Wahlen
Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Kreise organisiert.
Beschreibung
Ansprechpartner für das Thema Wahlen sind die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Kreise. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Alternativ können Sie per Briefwahl wählen. In diesem Fall müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle.
Eine andere Person kann mit Ihrer schriftlichen Bevollmächtigung den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines für Sie stellen beziehungsweise unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Wahlunterlagen in Empfang nehmen.
Online-Dienst
Briefwahl beantragen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Gemeindebehörde).
Ansprechpartner
Bürgeramt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Auffahrt Oher Weg
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Auffahrt Oher Weg
Anzahl: 30
Gebühren: nein
Glinde, Markt
Bus: 133, 137, 233, 237, 433, 437, 536, 619, 733, 737
Regionalbahn: U2/U4 bis Steinfurther Allee, Fernbahn Hamburg HBF
S-Bahn: Reinbek
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 40 71002-238(Sachgebietsleitung)
Fax: +49 40 71002-580
E-Mail: buergeramt@glinde.de
Formulare
Informationen zur Europawahl
Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden
Personen die die Wahl zum Europäischen Parlament am 09. Juni 2024 als Wahlhelferin oder Wahlhelfer unterstützen möchten, sollten dieses Formular ausfüllen und anschließend an die Stadt Glinde senden.
Weitere Informationen
Erreichbarkeit der Stadtverwaltung: Informationen der Stadtverwaltung erhalten Sie immer aktuell auf der Webseite https://www.glinde.de/
Kreis Stormarn - Stabsbereich 80 - Steuerung und Kommunal - 801 Kommunalaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Bahnhof/ZOB
Bus: -
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Europawahlordnung (EuWO)
Bundeswahlordnung (BWO)
Fristen
Die Wahlbenachrichtigung sollte den Wahlberechtigten bis zum 21. Tag vor der Wahl zugegangen sein. Sollten Sie versehentlich keine Benachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindebehörde (Rathaus, Amtsverwaltung). Das Wählerverzeichnis steht vom 20.-16. Tag vor der Wahl zur Einsichtnahme in Ihrer Verwaltung bereit.
Sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen bzw. Briefwahl beantragen. Den Briefwahlantrag können Sie schriftlich (z.B. mit dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung), per E-Mail oder persönlich vor Ort beantragen. Viele Gemeindebehörden halten auf ihrer Internetpräsenz auch ein Antragsformular zum direkten Ausfüllen bereit. Wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich abholen, können Sie auch gleich vor Ort wählen. Bitte geben Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum sowie – sofern bekannt – Ihre Nummer im Wählerverzeichnis an. Sofern Sie die Unterlagen nicht an Ihre Wohnanschrift gesendet bekommen möchten, nennen Sie bitte auch die abweichende Anschrift (z.B. Urlaubsadresse).
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Wahlbenachrichtigung, Wählerverzeichnis, Europawahl, Wahl