Eheurkunde AusstellungOnline erledigen

    Ausstellen einer Eheurkunde beantragen

    Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie beim Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Eheregister aus.

    Beschreibung

    Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie geheiratet haben.

    Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und davor, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, den Ort und Tag der Eheschließung sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Ehegatten.

    Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

    • Eheurkunde
    • Internationale Eheurkunde
    • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.

    Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register. 

    Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.

    Online-Dienst

    Anforderung von Geburts-, Ehe- , Sterbe- und Lebenspartnerschaftsurkunden, sowie von beglaubigten Registerausdrucken

    ID: L100012_291778969

    Beschreibung

    Die Urkunden können nur an Personen ausgehändigt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge oder Personen, die dazu vom Berechtigten ermächtigt sind.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie geheiratet haben.

    Ansprechpartner

    Amt Probstei - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Reventloustraße 10

    24235 Laboe

    Dienstort in der VR-Bank Laboe

    Parkplätze

    • Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
      Anzahl: 80  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus Schönberg
      Linie:
      • Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.

    Lieferanschrift

    Knüll 4

    24217 Schönberg (Holstein)

    Parkplätze

    • Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
      Anzahl: 80  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus Schönberg
      Linie:
      • Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.

    Hausanschrift

    Knüll 4

    24217 Schönberg (Holstein)

    Dienstort im Rathaus Schönberg

    Parkplätze

    • Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
      Anzahl: 80  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus Schönberg
      Linie:
      • Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.

    Kontakt

    Fax: +49 4344 306-1603

    Telefon Festnetz: +49 4344 306-1302(Ansprechperson Standesamt)

    E-Mail: standesamt@amt-probstei.de

    Kontaktperson

    • Frau Mirjam Hirsch (Sachbearbeiterin Personenstandswesen / Standesamt)
    • Frau Stephanie Younis (Sachbearbeitung Standesamtangelegenheiten)

    Internet

    Bankverbindung

    Amtskasse Probstei

    Empfänger: Amtskasse Probstei

    IBAN: DE94 2105 0170 0080 0018 37

    BIC: NOLADE21KIE

    Bankinstitut: Förde Sparkasse

    Stichwörter

    Geburtsurkunde, Geburtsurkunden, heiraten, Heiratsregister, Heiratsurkunde, Öffnungszeiten Standesamt, Standesamt, Urkunden

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
    • für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel

    Formulare

    Formulare:
    Onlineverfahren möglich:
    Schriftform erforderlich:
    Persönliches Erscheinen bei mündlicher Antragstellung nötig:

    Voraussetzungen

    Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen: 

    • Antragsberechtigte sind Sie unter folgenden Bedingungen:
      • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
      • Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht.
      • Sie sind die Eltern der Ehegatten.
      • Sie sind Kind der Ehegatten.
    • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
    • Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung

    Verfahrensablauf

    Sie können die Ausstellung einer Eheurkunde persönlich oder schriftlich beantragen.

    Ausstellung einer Eheurkunde persönlich beantragen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
    • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

     
    Ausstellung einer Eheurkunde schriftlich beantragen:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Ihre Meldeanschrift
      • Ort und Datum der Schließung der Ehe und gegebenenfalls Begründung der Lebenspartnerschaft
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
      • den Grund der Beantragung
      • gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel für das rechtliche Interesse 
    • Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sowie die Eheurkunde.

    Kosten

    Für die Ausstellung einer Eheurkunde können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.

    Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Eheurkunde kostet 15,00 Euro, jede weitere kostet 7,50 Euro.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 25.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Ehe, Heirat, Partnerschaftsurkunde, Eheurkunde, Trauung, Hochzeit, Ausstellung einer Eheurkunde, Heiratsurkunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de