Geburtenregister Ausdruck

    Ausdruck aus dem Geburtenregister

    Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor, Sie benötigen diese jedoch zum Beispiel für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie einen Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen.

    Beschreibung

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister wird Ihnen auf Antrag vom zuständigen Standesamt ausgestellt. Der Ausdruck gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Geburt eingetragen hat. Sie erhalten das Dokument einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register. Dieser Ausdruck kommt rechtlich der Geburtsurkunde gleich und kann im behördlichen Kontext statt dieser vorgelegt werden.

    Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption, Veränderungen zur Vaterschaft zu dem Kind oder Namensänderungen.

    Die genaue Zeit (Stunde und Minute) Ihrer Geburt teilt Ihnen das Standesamt auf Wunsch in der Regel auch mit, ohne dass eine Urkunde ausgestellt werden müsste.

    Hinweise für Kiel: Ausdruck aus dem Geburtenregister

    Im Geburtenregister wird neben Vor- und Familiennamen des Kindes, Geschlecht des Kindes, sowie Vor- und Familiennamen der Eltern und auf Wunsch die Religionszugehörigkeit, Ort sowie Tag, Stunde und Minute der Geburt beurkundet. Die Geburtszeit kann auch ohne Erstellung einer Urkunde im Standesamt Kiel erfragt werden. 

    Im Geburtenregister wird neben Vor- und Familiennamen des Kindes, Geschlecht des Kindes, sowie Vor- und Familiennamen der Eltern und auf Wunsch die Religionszugehörigkeit, Ort sowie Tag, Stunde und Minute der Geburt beurkundet. Die Geburtszeit kann auch ohne Erstellung einer Urkunde im Standesamt Kiel erfragt werden. 

    Online-Dienst

    Anforderung Urkunde Standesamt

    ID: L100012_267610628

    Beschreibung

    Online-Formular zur Anforderung von Urkunden aus dem Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterberegister nach § 62 in Verbindung mit § 55 Personenstandsgesetz

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 28.02.2022 (von: Scheffler, Christine)

    Technisch geändert am 06.11.2023 (von: Koch, Bettina)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Standesamt, in der die Geburt beurkundet wurde.

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Abstammungsurkunde

    Standesamt, in der die Geburt beurkundet wurde.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Standesamt, Eheschließungen und Personenstandsurkunden

    Adresse

    Hausanschrift

    Fleethörn 26

    24103 Kiel

    Behindertenparkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
    Anzahl: 6
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
    Anzahl: 100
    Gebühren: ja

    Holstenbrücke, Andreas-Gayk-Straße, Rathaus/Opernhaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8.30 bis 13 Uhr Dienstag: 8.30 bis 13 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag 8.30 bis 13 Uhr, 14 bis 16 Uhr Freitag 8.30 bis 13 Uhr (außer Personenstandsurkunden) Bitte beachten Sie, dass außer für die Abholung  von Urkunden immer eine Terminvereinbarung erforderlich ist! 

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2022 (von: Linden-Petersen, Barbara)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Grün, Wilma)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis, Pass oder eID (bei schriftlicher Bestellung: beglaubigte Kopie)
    • bei Beantragung / Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis, Pass oder eID
    • gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses

    Voraussetzungen

    Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Beglaubigte Registerausdrucke können daher nur ausgestellt werden

    • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht

    sowie deren

    • Ehegatten,
    • Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
    • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel),
    • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

    Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kiel: Ausdruck aus dem Geburtenregister

    §§ 21 PStG, § 62 PStG

    §§ 21 PStG, § 62 PStG

    Rechtsbehelf

    Anweisung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
    • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

    Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post oder Telefax

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
    • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und -ort
      • Name, Vorname der Eltern
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
    • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sofern Sie nicht bereits zuvor die Gebühren beglichen haben.

    Online-Beantragung

    • Im Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein können Sie Urkunden und beglaubigte Registerausdrucke auch online bestellen.
    • Rufen Sie das Service-Portal auf. Unter den Angeboten zu „Familie und Kind“ finden Sie die Urkundenbestellung.
    • Mit der eID-Funktion und der AusweisApp2 auf Ihrem Smartphone können Sie ein Service-Konto-Plus erstellen, das für die Bestellung von Urkunden notwendig ist, damit sichergestellt ist, dass nur berechtigte Personen eine Personenstandsurkunde oder einen Registerausdruck erhalten.
    • Die Gebühren werden online erhoben.
    • Die Urkunde bzw. der Ausdruck wird per Post zugesandt.

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Abstammungsurkunde

    Online-Beantragung

    • Im Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein können Sie Urkunden und beglaubigte Registerausdrucke auch online bestellen.
    • Rufen Sie das Service-Portal auf. Unter den Angeboten zu „Familie und Kind“ finden Sie die Urkundenbestellung.
    • Mit der eID-Funktion und der AusweisApp2 auf Ihrem Smartphone können Sie ein Service-Konto-Plus erstellen, das für die Bestellung von Urkunden notwendig ist, damit sichergestellt ist, dass nur berechtigte Personen eine Personenstandsurkunde oder einen Registerausdruck erhalten.
    • Die Gebühren werden online erhoben.
    • Die Urkunde bzw. der Ausdruck wird per Post zugesandt.

    Fristen

    Aufbewahrungsfrist: 110 Jahre (Der Registerausdruck ist 110 Jahre ab Registererstellung möglich.)

    Kosten

    Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Geburtsurkunde kostet 15,00 Euro, jede weitere kostet 7,50 Euro.

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Abstammungsurkunde

    Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Geburtsurkunde kostet 15,00 Euro, jede weitere kostet 7,50 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) am 28.10.2022

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Nachwuchs, Standesamtsangelegenheiten, Geburtsbeurkundung, Standesamtsangelegenheit, Geburtstag, Geburt, Sohn, Geburtsregister, Vater, Tochter, Mutter, Standesamt, Geburtsregisterauszug, Urkunde, Kind

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)