Kirchenaustritt Bescheinigung

    Kirchenaustritt

    Der Kirchenaustritt muss vor dem Standesamt erklärt werden.

    Beschreibung

    Ein Kirchenaustritt muss in Schleswig-Holstein beim Standesamt erfolgen.

    Online-Dienst

    Kirchenaustritt

    ID: L100012_301107656

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 23.04.2024 (von: Kriegs, Christina)

    Technisch geändert am 13.06.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Ihren Austritt aus der Kirche/Religionsgemeinschaft müssen Sie gegenüber Ihrem zuständigen Standesamt erklären.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsplatz 1

    21514 Büchen

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 3


    Parkplatz:
    Anzahl: 20

    Bahnhof Büchen


    ZOB am Schulzentrum

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Verwaltung: Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag zusätzlich 14:30 Uhr - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Bürgerservice Büchen Montag und Donnerstag 07:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag und Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag zusätzlich 14:30 Uhr - 18:30 Uhr  

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04155 8009231

    Fax: 04155 8009999

    E-Mail: standesamt@amt-buechen.de

    Weitere Informationen

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich, telefonisch oder per Mail.

    Stichwörter

    Standesamt

    Version

    Technisch erstellt am 20.07.2021 (von: Kriegs, Christina)

    Technisch geändert am 29.10.2024 (von: Kriegs, Christina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist,

    Voraussetzungen

    Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Für eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann der gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für die Person zusteht (Eltern, gegebenenfalls ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen seinen Willen erklärt werden.

    Die Austrittserklärung muss persönlich vor dem Standesamt abgegeben werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.

    Kosten

    Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 20,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Beurkundung des Austritts nimmt das zuständige Finanzamt auf Antrag die Änderung der Angabe für den Kirchensteuerabzug als Lohnsteuermerkmal (elektronische Lohnsteuerkarte) vor.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein am 14.06.2022

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.09.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Kirche austreten, katholisch, Konfession, Kirche Austritt, evangelisch, christlich, Kirchenaustritt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)