Hochwasserschutz: Förderung von Maßnahmen
Die Förderung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz wird finanziert durch Programme der Europäischen Union, des Bundes und des Landes.
Beschreibung
Die Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen umfasst einen freiwilligen anteiligen finanziellen Zuschuss aus Programmen der Europäischen Union (EU), des Bundes sowie des Landes. Diese Förderung richtet sich an Körperschaften des öffentlichen Rechts und bietet finanzielle Erleichterungen für Maßnahmen des Hochwasserschutzes.
Zuständigkeit
An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Städte (Untere Wasserbehörden).
Ansprechpartner
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Adresse
Postanschrift
Postfach 5009
24062 Kiel
Postanschrift
Postfach 7151
24171 Kiel
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 988-0
Fax: +49 431 988-7239
E-Mail: schriftgutstelle@mekun.landsh.de
De-Mail: poststelle@melund.landsh.de-mail.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Verwendungsfrist nach Zuteilung des Zuschusses von 3 Monaten.
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein