Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
Beschreibung
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
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zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Stadt Rendsburg - Fachdienst Sozialbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) und 14:00 - 16:00 Uhr (mit Termin) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) und 14:00 - 18:00 Uhr (mit Termin) Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin)
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Stadt Rendsburg - Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt
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Hausanschrift
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Montag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin und 14:00 - 16:00 Uhr - mit Termin Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin und 14:00 - 18:00 Uhr - mit Termin Freitag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin
Kontakt
Kontaktperson
Frau Birte Eggers (Fachdienstleiterin Bürgerbüro und Standesamt)
Hausanschrift
Fax: +49 4331 206-270
Telefon Festnetz: +49 4331 206-1211
E-Mail: birte.eggers@rendsburg.de
Internet
Stadt Rendsburg - Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt - Bürgerbüro
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Hausanschrift
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Montag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin und 14:00 - 16:00 Uhr - mit Termin Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin und 14:00 - 18:00 Uhr - mit Termin Freitag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin
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Kontaktperson
Herr Daniel Alberti
Frau Beate Bellmann
Hausanschrift
Fax: +49 4331 206-1249
Telefon Festnetz: +49 4331 206-1222
E-Mail: buergerbuero@rendsburg.de
Frau Tatjana Erlenbusch
Frau Sandra Looft
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4331 206-1224
Fax: +49 4331 206-1249
E-Mail: buergerbuero@rendsburg.de
Frau Birte Milkus
Hausanschrift
Fax: +49 4331 206-1249
Telefon Festnetz: +49 4331 206-1225
E-Mail: buergerbuero@rendsburg.de
Frau Doris Reiher
Hausanschrift
Fax: +49 4331 206-1249
Telefon Festnetz: +49 4331 206-1226
E-Mail: buergerbuero@rendsburg.de
Frau Mareike Reschka
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4331 206-1227
Fax: +49 4331 206-1249
E-Mail: buergerbuero@rendsburg.de
Frau Denise Schütt
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4331 206-1222
Fax: +49 4331 206-270
E-Mail: Denise.Schuett@rendsburg.de
Frau Birte Eggers (Fachdienstleiterin Bürgerbüro und Standesamt)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4331 206-1211
Fax: +49 4331 206-270
E-Mail: birte.eggers@rendsburg.de
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Stadt Rendsburg - Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt - Standesamt
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Hausanschrift
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Montag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin und 14:00 - 16:00 Uhr - mit Termin Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin und 14:00 - 18:00 Uhr - mit Termin Freitag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin
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Kontaktperson
Frau Birte Eggers
Hausanschrift
Fax: +49 4331 206-270
Telefon Festnetz: +49 4331 206-1211
E-Mail: birte.eggers@rendsburg.de
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Stadt Rendsburg - Die Bürgermeisterin
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Montag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) und 14:00 - 16:00 Uhr (mit Termin) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) und 14:00 - 18:00 Uhr (mit Termin) Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin)
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Voraussetzungen
- Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
- Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.
Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.
Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.
Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.
Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.
Fristen
Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 03.11.2015