Wahlhelfer Verpflichtung

    Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten

    Sie werden als Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichtet? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Wahlhelfer und Wahlhelferinnen sind wahlberechtigte Bürger und Bürgerinnen, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher oder Wahlvorsteherinnen bzw. Beisitzer oder Beisitzerinnen die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
     

    Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

    Gemeindebehörden sind berechtigt, personenbezogene Daten von Ihnen als wahlberechtigte Person zwecks Verpflichtung als Wahlhelfer oder Wahlhelferin zu erheben und zu verarbeiten. Sie als betroffene Person können der Verarbeitung für künftige Wahlen widersprechen.

    Gemeindebehörden können von anderen Behörden Angaben zu deren Mitarbeitenden anfordern, wenn diese im Gemeindegebiet wohnen. Es handelt sich um den Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Anschrift. Die betroffenen Personen werden hierüber informiert.

    Sie müssen die Tätigkeit unparteiisch ausüben. Sie müssen Verschwiegenheit zu den bekanntgewordenen Angelegenheiten wahren. Während der Ausübung dürfen Sie Ihr Gesicht nicht verhüllen.

    Online-Dienst

    Wahlhelfertätigkeit online beantragen

    ID: L100012_288089712

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Gemeindewahlbüro).

    Ansprechpartner

    Gemeinde Rellingen - Fachbereich Innerer Service

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 60

    25462 Rellingen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Ratsweg, vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Ratsweg, hinter dem Rathaus
      Anzahl: 40  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Ratsweg, vor dem Rathaus
      Anzahl: 15  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Buslinien
      Linien:
      • Bus: 781
      • Bus: 185
      • Bus: 595
      • Bus: 195

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. Di. Do. Fr. 8.30 - 13.00 Uhr Di. auch 14.00 - 18.00 Uhr Bürgerbüro: Mi. auch 8.30 - 13.00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 04101 564-165

    Telefon Festnetz: 04101 564-0

    E-Mail: info@rellingen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Rellingen

    Empfänger: Gemeinde Rellingen

    IBAN: DE71 2005 0550 1365 1203 00

    BIC: HASPDEHHXXX

    Bankinstitut: Hamburger Sparkasse

    Gemeinde Rellingen

    Empfänger: Gemeinde Rellingen

    IBAN: DE37 2219 1405 0002 3500 80

    BIC: GENODEF1PIN

    Bankinstitut: Volksbank Pinneberg-Elmshorn eG

    Gemeinde Rellingen

    Empfänger: Gemeinde Rellingen

    IBAN: DE53 2305 1030 0003 4722 22

    BIC: NOLADE21SHO

    Bankinstitut: Sparkasse Südholstein

    Version

    Technisch geändert am 19.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

    • Sie sind wahlberechtigt,
    • Es spricht kein wichtiger Grund gegen eine Verpflichtung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Die Wahlbehörde prüft und stellt die nötigen Voraussetzungen fest.
    • Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    verpflichten, Bundestagswahl, Europawahl, Kommunalwahl, Wahl, Wahlhelferin, Wählerin, Wähler, Verpflichtung, Landtagswahl, Wahlhelfer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English