Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten
Sie werden als Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichtet? Hier erfahren Sie Näheres.
Beschreibung
Wahlhelfer und Wahlhelferinnen sind wahlberechtigte Bürger und Bürgerinnen, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher oder Wahlvorsteherinnen bzw. Beisitzer oder Beisitzerinnen die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Gemeindebehörden sind berechtigt, personenbezogene Daten von Ihnen als wahlberechtigte Person zwecks Verpflichtung als Wahlhelfer oder Wahlhelferin zu erheben und zu verarbeiten. Sie als betroffene Person können der Verarbeitung für künftige Wahlen widersprechen.
Gemeindebehörden können von anderen Behörden Angaben zu deren Mitarbeitenden anfordern, wenn diese im Gemeindegebiet wohnen. Es handelt sich um den Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Anschrift. Die betroffenen Personen werden hierüber informiert.
Sie müssen die Tätigkeit unparteiisch ausüben. Sie müssen Verschwiegenheit zu den bekanntgewordenen Angelegenheiten wahren. Während der Ausübung dürfen Sie Ihr Gesicht nicht verhüllen.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Gemeindewahlbüro).
Ansprechpartner
Gemeinde Rellingen - Fachbereich Innerer Service
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Ratsweg, vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Ratsweg, hinter dem Rathaus
Anzahl: 40 Gebühren: nein - Parkplatz: Ratsweg, vor dem Rathaus
Anzahl: 15 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Buslinien
Linien:- Bus: 781
- Bus: 185
- Bus: 595
- Bus: 195
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. Di. Do. Fr. 8.30 - 13.00 Uhr Di. auch 14.00 - 18.00 Uhr Bürgerbüro: Mi. auch 8.30 - 13.00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Adler
Herr Goldt (Büroleitender Beamter)
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Rellingen
Empfänger: Gemeinde Rellingen
IBAN: DE71 2005 0550 1365 1203 00
BIC: HASPDEHHXXX
Bankinstitut: Hamburger Sparkasse
Gemeinde Rellingen
Empfänger: Gemeinde Rellingen
IBAN: DE37 2219 1405 0002 3500 80
BIC: GENODEF1PIN
Bankinstitut: Volksbank Pinneberg-Elmshorn eG
Gemeinde Rellingen
Empfänger: Gemeinde Rellingen
IBAN: DE53 2305 1030 0003 4722 22
BIC: NOLADE21SHO
Bankinstitut: Sparkasse Südholstein
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Sie sind wahlberechtigt,
- Es spricht kein wichtiger Grund gegen eine Verpflichtung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Die Wahlbehörde prüft und stellt die nötigen Voraussetzungen fest.
- Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
verpflichten, Bundestagswahl, Europawahl, Kommunalwahl, Wahl, Wahlhelferin, Wählerin, Wähler, Verpflichtung, Landtagswahl, Wahlhelfer