Kirchenaustritt
Der Kirchenaustritt muss vor dem Standesamt erklärt werden.
Beschreibung
Ein Kirchenaustritt muss in Schleswig-Holstein beim Standesamt erfolgen.
Hinweise für Föhr-Amrum: Kircheneintritt - Föhr-Amrum
Die Inseln Amrum und Föhr bilden eine Verwaltungseinheit. Im Amtsbereich Föhr-Amrum existieren allerdings zwei Standesamtsbezirke.
Die Inseln Amrum und Föhr bilden eine Verwaltungseinheit. Im Amtsbereich Föhr-Amrum existieren allerdings zwei Standesamtsbezirke.
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Kirchenaustritt
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zuständige Stelle
Hinweise für Föhr-Amrum: Kircheneintritt - Föhr-Amrum
Für die Insel Amrum mit den Gemeinden Nebel, Norddorf auf Amrum und Wittdün auf Amrum ist das Standesamt Föhr-Amrum II, Strunwai 5, 25946 Nebel, Ihr Ansprechpartner vor Ort.
Für den Bereich der Insel Föhr ist das Standesamt Föhr-Amrum I zuständig.
Für die Insel Amrum mit den Gemeinden Nebel, Norddorf auf Amrum und Wittdün auf Amrum ist das Standesamt Föhr-Amrum II, Strunwai 5, 25946 Nebel, Ihr Ansprechpartner vor Ort.
Für den Bereich der Insel Föhr ist das Standesamt Föhr-Amrum I zuständig.
Zuständigkeit
Ihren Austritt aus der Kirche/Religionsgemeinschaft müssen Sie gegenüber Ihrem zuständigen Standesamt erklären.
Ansprechpartner
Amt Föhr-Amrum - Fachbereich 2 - Ordnungsamt - Standesamt Föhr-Amrum I
Aktuelles
Zuständig für den Amtsbereich Föhr.
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Öffentlicher Parkplatz Am Köningsgarten
Anzahl: 10
Gebühren: ja
Am Gewerbegebiet
Bus: 1, 2, 11 sowie 21
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr - Montag: 14.00 - 15.30 Uhr - Donnerstag: bis 17.00 Uhr (durchgehend) - Termine bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich. Über die Webseite des Amtes ( https://www.amtfa.de/mitarbeiter ) kann der Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen aufgenommen werden. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung unter  https://www.amtfa.de/onlinetermine .
Kontakt
Internet
Amt Föhr-Amrum - Fachbereich 2 - Ordnungsamt - Standesamt Föhr-Amrum II
Aktuelles
Zuständig für den Amtsbereich Amrum.
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Besucherparkplatz
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Bushaltestelle Nebel, Mitte
Bus: Linie 1
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr - Montag: 14.00 - 15.30 Uhr - Donnerstag: bis 17.00 Uhr (durchgehend) - Termine bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich. Über die Webseite des Amtes ( https://www.amtfa.de/mitarbeiter ) kann der Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen aufgenommen werden. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung unter  https://www.amtfa.de/onlinetermine .
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist,
Voraussetzungen
Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Für eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann der gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für die Person zusteht (Eltern, gegebenenfalls ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen seinen Willen erklärt werden.
Die Austrittserklärung muss persönlich vor dem Standesamt abgegeben werden.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.
Kosten
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 20,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.
Hinweise (Besonderheiten)
Mit der Beurkundung des Austritts nimmt das zuständige Finanzamt auf Antrag die Änderung der Angabe für den Kirchensteuerabzug als Lohnsteuermerkmal (elektronische Lohnsteuerkarte) vor.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein am 14.06.2022
Stichwörter
Kirche austreten, katholisch, Konfession, Kirche Austritt, evangelisch, christlich, Kirchenaustritt