Einbürgerung Ausstellung

    Einbürgerung beantragen

    Wenn Sie seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eingebürgert werden und die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.

    Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie dann auch einen deutschen Pass und dürfen sich außerdem unbegrenzt in Deutschland aufhalten.

    Ihre bisherige Staatsangehörigkeit dürfen Sie behalten.

    Hinweise für Lübeck: Einbürgerung

    Am 27. Juni 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten. Menschen, die in Deutschland arbeiten und gut integriert sind, können schon nach 5 statt nach 8 Jahren deutsche Staatsangehörige werden. Sie brauchen ihre bisherige Staatsangehörigkeit und damit einen Teil ihrer Identität nicht mehr aufzugeben. Mehrstaatigkeit wird ab sofort in Deutschland zugelassen.
    Wir überarbeiten gerade diese Seite. Hier können Sie zwischenzeitlich mit der Lübecker Einbürgerungsbehörde Ihre Fragen klären.

    Online-Dienst

    Online-Services der Einbürgerungsbehörde

    ID: L100012_294222541

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Einbürgerungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte

    Hinweise für Lübeck: Einbürgerung

    Bitte nutzen Sie die Möglichkeit Ihren Antrag hier online zu stellen.

    Ansprechpartner

    Hansestadt Lübeck - Ausländerbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Königstraße 49 - 57

    23552 Lübeck

    Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße. Ein Fotoautomat befindet sich im Warteraum des Bürgerservicebüros Innenstadt.

    Parkplätze

    • Parkplatz: Kanalstraße P4
      Anzahl: 147  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Kanalstraße P5
      Anzahl: 45  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Fleischhauerstraße
      Linie:
      • Bus: Linie 4, 10, 11, 21, 31, 32, 39

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Nutzen Sie bitte den Online-Dienst, um mit der Ausländerbehörde in Kontakt zu treten. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Diesen können Sie online oder telefonisch über die 0451 - 115 vereinbaren. Bitte sagen Sie Termine frühzeitig ab, falls Sie diese nicht wahrnehmen können. Aktuell sind leider keine Termine für die Einbürgerungsbehörde verfügbar. Weitere Informationen finden Sie in der Leistungsbeschreibung. Termine zur Abholung von Dokumenten wie dem elektronischen Aufenthaltstitel vereinbaren Sie online oder telefonisch unter (0451)122-3311. Die Ausgabe der elektronischen Aufenthaltstitel oder der Reiseausweise für Ausländer erfolgt in der Ausländerbehörde.

    Stichwörter

    Abschiebung, Arbeitserlaubnis, Asyl, Asylanten, Asylbewerber, Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltskarte, Aufenthaltsmitteilung, Aufenthaltstitel Zuwanderer, Ausländer, Ausländer Migranten, Ausländerangelegenheiten, Ausländerbehörde, Besuch aus dem Ausland, Einbürgerung, Einwanderung, Einwohnermeldeamt, Erwerb Staatsangehörigkeit, Flüchtlinge, Flüchtlingshilfe, Flüchtlingsunterbringung, Gäste aus dem Ausland, Integration, Integrationskurse, keine Staatsangehörigkeit, Migranten, Migration, Migrationshintergrund, Nachweis Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeit verlieren, Umverteilung, Verlust Staatsangehörigkeit, Verpflichtungserklärung, Visum für Besucher, Zuwanderung, Zuwanderungsgesetzt

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für den Nachweis:

     der Identität und Staatsangehörigkeit:

    • Reisepass des Herkunftslandes oder anerkannter Personalausweis/ID-Karte des Herkunftslandes

     zum Personenstand:

    • Heiratsurkunde
    • Scheidungsurkunde

     des Aufenthaltsrechts:

    • Elektronischer Aufenthaltstitel

    der Wohnsituation:

    • Aktueller Mietvertrag und Nachweis über tatsächlich gezahlte Miete

    ODER

    • Kaufvertrag über Wohneigentum und Nachweis über monatliche Darlehenszahlungen und Nachweis über monatliche Betriebs/Nebenkosten und Heizkosten

    des Unterhalts:

    • Bei Selbständigen: Einkommenssteuerbescheide, Nachweis zu bestehender Kranken und Pflegeversicherung, Nachweis zur Altersvorsorge
    • Bei Arbeitnehmern: Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen

    Zu Sprachkenntnissen B1 GER:

    • Sprachzertifikat DeutschB1

    ODER

    • deutsches Abschlusszeugnis der Haupt, Real-, Berufsschule oder Fach-/Abiturzeugnis

    ODER

    • vier Jahre Besuch einer deutschsprachigen Schule mit Erfolg (Versetzung in die nächsthöhere Klasse)

    ODER

    • Nachweis über Versetzung in die 10. Klasse einer weiterführenden, deutschen Schule (Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule)

    Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung:

    • Bestandener Einbürgerungstest

    ODER

    • Bestandener Test "Leben in Deutschland"

    ODER

    • deutsches Abschlusszeugnis der Haupt-, Real-, Berufsschule oder Fach-/Abiturzeugnis

    Hinweise für Lübeck: Einbürgerung

    Die Angaben im Einbürgerungsantrag sind nachzuweisen und durch Urkunden und weitere Unterlagen zu belegen. Bitte übersenden Sie zunächst nur Kopien, die Vorlage der Original-Dokumente ist erst zu einem späteren Zeitpunkt notwendig.

