Ausstellen einer Eheurkunde beantragen
Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie beim Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Eheregister aus.
Beschreibung
Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie geheiratet haben.
Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und davor, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, den Ort und Tag der Eheschließung sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Ehegatten.
Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:
- Eheurkunde
- Internationale Eheurkunde
- Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.
Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register.
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.
Online-Dienst
Anforderung von Geburts-, Ehe- , Sterbe- und Lebenspartnerschaftsurkunden, sowie von beglaubigten Registerausdrucken
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Hinweise für Föhr-Amrum: Eheurkunde - Föhr-Amrum
Für die Insel Amrum mit den Gemeinden Nebel, Norddorf auf Amrum und Wittdün auf Amrum ist das Standesamt Föhr-Amrum II Ihr Ansprechpartner vor Ort.
Für den Bereich der Insel Föhr ist das Standesamt Föhr-Amrum I Ihr Ansprechpartner.
- Heiraten auf Amrum oder FöhrWeitere Informationen stehen Ihnen auf der Homepage des Amtes Föhr-Amrum zur Verfügung.
Zuständigkeit
Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie geheiratet haben.
Hinweise für Föhr-Amrum: Eheurkunde - Föhr-Amrum
Die Insel Amrum und Föhr bilden eine Verwaltungseinheit. Im Amtsbereich Föhr-Amrum existieren allerdings zwei Standesamtsbezirke.
Ansprechpartner
Amt Föhr-Amrum - Standesamt Föhr-Amrum I
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Öffentlicher Parkplatz Am Köningsgarten
Anzahl: 10 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Am Gewerbegebiet
Linie:- Bus: 1, 2, 11 sowie 21
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr - Montag: 14.00 - 15.30 Uhr - Donnerstag: bis 17.00 Uhr (durchgehend) - Termine bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich. Über die Webseite des Amtes kann der Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen aufgenommen werden. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Anja Jakobsen (Standesbeamtin)
Hausanschrift
Fax: +49 4681 5004-850(Zentrale)
Telefon Festnetz: +49 4681 5004-825
E-Mail: standesamt1@amtfa.de
E-Mail: a.jakobsen@amtfa.de
Frau Levke Jessen (Standesbeamtin)
Hausanschrift
Fax: +49 4681 5004-850(Zentrale)
Telefon Festnetz: +49 4681 5004-827
E-Mail: l.jessen@amtfa.de
E-Mail: standesamt1@amtfa.de
Internet
Amt Föhr-Amrum - Standesamt Föhr-Amrum II
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Besucherparkplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Nebel, Mitte
Linie:- Bus: Linie 1
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr - Montag: 14.00 - 15.30 Uhr - Donnerstag: bis 17.00 Uhr (durchgehend) - Termine bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich. Über die Webseite des Amtes kann der Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen aufgenommen werden. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Katja Krahmer (Standesbeamtin)
Hausanschrift
Fax: +49 4682 9411-14(Zentrale)
Telefon Festnetz: +49 4682 9411-41
E-Mail: standesamt2@amtfa.de
E-Mail: k.krahmer@amtfa.de
Frau Nicole Ingwersen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4682 9411-11
Fax: +49 4682 9411-14
E-Mail: n.ingwersen@amtfa.de
E-Mail: standesamt2@amtfa.de
Frau Heike Zimmermann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4682 9411-41
Fax: +49 4682 9411-14
E-Mail: standesamt2@amtfa.de
E-Mail: h.zimmermann@amtfa.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
- bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
- für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel
Formulare
Formulare:
Onlineverfahren möglich:
Schriftform erforderlich:
Persönliches Erscheinen bei mündlicher Antragstellung nötig:
Voraussetzungen
Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen:
- Antragsberechtigte sind Sie unter folgenden Bedingungen:
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
- Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht.
- Sie sind die Eltern der Ehegatten.
- Sie sind Kind der Ehegatten.
- Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
- Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Verfahrensablauf
Sie können die Ausstellung einer Eheurkunde persönlich oder schriftlich beantragen.
Ausstellung einer Eheurkunde persönlich beantragen:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
- Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Ausstellung einer Eheurkunde schriftlich beantragen:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Ihre Meldeanschrift
- Ort und Datum der Schließung der Ehe und gegebenenfalls Begründung der Lebenspartnerschaft
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- den Grund der Beantragung
- gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel für das rechtliche Interesse
- Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sowie die Eheurkunde.
Kosten
Für die Ausstellung einer Eheurkunde können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.
Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Eheurkunde kostet 15,00 Euro, jede weitere kostet 7,50 Euro.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 25.10.2021
Stichwörter
Eheurkunde, Trauung, Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde, Ausstellung einer Eheurkunde, Hochzeit, Heirat, Ehe