Reisepass: Verlustanzeige
Ist der Reisepass unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, muss der Verlust unverzüglich bei der Passbehörde angezeigt werden.
Beschreibung
Ist der Reisepass abhanden gekommen, das heißt, der Reisepass ist unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen.
Sollte der Reisepass wieder gefunden werden, so ist dies ebenfalls unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen.
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Statusabfrage eines beantragten Dokumentes (bspw. Reisepass / Personalausweis / Kinderausweis)
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Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises
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Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).
Ansprechpartner
Büro für Einwohnerservice - Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice
Adresse
Postfachadresse
Rathausplatz 3-5
Postfach 260
22871 Wedel
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr Termine können Sie online buchen unter
Kontakt
Kontaktperson
Frau Drescher
Telefon Festnetz: +49 4103 707-245
E-Mail: einwohnerservice@stadt.wedel.de
Frau Nicole Gugisch
Frau Katzung
Herr Körner
Telefon Festnetz: +49 4103 707-399
E-Mail: einwohnerservice@stadt.wedel.de
Frau Preuß
Telefon Festnetz: +49 4103 707-244
E-Mail: einwohnerservice@stadt.wedel.de
Frau Wleklinski-Vetter
Internet
erforderliche Unterlagen
Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtliche Lichtbildausweise oder Führerschein).
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen
- ein Expresspass (Bearbeitungsdauer maximal 72 Stunden) oder
- ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit maximal 1 Jahr)
ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein