Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
Außenwerbung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Beschreibung
Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet, wie zum Beispiel Vitrinen, Aufsteller, Flyer. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Dies gilt unter anderem auch für Wahlwerbung.
Außerhalb der Ortsdurchfahrten ist das Anbringen von Außenwerbung in der Regel nicht zulässig. Ausnahmen können im Einzelfall nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden, zum Beispiel bei Werbeanlagen für die eigene Leistung am Ort der eigenen Leistung.
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Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Genehmigung
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Sondernutzungserlaubnis des öffentlichen Straßenraums online beantragen
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Zuständigkeit
Bei Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Bei Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.
Hinweise für Wedel: Außenwerbung: Genehmigung
Für im Boden verankerte Außenwerbung wenden Sie sich bitte an die Kontakte aus dem Fachdienst Bauverwaltung.
Bei mit Gebäude verbundener Außenwerbung wenden Sie sich an den Kontakt im Fachdienst Bauaufsicht.
Für im Boden verankerte Außenwerbung wenden Sie sich bitte an die Kontakte aus dem Fachdienst Bauverwaltung.
Bei mit Gebäude verbundener Außenwerbung wenden Sie sich an den Kontakt im Fachdienst Bauaufsicht.
Ansprechpartner
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Sondernutzung und Wochenmärkte - Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Fachdienst Ordnung und Einwohnerservice | Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 3-5
Postfach 260
22871 Wedel
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Kontakt
Formulare
Antrag Sondernutzung
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Das Anbringen von Außenwerbung kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Plakatierung, Plakat