Einbürgerung
Ausländer/innen können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Beschreibung
Einbürgerung
Ein Anspruch auf Einbürgerung besteht regelmäßig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Seit acht Jahren ein rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- Identität und bisherige Staatsangehörigkeit sind geklärt
- Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
- Im Besitz eines unbefristeten oder verfestigten Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
- Lebensunterhalt für sich und die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen kann ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestritten werden
- Die bisherige Staatsangehörigkeit wird aufgegeben oder verloren (Ausnahme z. B. EU-Staaten)
- Keine Verurteilung wegen einer Straftat
- ausreichende Deutschkenntnisse
- Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
Zu diesen Voraussetzungen gibt es verschiedene Ausnahmen, zum Beispiel bei besonderen Integrationsleistungen. Für bestimmte Personengruppen bestehen Sonderregelungen. Hierzu berät Sie gerne Ihre Einbürgerungsbehörde.
Weitere Informationen zum Thema Einbürgerung finden Sie auf den Internetseiten des Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG)
Hinweise für Kiel: Einbürgerung, Hinweise
Am 27.6.2024 wird das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft treten. Die Einbürgerung soll erleichtert werden durch verkürzte Aufenthaltszeiten und die Hinnahme von Mehrstaatigkeit. Auf der Internetseite der Bundesregierung erfahren Sie Einzelheiten zu den geplanten Änderungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Einbürgerungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte
Für im Ausland lebende Einbürgerungsbewerber/ innen ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig -
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Einbürgerung, Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Stresemannplatz 5
24103 Kiel
(Neues Rathaus Gebäudeteil D,1. OG, Eingang Ecke Stresemannplatz/Kaistraße)
Haltestellen
- Haltestelle: Andreas-Gayk-Straße.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 901-4299
E-Mail: einbuergerung@kiel.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kiel: Einbürgerung, Hinweise
Folgende Unterlagen werden für die Einbürgerung benötigt:
- gültiger Pass (bei EU-Bürgern reicht auch der gültige Personalausweis aus)
- gültiger Aufenthaltstitel (entfällt bei EU-Bürgern)
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Scheidungsurteil oder Sorgerechtsbeschluss
- Geburtsurkunden der Kinder - und die letzten Schulzeugnisse der schulpflichtigen Kinder
- Nachweis der Kenntnisse der deutschen Sprache
- Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung für über 16-jährige Antragsteller/innen
- Einkommensnachweise
- Nachweis über den Aufenthalt in Deutschland
- Mietvertrag
- bei Angestellten: Arbeitsvertrag/Ausbildungsvertrag und aktuelle Gehaltsabrechnung
- bei Selbstständigen: Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung von einem Steuerberater; Letzter Einkommenssteuerbescheid; Nachweise über abgeführte Krankenkassenbeiträge (auch für Familienangehörigen); Nachweise über die Absicherung für die Altersvorsorge.
- bei Bezug öffentlicher Leistungen: Bescheid über Arbeitslosengeld I, Bürgergeld, Kinderzuschlag, Grundsicherung, Rente, Wohngeld, Elterngeld, Unterhaltsgeld oder BAfög
Es sind auch aktuelle Einkommensnachweise des Ehegatten/Lebenspartners vorzulegen.
Urkunden mit nicht-lateinischen Schriftzeichen müssen Übersetzungen eines in Deutschland ermächtigten Übersetzers beigefügt werden und die internationalen Transliterationsnormen (ISO-Normen) müssen beachtet werden!
Formulare
Hinweise für Kiel: Einbürgerung, Hinweise
Sie können zunächst über einen Quick-Check online prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.
Rechtsgrundlage(n)
Art. 116 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz (GG)
Hinweise für Kiel: Einbürgerung, Hinweise
§ 8-12b Staatsangehörigkeitsgesetz
Verfahrensablauf
Hinweise für Kiel: Einbürgerung, Hinweise
Sie erhalten nach der Terminvereinbarung per E-Mail eine individuelle Auflistung der erforderlichen Nachweise.
Für Terminwünsche senden Sie bitte eine E-Mail an einbuergerung@kiel.de oder per Post an die Landeshauptstadt Kiel, 24.5.4, Stresemannplatz 5, 24103 Kiel
Kosten
- Einbürgerungsgebühr: 255,00 Euro,
- für miteinzubürgernde minderjährige Kinder ohne eigene Einkünfte: 51,00 Euro
Hinweise für Kiel: Einbürgerung, Hinweise
Bitte beachten: Im Hause sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich. Barzahlungen und Überweisungen sind nicht möglich.
Weitere Informationen
Hinweise für Kiel: Einbürgerung, Hinweise
Wie kann ich meine Sprachkenntnisse nachweisen?
Nachweis der Kenntnisse der deutschen Sprache für über 16-jährige Einbürgerungsbewerber/innen:
Es reicht einer der folgenden Nachweise aus:
- "Zertifikat Deutsch" (B 1 oder höherwertige Zeugnisse z.B. B 2 - C 2 DSH - Zeugnis, TestDaF)
- Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses mit Deutschtest für Zuwanderer (Gesamtergebnis der Sprachkenntnisse B1)
- Deutschkenntnisse können zudem über einen deutschen Bildungsabschluss, d.h. einen schulischen Abschluss,
- den Abschluss eines deutschsprachigen Studiums an einer deutschen Hochschule oder einen beruflichen Abschluss nachgewiesen werden.
Zum Nachweis des Abschlusses müssen Sie das entsprechende Abschluss-Prüfungszeugnis vorlegen
Nachweis der Kenntnisse der deutschen Sprache für unter 16-jährige Antragsteller/innen:
- aktuelle Schulbescheinigung
- letztes Zeugnis
Wenn Sie Deutschkenntnisse wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht erwerben können, können Sie trotzdem eine Einbürgerung beantragen, dafür benötigen Sie ein fundiertes ärztliches Attest.
Das gleiche gilt, wenn Sie aufgrund Ihres Alters keine deutschen Sprachkenntnisse mehr erwerben können (in der Regel ab 65 Jahre).
Wie kann ich Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen?
Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland können nachgewiesen werden durch:
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland können nachgewiesen werden durch:
- einen Abschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule
- einen Abschluss einer deutschen berufsbildenden Schule
- ein erfolgreich abgeschlossenes Studium an einer deutschen Hochschule in den Bereichen Rechts- und Gesellschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften und Politologie.
Sollten diese Nachweise nicht vorliegen, können die Kenntnisse auch durch einen Einbürgerungstest oder den Test Leben in Deutschland nachgewiesen werden. Der Einbürgerungstest kann bei den Volkshochschulen abgelegt werden.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein