Reisepass Ersatz wegen VerlustOnline erledigen

    Reisepass: Verlustanzeige

    Ist der Reisepass unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, muss der Verlust unverzüglich bei der Passbehörde angezeigt werden.

    Beschreibung

    Ist der Reisepass abhanden gekommen, das heißt, der Reisepass ist unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen.

    Sollte der Reisepass wieder gefunden werden, so ist dies ebenfalls unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen.

    Hinweise für Ascheberg (Holstein): Reisepass: Verlustanzeige Ascheberg

    Für diese Leistung ist ein persönlicher Besuch mit Termin erforderlich.

    Online-Dienst

    Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises

    ID: L100012_255369305

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).

    Ansprechpartner

    Gemeinde Ascheberg - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Langenrade 18

    24326 Ascheberg (Holstein)

    Parkplätze

    • Parkplatz: hinterm Rathaus
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04106 6110

    E-Mail: ServiceBueroAscheberg@quickborn.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Ascheberg

    Empfänger: Gemeinde Ascheberg

    IBAN: DE69 2105 0170 1002 0661 48

    BIC: NOLADE21KIE

    Bankinstitut: Förde Sparkasse

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtliche Lichtbildausweise oder Führerschein).

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen

    • ein Expresspass (Bearbeitungsdauer maximal 72 Stunden) oder
    • ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit maximal 1 Jahr)

    ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de