Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten
Sie werden als Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichtet? Hier erfahren Sie Näheres.
Beschreibung
Wahlhelfer und Wahlhelferinnen sind wahlberechtigte Bürger und Bürgerinnen, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher oder Wahlvorsteherinnen bzw. Beisitzer oder Beisitzerinnen die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Gemeindebehörden sind berechtigt, personenbezogene Daten von Ihnen als wahlberechtigte Person zwecks Verpflichtung als Wahlhelfer oder Wahlhelferin zu erheben und zu verarbeiten. Sie als betroffene Person können der Verarbeitung für künftige Wahlen widersprechen.
Gemeindebehörden können von anderen Behörden Angaben zu deren Mitarbeitenden anfordern, wenn diese im Gemeindegebiet wohnen. Es handelt sich um den Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Anschrift. Die betroffenen Personen werden hierüber informiert.
Sie müssen die Tätigkeit unparteiisch ausüben. Sie müssen Verschwiegenheit zu den bekanntgewordenen Angelegenheiten wahren. Während der Ausübung dürfen Sie Ihr Gesicht nicht verhüllen.
Online-Dienst
Wahlhelfer
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Amt Föhr-Amrum - Fachbereich 2 - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Öffentlicher Parkplatz Am Köningsgarten
Anzahl: 10
Gebühren: ja
Am Gewerbegebiet
Bus: 1, 2, 11 sowie 21
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr - Montag: 14.00 - 15.30 Uhr - Donnerstag: bis 17.00 Uhr (durchgehend) - Termine bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich. Über die Webseite des Amtes ( https://www.amtfa.de/mitarbeiter ) kann der Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen aufgenommen werden. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung unter  https://www.amtfa.de/onlinetermine .
Kontakt
Internet
Amt Föhr-Amrum - Nebenstelle Amrum - Ordnungsamt und Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Besucherparkplatz
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Nebel Mitte
Bus: Linie 1
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr - Montag: 14.00 - 15.30 Uhr - Donnerstag: bis 17.00 Uhr (durchgehend) - Termine bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich. Über die Webseite des Amtes ( https://www.amtfa.de/mitarbeiter ) kann der Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen aufgenommen werden. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung unter  https://www.amtfa.de/onlinetermine .
Kontakt
Internet
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Sie sind wahlberechtigt,
- Es spricht kein wichtiger Grund gegen eine Verpflichtung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Die Wahlbehörde prüft und stellt die nötigen Voraussetzungen fest.
- Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.
Weitere Informationen
Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/wahlhelfer/wahlhelfer-liste.html
Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundeswahlleiters
https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Verpflichtung, Wahl, Wählerin, Wahlhelfer, verpflichten, Kommunalwahl, Wahlhelferin, Bundestagswahl, Landtagswahl, Wähler, Europawahl