

    Parkplätze

    • Parkplatz: Auffahrt Oher Weg
      Anzahl: 30  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Auffahrt Oher Weg
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Glinde, Markt
      Linien:
      • Bus: 133, 137, 233, 237, 433, 437, 536, 619, 733, 737
      • Regionalbahn: U2/U4 bis Steinfurther Allee, Fernbahn Hamburg HBF
      • S-Bahn: Reinbek

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Erreichbarkeit der Stadtverwaltung: Informationen der Stadtverwaltung erhalten Sie immer aktuell auf der Webseite https://www.glinde.de/ 

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Das Anbringen von Außenwerbung kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English