• Klein Nordende (Landkreis Pinneberg, Schleswig-Holstein)
Kirchenaustritt Bescheinigung

Kirchenaustritt

Der Kirchenaustritt muss vor dem Standesamt erklärt werden.

Beschreibung

Ein Kirchenaustritt muss in Schleswig-Holstein beim Standesamt erfolgen.

Online-Dienst

Kircheneintritt oder Kirchenaustrittt online erklären

ID: L100012_274473482

Online erledigen

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Version

Technisch erstellt am 21.07.2022

Technisch geändert am 13.06.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

Ihren Austritt aus der Kirche/Religionsgemeinschaft müssen Sie gegenüber Ihrem zuständigen Standesamt erklären.

Ansprechpartner

Amt Elmshorn-Land

Adresse

Hausanschrift

Lornsenstraße 52

25335 Elmshorn

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag - Freitag von 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag von 14:00 - 18:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 4121 2409-0

Fax: +49 4121 2409-44

E-Mail: poststelle@elmshorn-land.de

Bankverbindung

Amtskasse Elmshorn-Land

Empfänger: Amtskasse Elmshorn-Land

IBAN: DE04 2215 0000 0000 0087 96

Bankinstitut: Sparkasse Elmshorn

Version

Technisch erstellt am 14.12.2009

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist,

Voraussetzungen

Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Für eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann der gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für die Person zusteht (Eltern, gegebenenfalls ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen seinen Willen erklärt werden.

Die Austrittserklärung muss persönlich vor dem Standesamt abgegeben werden.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.

Kosten

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 20,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.

Hinweise (Besonderheiten)

Mit der Beurkundung des Austritts nimmt das zuständige Finanzamt auf Antrag die Änderung der Angabe für den Kirchensteuerabzug als Lohnsteuermerkmal (elektronische Lohnsteuerkarte) vor.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein am 14.06.2022

Version

Technisch erstellt am 13.05.2009

Technisch geändert am 01.09.2024

Stichwörter

Kirche austreten, evangelisch, Kirche Austritt, Kirchenaustritt, christlich, Konfession, katholisch

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020