amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Meldebestätigung
Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.
Beschreibung
Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Ansprechpartner
Amt Bordesholm - Der Amtsdirektor
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Mühlenstraße
Anzahl: 30 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Herr Beeck
Frau Rathje
Telefon Festnetz: 04322 695158
E-Mail: jennifer.rathje@bordesholm.de
Frau Schön
Internet
Bankverbindung
Amtskasse Bordesholm
Empfänger: Amtskasse Bordesholm
IBAN: DE39 2105 1275 0000 0070 05
Bankinstitut: Bordesholmer Sparkasse
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein