Kirchenaustritt
Der Kirchenaustritt muss vor dem Standesamt erklärt werden.
Beschreibung
Ein Kirchenaustritt muss in Schleswig-Holstein beim Standesamt erfolgen.
Hinweise für Kronshagen: Kirchenaustritt
Für die Wirksamkeit des Kirchenaustritts ist es erforderlich, dass Sie persönlich im Standesamt vorsprechen. Vereinbaren Sie hierfür bitte telefonisch einen Termin. Eine Online-Terminvereinbarung ist für das Standesamt nicht vorgesehen.
Online-Dienst
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Zuständigkeit
Ihren Austritt aus der Kirche/Religionsgemeinschaft müssen Sie gegenüber Ihrem zuständigen Standesamt erklären.
Ansprechpartner
Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: hinter dem Rathaus für die Dauer von 2 Stunden
Anzahl: 12 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus für die Dauer des Behördengangs
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: vor dem Rathaus für die Dauer von 30 Min.
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: "Rathaus Kronshagen" der Kieler Verkehrsgesellschaft
Linie:- Bus: Linien 6, 34, 71/72 und 100
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 0431 5866-218
Telefon Festnetz: 0431 5866-219
Fax: 0431 5866-200
Telefon Festnetz: 0431 5866-220
E-Mail: standesamt@kronshagen.de
Internet
Stichwörter
Anmeldung der Eheschließung, Ausdruck Eheregisters, beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister, beglaubigter Ausdruck Geburtsregister, Ehe, Ehefähigkeitszeugnisse, Eheregister, Eheregisterabschrift, Eheschließung, Eheurkunde, eingetragene Lebenspartnerschaft, Geburt, Geburten, Geburtsanmeldung, Geburtsbeurkundung, Geburtsregister, Geburtsurkunde, Geburtsurkunden, Lebenspartnerschaft, Sterbeeintrag, Sterbefall, Sterberegister, Sterbeurkunde, Urkunden
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist,
Voraussetzungen
Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Für eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann der gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für die Person zusteht (Eltern, gegebenenfalls ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen seinen Willen erklärt werden.
Die Austrittserklärung muss persönlich vor dem Standesamt abgegeben werden.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.
Kosten
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 20,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.
Hinweise (Besonderheiten)
Mit der Beurkundung des Austritts nimmt das zuständige Finanzamt auf Antrag die Änderung der Angabe für den Kirchensteuerabzug als Lohnsteuermerkmal (elektronische Lohnsteuerkarte) vor.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein am 14.06.2022
Stichwörter
Kirche austreten, Kirchenaustritt, katholisch, Konfession, Kirche Austritt, christlich, evangelisch