Einbürgerung Ausstellung

    Einbürgerung

    Ausländer/innen können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

    Beschreibung

    Einbürgerung

    Ein Anspruch auf Einbürgerung besteht regelmäßig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    • Seit acht Jahren ein rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
    • Identität und bisherige Staatsangehörigkeit sind geklärt
    • Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
    • Im Besitz eines unbefristeten oder verfestigten Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
    • Lebensunterhalt für sich und die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen kann ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestritten werden
    • Die bisherige Staatsangehörigkeit wird aufgegeben oder verloren (Ausnahme z. B. EU-Staaten)
    • Keine Verurteilung wegen einer Straftat
    • ausreichende Deutschkenntnisse
    • Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland

    Zu diesen Voraussetzungen gibt es verschiedene Ausnahmen, zum Beispiel bei besonderen Integrationsleistungen. Für bestimmte Personengruppen bestehen Sonderregelungen. Hierzu berät Sie gerne Ihre Einbürgerungsbehörde.

    Weitere Informationen zum Thema Einbürgerung finden Sie auf den Internetseiten des Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit


     
    An die Einbürgerungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte
     

    Für im Ausland lebende Einbürgerungsbewerber/ innen ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig -

    https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Einbuergerung/Einbuergerung_node.html

    Ansprechpartner

    Kreis Pinneberg - Abteilung Zuwanderung und Integration

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurt-Wagener-Straße 11

    25337 Elmshorn

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: direkt vor dem Haupteingang
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: direkt vor dem Hauptgebäude (2 Stunden) oder auf dem Großparkplatz (Einfahrt Ernst-Abbe-Str.)
      Anzahl: 18  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kurt-Wagener-Str.
      Linie:
      • Bus: Linie 6502

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Zugang nur mit Termin. Einlasskontrolle wird vor Ort durchgeführt.

    Öffnungszeiten

    Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4121 4502-0

    E-Mail: abh@kreis-pinneberg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Art. 116 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz (GG)

    Kosten

    • Einbürgerungsgebühr: 255,00 Euro,
    • für miteinzubürgernde minderjährige Kinder ohne eigene Einkünfte: 51,00 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de