Kirchenaustritt BescheinigungOnline erledigen

    Kirchenaustritt

    Der Kirchenaustritt muss vor dem Standesamt erklärt werden.

    Beschreibung

    Ein Kirchenaustritt muss in Schleswig-Holstein beim Standesamt erfolgen.

    Hinweise für Flensburg: Kircheneintritt/Kirchenaustritt

    Terminvereinbarung

    Bitte kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular. Sie erhalten dann einen Termin.

    Online-Dienst

    Kirchenaustritt online erklären (SFL)

    ID: L100012_276396063

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Ihren Austritt aus der Kirche/Religionsgemeinschaft müssen Sie gegenüber Ihrem zuständigen Standesamt erklären.

    Ansprechpartner

    Stadt Flensburg - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Friesische Straße 25

    24937 Flensburg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Achtung: Nur mit Terminvereinbarung! Bitte nutzen Sie unsere Kontaktformulare! Montag, Dienstag, Mittwoch nur mit Termin zwischen 08:00 - 16:30 Uhr Donnerstag nur mit Termin zwischen 08:00 - 17:30 Uhr Freitag nur für die Durchführung von Eheschließungen geöffnet Samstag Eheschließungen nur nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0461 85-2408

    Fax: 0461 85-1833

    E-Mail: standesamt@flensburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist,

    Voraussetzungen

    Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Für eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann der gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für die Person zusteht (Eltern, gegebenenfalls ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen seinen Willen erklärt werden.

    Die Austrittserklärung muss persönlich vor dem Standesamt abgegeben werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.

    Kosten

    Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 20,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Beurkundung des Austritts nimmt das zuständige Finanzamt auf Antrag die Änderung der Angabe für den Kirchensteuerabzug als Lohnsteuermerkmal (elektronische Lohnsteuerkarte) vor.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein am 14.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Stichwörter

    christlich, Kirchenaustritt, Kirche austreten, Konfession, Kirche Austritt, evangelisch, katholisch

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de