Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
Außenwerbung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Beschreibung
Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet, wie zum Beispiel Vitrinen, Aufsteller, Flyer. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Dies gilt unter anderem auch für Wahlwerbung.
Außerhalb der Ortsdurchfahrten ist das Anbringen von Außenwerbung in der Regel nicht zulässig. Ausnahmen können im Einzelfall nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden, zum Beispiel bei Werbeanlagen für die eigene Leistung am Ort der eigenen Leistung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bei Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Bei Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.
Ansprechpartner
Stadt Heide - FD 32 Städteplanung und Bauordnung -Bauordnung-
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Besuchszeiten Rathaus: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr (sowie nach besonderer Vereinbarung.) Wichtiger Hinweis: Im Hinblick auf eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir darum, vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren, telefonisch unter 0481/6850-0, per E-Mail an postoffice@stadt-heide.de oder bei bestimmten Dienstleistungen direkt über unsere Online-Terminvergabe Timeacle . Es besteht die Möglichkeit, für dringende Angelegenheiten Spontanbesuche ohne Termin vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass bei Spontanbesuchen mit Wartezeiten zu rechnen ist, da gebuchte Termine Vorrang haben. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Das Anbringen von Außenwerbung kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Plakatierung, Plakat