Geburtsurkunde beantragen
Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor, Sie benötigen diese jedoch zum Beispiel für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen.
Beschreibung
Nach der Geburt muss jedes Kind in Deutschland im Geburtenregister registriert werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen.
Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.
Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten.
Hinweise für Föhr-Amrum: Geburtsurkunde/ Geburtenbuch/ Geburtenregister - Föhr-Amrum
Hierzu gehört auch die Ausstellung eines mehrsprachigen Auszugs aus dem Geburtenregister (umgangssprachlich "internationale Geburtsurkunde").
Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Online-Dienst
Anforderung von Geburts-, Ehe- , Sterbe- und Lebenspartnerschaftsurkunden, sowie von beglaubigten Registerausdrucken
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Standesamt, welches die Geburt beurkundet hat.
Schleswig-Holstein führt ein zentrales elektronisches Personenstandsregister. Urkunden zu Personenstandsfällen, die elektronisch registriert wurden (seit 2009) können bei jedem schleswig-holsteinischen Standesamt beantragt werden. Eine Meldeanschrift in Schleswig-Holstein ist dafür nicht erforderlich.
Hinweise für Föhr-Amrum: Geburtsurkunde/ Geburtenbuch/ Geburtenregister - Föhr-Amrum
Die Inseln Föhr und Amrum bilden eine Verwaltungseinheit. Im Amtsbereich Föhr-Amrum existieren allerdings zwei Standesamtsbezirke.
Für die Insel Föhr ist das Standesamt Föhr-Amrum I in 25938 Wyk auf Föhr, Hafenstraße 23, Ihr Ansprechpartner.
Für den Bereich der Insel Amrum ist das Standesamt Föhr-Amrum II, Strunwai 5, 25946 Nebel, Ihr Ansprechpartner.
Ansprechpartner
Amt Föhr-Amrum - Fachbereich 2 - Ordnungsamt - Standesamt Föhr-Amrum I
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Öffentlicher Parkplatz Am Köningsgarten
Anzahl: 10 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Am Gewerbegebiet
Linie:- Bus: 1, 2, 11 sowie 21
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr - Montag: 14.00 - 15.30 Uhr - Donnerstag: bis 17.00 Uhr (durchgehend) - Termine bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich. Über die Webseite des Amtes kann der Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen aufgenommen werden. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Anja Jakobsen (Standesbeamtin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4681 5004-825
Fax: +49 4681 5004-850(Zentrale)
E-Mail: a.jakobsen@amtfa.de
E-Mail: standesamt1@amtfa.de
Frau Levke Jessen (Standesbeamtin)
Hausanschrift
Fax: +49 4681 5004-850(Zentrale)
Telefon Festnetz: +49 4681 5004-827
E-Mail: standesamt1@amtfa.de
E-Mail: l.jessen@amtfa.de
Frau Julia Schäfer (Standesbeamtin)
Hausanschrift
Fax: +49 4681 5004-815(Zentrale)
Telefon Festnetz: +49 4681 5004-815
E-Mail: j.schaefer@amtfa.de
Internet
Amt Föhr-Amrum - Fachbereich 2 - Ordnungsamt - Standesamt Föhr-Amrum II
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Besucherparkplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Nebel, Mitte
Linie:- Bus: Linie 1
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr - Montag: 14.00 - 15.30 Uhr - Donnerstag: bis 17.00 Uhr (durchgehend) - Termine bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich. Über die Webseite des Amtes kann der Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen aufgenommen werden. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Katja Krahmer (Standesbeamtin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4682 9411-41
Fax: +49 4682 9411-14(Zentrale)
E-Mail: standesamt2@amtfa.de
E-Mail: k.krahmer@amtfa.de
Frau Nicole Ingwersen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4682 9411-11
Fax: +49 4682 9411-14
E-Mail: n.ingwersen@amtfa.de
E-Mail: standesamt2@amtfa.de
Frau Heike Zimmermann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4682 9411-41
Fax: +49 4682 9411-14
E-Mail: standesamt2@amtfa.de
E-Mail: h.zimmermann@amtfa.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:
- Ihren Personalausweis, Reisepass oder eID (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie)
- bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie beziehungsweise eID) oder
- Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
- den Personalausweis, Reisepass oder eID des Vertreters oder der Vertreterin
- für andere Personen:
- gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Voraussetzungen
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Geburtsurkunden können daher nur ausgestellt werden
- für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht
sowie deren
- Ehegatten,
- Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
- Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel),
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Geburtsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).
Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
- Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
- Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
- Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post oder Telefax
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
- Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Name, Vorname der Eltern
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sofern Sie nicht bereits zuvor die Gebühren beglichen haben.
Hinweise für Föhr-Amrum: Geburtsurkunde/ Geburtenbuch/ Geburtenregister - Föhr-Amrum
Der Antrag kann mündlich oder schriftlich gestellt werden. Mündlich im Sinne von persönlicher Vorsprache; der schriftliche Antrag nur per Post oder E-Mail mit eingescannter Unterschrift unter Beifügung einer Ausweiskopie. Ein Antrag per Fax ist wegen der erfahrungsgemäß schlechten Lesbarkeit der Ausweiskopie nicht möglich. Außerdem ist eine Beantragung und Abholung unter Vorlage einer Vollmacht, des eigenen Personalausweises und des Personalausweises des Vollmachtgebers möglich. Verwandte in gerader Linie (Kinder, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern) benötigen keine Vollmacht.
Fristen
Aufbewahrungsfrist: 110 Jahre (Die Ausstellung der Geburtsurkunde ist 110 Jahre ab Registererstellung möglich.)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Föhr-Amrum: Geburtsurkunde/ Geburtenbuch/ Geburtenregister - Föhr-Amrum
Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von etwa 3 Tagen für die Versendung von bestellten Urkunden und Registerauszügen. Bei persönlicher Vorsprache können die Urkunden in der Regel sofort mitgenommen werden.
Kosten
Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Geburtsurkunde kostet 15,00 Euro, jede weitere kostet 7,50 Euro.
Kostenfrei sind Geburtsurkunden, die für die Beantragung von Kinder- und Elterngeld sowie Mutterschaftshilfe ausgestellt werden.
Hinweise für Föhr-Amrum: Geburtsurkunde/ Geburtenbuch/ Geburtenregister - Föhr-Amrum
Für die Ausstellung von Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunde) für Rentenzwecke wird keine Gebühr erhoben. Die Zahlungsabwicklung bei schriftlicher Bestellung von Personenstandsurkunden aus dem In- und Ausland erfolgt per Vorabüberweisung. Die Höhe der Gebühren und der Überweisungsweg werden nach der Bestellung mitgeteilt. Der Versand erfolgt nach dem Eingang der Zahlung. Bei persönlicher Vorsprache ist die Gebühr bar zu entrichten. Die Bezahlung per EC-Karte ist nicht möglich.
Hinweise (Besonderheiten)
Seit 01.11.22 wird die Geburtszeit mit in die Geburtsurkunden eingetragen. Dies gilt auch für Geburtsurkunden, welche beispielsweise aus den Registern der 1960er, 1970er und 1980er Jahren ausgestellt werden.
Hinweise für Föhr-Amrum: Geburtsurkunde/ Geburtenbuch/ Geburtenregister - Föhr-Amrum
Die Ausstellung von Geburtsurkunden ist im Standesamt bis maximal 110 Jahre nach der Geburt möglich. Danach sind Urkunden Archivgut und können ggf. noch im Amtsarchiv in der Ferringstifung in Alkersum beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.11.2022
Stichwörter
Geburtstag, Kindesanmeldung, Geburtszeit, Kind, Mutter, Geburtsurkunde international, Standesamt, Standesamtsangelegenheiten, internationale Geburtsurkunde, Urkunde, Vater, Sohn, Urkunde nachbestellen, Tochter, Standesamtsangelegenheit, Nachwuchs