    Dabei handelt es sich regelmäßig um:

    • Reisepass oder andere Dokumente (z.B. ID-Karte) zur Identitätsfeststellung und zum Nachweis der Staatsangehörigkeit
    • Aufenthaltstitel (elektronische Chipkarte, ggf. Zusatzblatt)
    • Nachweis über den Personenstand (z. B. Geburtsurkunde, ggf. Eheurkunde)
    • Nachweise über Einkommen und Vermögen (z. B. Verdienstbescheinigungen, Steuerbescheide, Rentenbescheide, Bescheide über Sozialleistungen)
    • Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse entsprechend den Anforderungen der Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch, mindestens Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse ist erbracht, wenn der Abschluss einer deutschen Hauptschule oder ein vergleichbarer/höherer Abschluss einer deutschen allgemein-/berufsbildenden Schule / Fachhochschule / Hochschule nachgewiesen werden kann. Die Anerkennung anderer Zertifikate/Nachweise kann konkret nur im Rahmen der Antragstellung geprüft werden.)
    • zum Nachweis der Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland ist ein "Einbürgerungstest" oder die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Test "Leben in Deutschland" erforderlich (Der Einbürgerungstest ist nicht erforderlich, wenn der Abschluss einer deutschen Hauptschule oder ein vergleichbarer/höherer Abschluss einer deutschen allgemein-/berufsbildenden Schule nachgewiesen werden kann.)

    Über weitere erforderliche Unterlagen werden Sie individuell von der Staatsangehörigkeitsbehörde informiert, nachdem Ihr Antrag eingegangen ist und geprüft wurde.

    Urkunden in ausländischer Sprache sind von einem in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen vereidigten Übersetzer übersetzen zu lassen und die gefertigte(n) Übersetzung(en) soll(en) mit der Kopie des Originals - mit Siegel/Stempel des Übersetzers fest verbunden - beigefügt werden.

    Formulare

    Hinweise für Lübeck: Einbürgerung

    Bitte nutzen Sie die Möglichkeit Ihren Antrag hier online zu stellen. Diesen und viele weitere Onlinedienste finden Sie unter www.luebeck.de/onlinedienste.
    Sofern Ihnen die Nutzung dieses Online-Dienstes nicht möglich ist, nutzen Sie bitte dieses Formular: Einbürgerungsantrag.

    Voraussetzungen

    • Sie leben seit fünf Jahren in Deutschland.
    • Ihre Identität und bisherige Staatsangehörigkeit ist geklärt.
    • Sie bekennen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie bekennen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und zum Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
    • Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis.
    • Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen finanzieren. Dazu zählen Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner und zum Beispiel Ihre Kinder, für die Sie Unterhalt zahlen.
    • Sie dürfen nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sein.
    • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse, mindestens auf der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
    • Es liegen keine sonstigen Gründe vor, die einer Einbürgerung entgegenstehen, wie die Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau oder eine Mehrehe.

    Rechtsgrundlage(n)

    Art. 116 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz (GG)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch gegenüber der Einbürgerungsbehörde
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    1. Sie kontaktieren die für Ihren Wohnort zuständige Einbürgerungsbehörde, um einen Einbürgerungsantrag zu stellen und sich gegebenenfalls beraten zu lassen. Wenn Sie nicht sicher sind, welche Einbürgerungsbehörde für Sie zuständig ist, können Sie das unter www.zufish.schleswig-holstein.de recherchieren.
    2. Ihre Einbürgerungsbehörde prüft Ihren Antrag und die von Ihnen eingereichten Nachweise. Falls Nachweise fehlen, fordert die Einbürgerungsbehörde diese bei Ihnen an. Das kann auch während des laufenden Einbürgerungsverfahrens passieren, wenn zum Beispiel eine Aktualisierung erforderlich ist.
    3. Nach Abschluss der Prüfung Ihres Antrags und der von Ihnen vorgelegten Nachweise erhalten Sie eine Nachricht von Ihrer Einbürgerungsbehörde, ob Sie eingebürgert werden können.

    Hinweise für Lübeck: Einbürgerung

    Bitte nutzen Sie für den Antrag auf Einbürgerung den zur Verfügung gestellten Online-Dienst. Sofern Ihnen eine Nutzung dieses Online-Dienstes nicht möglich ist, können Sie Ihren ausgefüllten Antrag postalisch unter der Anschrift Hansestadt Lübeck - Der Bürgermeister, Ausländerbehörde, Königstraße 49-57, 23552 Lübeck übersenden. Ein vorheriges Beratungsgespräch ist nicht mehr notwendig. Zur Antragsstellung werden keine Termine vergeben.

    Es wird darauf hingewiesen, dass die derzeitige Bearbeitungsdauer für Einbürgerungsanträge bis zu 24 Monate dauern kann. Es wird darum gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen. Die Mitarbeitenden kommen unaufgefordert auf Sie zurück, sollten Unterlagen fehlen oder Nachfragen entstehen.

    Bearbeitungsdauer

    derzeit circa 18 Monate

    Hinweise für Lübeck: Einbürgerung

    Wir haben derzeit lange Bearbeitungszeiten von bis zu 24 Monaten.

    Kosten

    • Einbürgerungsgebühr: 255,00 Euro,
    • für miteinzubürgernde minderjährige Kinder ohne eigene Einkünfte: 51,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lübeck: Einbürgerung

    Verlust der Einbürgerungsurkunde
    Eine Zweitschrift der Einbürgerungsurkunde wird generell nicht ausgestellt. Es wird lediglich eine Bescheinigung über die erfolgte Einbürgerung gegen eine Verwaltungsgebühr von 51,00 € ausgestellt.
    Die Ausstellung der Ersatzbescheinigung können Sie hier beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein am 18.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Stichwörter

    Deutsche werden, Staatsbürgerschaft, Einwanderung, einwandern, Deutscher werden, Staatsangehörigkeit, Deutschen Pass bekommen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English