Einbürgerung Ausstellung

    Einbürgerung

    Ausländer/innen können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

    Beschreibung

    Einbürgerung

    Ein Anspruch auf Einbürgerung besteht regelmäßig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    • Seit acht Jahren ein rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
    • Identität und bisherige Staatsangehörigkeit sind geklärt
    • Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
    • Im Besitz eines unbefristeten oder verfestigten Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
    • Lebensunterhalt für sich und die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen kann ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestritten werden
    • Die bisherige Staatsangehörigkeit wird aufgegeben oder verloren (Ausnahme z. B. EU-Staaten)
    • Keine Verurteilung wegen einer Straftat
    • ausreichende Deutschkenntnisse
    • Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland

    Zu diesen Voraussetzungen gibt es verschiedene Ausnahmen, zum Beispiel bei besonderen Integrationsleistungen. Für bestimmte Personengruppen bestehen Sonderregelungen. Hierzu berät Sie gerne Ihre Einbürgerungsbehörde.

    Weitere Informationen zum Thema Einbürgerung finden Sie auf den Internetseiten des Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG)

    Hinweise für Kiel: Einbürgerung, Hinweise

    Am 27.6.2024 wird das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft treten. Die Einbürgerung soll erleichtert werden durch verkürzte Aufenthaltszeiten und die Hinnahme von Mehrstaatigkeit. Auf der Internetseite der Bundesregierung erfahren Sie Einzelheiten zu den geplanten Änderungen. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit


     
    An die Einbürgerungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte
     

    Für im Ausland lebende Einbürgerungsbewerber/ innen ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig -

    https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Einbuergerung/Einbuergerung_node.html

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Einbürgerung, Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannplatz 5

    24103 Kiel

    (Neues Rathaus Gebäudeteil D,1. OG, Eingang Ecke Stresemannplatz/Kaistraße)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Andreas-Gayk-Straße.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-4299

    E-Mail: einbuergerung@kiel.de

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kiel: Einbürgerung, Hinweise

    Folgende Unterlagen werden für die Einbürgerung benötigt: 

    • gültiger Pass (bei EU-Bürgern reicht auch der gültige Personalausweis aus)
    • gültiger Aufenthaltstitel (entfällt bei EU-Bürgern)
    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde
    • Scheidungsurteil oder Sorgerechtsbeschluss
    • Geburtsurkunden der Kinder - und die letzten Schulzeugnisse der schulpflichtigen Kinder
    • Nachweis der Kenntnisse der deutschen Sprache
    • Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung für über 16-jährige Antragsteller/innen
    • Einkommensnachweise
    • Nachweis über den Aufenthalt in Deutschland
    • Mietvertrag
    • bei Angestellten: Arbeitsvertrag/Ausbildungsvertrag und aktuelle Gehaltsabrechnung
    • bei Selbstständigen: Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung von einem Steuerberater; Letzter Einkommenssteuerbescheid; Nachweise über abgeführte Krankenkassenbeiträge (auch für Familienangehörigen); Nachweise über die Absicherung für die Altersvorsorge.
    • bei Bezug öffentlicher Leistungen: Bescheid über Arbeitslosengeld I, Bürgergeld, Kinderzuschlag, Grundsicherung, Rente, Wohngeld, Elterngeld, Unterhaltsgeld oder BAfög

    Es sind auch aktuelle Einkommensnachweise des Ehegatten/Lebenspartners vorzulegen.

    Urkunden mit nicht-lateinischen Schriftzeichen müssen Übersetzungen eines in Deutschland ermächtigten Übersetzers beigefügt werden und die internationalen Transliterationsnormen (ISO-Normen) müssen beachtet werden!

    Formulare

    Hinweise für Kiel: Einbürgerung, Hinweise

    Sie können zunächst über einen Quick-Check online prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Art. 116 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz (GG)

    Hinweise für Kiel: Einbürgerung, Hinweise

    § 8-12b Staatsangehörigkeitsgesetz

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kiel: Einbürgerung, Hinweise

    Sie erhalten nach der Terminvereinbarung per E-Mail eine individuelle Auflistung der erforderlichen Nachweise.

    Für Terminwünsche senden Sie bitte eine E-Mail an einbuergerung@kiel.de oder per Post an die Landeshauptstadt Kiel, 24.5.4, Stresemannplatz 5, 24103 Kiel

    Kosten

    • Einbürgerungsgebühr: 255,00 Euro,
    • für miteinzubürgernde minderjährige Kinder ohne eigene Einkünfte: 51,00 Euro

    Hinweise für Kiel: Einbürgerung, Hinweise

    Bitte beachten: Im Hause sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich. Barzahlungen und Überweisungen sind nicht möglich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kiel: Einbürgerung, Hinweise

    Wie kann ich meine Sprachkenntnisse nachweisen?

    Nachweis der Kenntnisse der deutschen Sprache für über 16-jährige Einbürgerungsbewerber/innen:

    Es reicht einer der folgenden Nachweise aus:

    • "Zertifikat Deutsch" (B 1 oder höherwertige Zeugnisse z.B. B 2 - C 2 DSH - Zeugnis, TestDaF)
    • Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses mit Deutschtest für Zuwanderer (Gesamtergebnis der Sprachkenntnisse B1)
    • Deutschkenntnisse können zudem über einen deutschen Bildungsabschluss, d.h. einen schulischen Abschluss,
    • den Abschluss eines deutschsprachigen Studiums an einer deutschen Hochschule oder einen beruflichen Abschluss nachgewiesen werden.

    Zum Nachweis des Abschlusses müssen Sie das entsprechende Abschluss-Prüfungszeugnis vorlegen

    Nachweis der Kenntnisse der deutschen Sprache für unter 16-jährige Antragsteller/innen:

    • aktuelle Schulbescheinigung
    • letztes Zeugnis

    Wenn Sie Deutschkenntnisse wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht erwerben können, können Sie trotzdem eine Einbürgerung beantragen, dafür benötigen Sie ein fundiertes ärztliches Attest.

    Das gleiche gilt, wenn Sie aufgrund Ihres Alters keine deutschen Sprachkenntnisse mehr erwerben können (in der Regel ab 65 Jahre).

    Wie kann ich Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen?

    Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland können nachgewiesen werden durch:

    • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland können nachgewiesen werden durch:
    • einen Abschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule
    • einen Abschluss einer deutschen berufsbildenden Schule 
    • ein erfolgreich abgeschlossenes Studium an einer deutschen Hochschule in den Bereichen Rechts- und Gesellschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften und Politologie. 

    Sollten diese Nachweise nicht vorliegen, können die Kenntnisse auch durch einen Einbürgerungstest oder den Test Leben in Deutschland nachgewiesen werden. Der Einbürgerungstest kann bei den Volkshochschulen abgelegt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de