Wahlhelfer Verpflichtung

    Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten

    Sie werden als Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichtet? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Wahlhelfer und Wahlhelferinnen sind wahlberechtigte Bürger und Bürgerinnen, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher oder Wahlvorsteherinnen bzw. Beisitzer oder Beisitzerinnen die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
     

    Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

    Gemeindebehörden sind berechtigt, personenbezogene Daten von Ihnen als wahlberechtigte Person zwecks Verpflichtung als Wahlhelfer oder Wahlhelferin zu erheben und zu verarbeiten. Sie als betroffene Person können der Verarbeitung für künftige Wahlen widersprechen.

    Gemeindebehörden können von anderen Behörden Angaben zu deren Mitarbeitenden anfordern, wenn diese im Gemeindegebiet wohnen. Es handelt sich um den Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Anschrift. Die betroffenen Personen werden hierüber informiert.

    Sie müssen die Tätigkeit unparteiisch ausüben. Sie müssen Verschwiegenheit zu den bekanntgewordenen Angelegenheiten wahren. Während der Ausübung dürfen Sie Ihr Gesicht nicht verhüllen.

    Hinweise für Ascheberg (Holstein): Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

    Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Plön und den Gemeinden Ascheberg und Bösdorf

     Nachdem die Bundestagswahl im September 2017 erfolgreich durchgeführt worden ist, steht auch schon die nächste Wahl bevor. Die Bürgerinnen und Bürger  der Stadt Plön sowie der Gemeinden Ascheberg und Bösdorf sind aufgerufen, die Kandidaten für den Plöner Kreistag, der Ratsversammlung der Stadt Plön und die jeweiligen Gemeindevertretungen zu wählen.

    Der Wahltag ist auf

    Sonntag, den 06. Mai 2018
    von 8:00 bis 18:00 Uhr


    festgesetzt worden.

    Damit auch für diese Wahl eine erfolgreiche Durchführung garantiert ist, werden wieder freiwillige Wahlberechtigte gesucht, die sich als Wahlhelfer oder Wahlhelferinnen für die insgesamt 9 Wahllokale der  Stadt Plön sowie den Gemeinden Ascheberg und Bösdorf zur Verfügung stellen. Der Aufruf richtet sich auch an unsere Erstwähler/innen.

    Freiwillige Meldungen werden vom Wahlamt im Plöner Rathaus unter den Rufnummern 04522 505-759 und 505-721 (Wahlamt) bzw. 505-0 (Telefonzentrale) oder per E-Mail an karsten.hartz@ploen.de entgegengenommen.

    Für jeden der neun allgemeinen Wahlbezirke werden acht Mitglieder berufen, von denen dann am Wahlsonntag je vier am Vor- und am Nachmittag nach Absprache im Wahlvorstand eingesetzt werden. Nur zur Eröffnung der Wahlhandlung am Morgen und zum Auszählen der Stimmen ab 18:00 Uhr müssen alle Mitglieder anwesend sein. Für den Wahldienst wird eine Entschädigung gezahlt. Nähere Informationen hierzu erteilt Ihnen gerne das Wahlamt.

    Die Mitglieder der jeweiligen Wahlvorstände müssen Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sein oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und in den entsprechenden Gemeinden mindestens sechs Wochen mit Hauptwohnsitz bzw. alleinigem Wohnsitz gemeldet sein und dürfen nicht infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht verloren haben.

    Damit zügig ein korrektes Ergebnis erreicht wird, werden die Wahlvorstände auch bei den kommenden Wahlen wieder ebenso mit erfahrenen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern wie mit jüngeren Wählerinnen und Wählern besetzt werden.
     

    Hier können Sie diese Pressemitteilung als PDF herunterladen.

    Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Plön und den Gemeinden Ascheberg und Bösdorf

     Nachdem die Bundestagswahl im September 2017 erfolgreich durchgeführt worden ist, steht auch schon die nächste Wahl bevor. Die Bürgerinnen und Bürger  der Stadt Plön sowie der Gemeinden Ascheberg und Bösdorf sind aufgerufen, die Kandidaten für den Plöner Kreistag, der Ratsversammlung der Stadt Plön und die jeweiligen Gemeindevertretungen zu wählen.

    Der Wahltag ist auf

    Sonntag, den 06. Mai 2018
    von 8:00 bis 18:00 Uhr


    festgesetzt worden.

    Damit auch für diese Wahl eine erfolgreiche Durchführung garantiert ist, werden wieder freiwillige Wahlberechtigte gesucht, die sich als Wahlhelfer oder Wahlhelferinnen für die insgesamt 9 Wahllokale der  Stadt Plön sowie den Gemeinden Ascheberg und Bösdorf zur Verfügung stellen. Der Aufruf richtet sich auch an unsere Erstwähler/innen.

    Freiwillige Meldungen werden vom Wahlamt im Plöner Rathaus unter den Rufnummern 04522 505-759 und 505-721 (Wahlamt) bzw. 505-0 (Telefonzentrale) oder per E-Mail an karsten.hartz@ploen.de entgegengenommen.

    Für jeden der neun allgemeinen Wahlbezirke werden acht Mitglieder berufen, von denen dann am Wahlsonntag je vier am Vor- und am Nachmittag nach Absprache im Wahlvorstand eingesetzt werden. Nur zur Eröffnung der Wahlhandlung am Morgen und zum Auszählen der Stimmen ab 18:00 Uhr müssen alle Mitglieder anwesend sein. Für den Wahldienst wird eine Entschädigung gezahlt. Nähere Informationen hierzu erteilt Ihnen gerne das Wahlamt.

    Die Mitglieder der jeweiligen Wahlvorstände müssen Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sein oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und in den entsprechenden Gemeinden mindestens sechs Wochen mit Hauptwohnsitz bzw. alleinigem Wohnsitz gemeldet sein und dürfen nicht infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht verloren haben.

    Damit zügig ein korrektes Ergebnis erreicht wird, werden die Wahlvorstände auch bei den kommenden Wahlen wieder ebenso mit erfahrenen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern wie mit jüngeren Wählerinnen und Wählern besetzt werden.
     

    Hier können Sie diese Pressemitteilung als PDF herunterladen.

    Online-Dienst

    Wahlhelfer

    ID: L100012_265922055

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 23.12.2021 (von: Sperling, Christian)

    Technisch geändert am 13.03.2024 (von: Lendholt, Kristin)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Ansprechpartner

    Wahlamt im Rathaus Quickborn

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    25451 Quickborn (Pinneberg)

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: direkt vor dem Rathaus
    Anzahl: 50
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkpalette gegenüber des Rathauses
    Anzahl: 100
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4106 611-294

    E-Mail: wahlen@quickborn.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 26.08.2021 (von: Sperling, Christian)

    Technisch geändert am 03.06.2024 (von: Lendholt, Kristin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

    • Sie sind wahlberechtigt,
    • Es spricht kein wichtiger Grund gegen eine Verpflichtung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Die Wahlbehörde prüft und stellt die nötigen Voraussetzungen fest.
    • Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.

    Weitere Informationen

    Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat

    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/wahlhelfer/wahlhelfer-liste.html

    Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundeswahlleiters

    https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Verpflichtung, Wahl, Wählerin, Wahlhelfer, verpflichten, Kommunalwahl, Wahlhelferin, Bundestagswahl, Landtagswahl, Wähler, Europawahl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)