Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von PlakatenOnline erledigen

    Sondernutzungserlaubnis für Außenwerbung im öffentlichen Raum innerhalb von Ortschaften beantragen

    Außenwerbung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.

    Beschreibung

    Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet, wie zum Beispiel Vitrinen, Aufsteller, Flyer. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Dies gilt unter anderem auch für Wahlwerbung.

    Außerhalb der Ortsdurchfahrten ist das Anbringen von Außenwerbung in der Regel nicht zulässig. Ausnahmen können im Einzelfall nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden, zum Beispiel bei Werbeanlagen für die eigene Leistung am Ort der eigenen Leistung.

    Online-Dienst

    Leistung beim Einheitlichen Ansprechpartner beantragen

    ID: L100012_249277870

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bei Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Bei Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.

    Ansprechpartner

    Stadt Heide - FD 32 Städteplanung und Bauordnung -Bauordnung-

    Adresse

    Hausanschrift

    Postelweg 1

    25746 Heide

    Öffnungszeiten

    Besuchszeiten Rathaus: vormittags: montags bis freitags: 8 Uhr bis 12 Uhr nachmittags: donnerstags: 14 Uhr bis 16.30 Uhr sowie nach besonderer Vereinbarung. Wichtiger Hinweis Im Hinblick auf eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir darum, vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren, telefonisch unter 0481/6850-0, per E-Mail an postoffice@stadt-heide.de oder bei bestimmten Dienstleistungen direkt über unsere Online-TerminvergabeTimeacle. Es besteht die Möglichkeit, für dringende Angelegenheiten Spontanbesuche ohne Termin vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass bei Spontanbesuchen mit Wartezeiten zu rechnen ist, da gebuchte Termine Vorrang haben. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 481 6850-0

    Fax: +49 481 65211

    E-Mail: bauaufsicht@stadt-heide.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Das Anbringen von Außenwerbung kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de