Geburtsurkunde Ausstellung

    Geburtsurkunde beantragen

    Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor, Sie benötigen diese jedoch zum Beispiel für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen.

    Beschreibung

    Nach der Geburt muss jedes Kind in Deutschland im Geburtenregister registriert werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen.

    Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.

    Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten.

    Online-Dienst

    Urkunde anfordern

    ID: L100012_284049834

    Beschreibung

    Die Urkunden können nur an Personen ausgehändigt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge oder Personen, die dazu vom Berechtigten ermächtigt sind.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Standesamt, welches die Geburt beurkundet hat. 

    Schleswig-Holstein führt ein zentrales elektronisches Personenstandsregister. Urkunden zu Personenstandsfällen, die elektronisch registriert wurden (seit 2009) können bei jedem schleswig-holsteinischen Standesamt beantragt werden. Eine Meldeanschrift in Schleswig-Holstein ist dafür nicht erforderlich.

    Hinweise für Lübeck: Geburtsurkunde

    Es besteht die Möglichkeit über das Onlineportal Urkunden online zu bestellen.
    Zur Nutzung des Onlineportals bedarf es aus Datenschutzgründen einer vorherigen Registrierung. Dazu muss entweder ein onlinefähiger neuer Personalausweis vorliegen, oder die Identitätsfeststellung in den jeweiligen Meldebehörden vorgenommen werden.

    Ansprechpartner

    Hansestadt Lübeck - Standesamt - Urkundennachbestellungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Ratzeburger Allee 16

    23564 Lübeck

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Zufahrt Edward-Munch-Straße
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Wasserkunst
      Linie:
      • Bus: Linie 1, 4, 6, 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Ein Rollstuhlfahrstuhl ist vorhanden, kann jedoch nur bis 200kg eine Person mit Rollstuhl befördern. 

    Öffnungszeiten

    Mo.: 08.00 - 14.00 Uhr Di.: 08.00 - 14.00 Uhr Mi.: geschlossen Do.: 08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Fr.: nur geöffnet für die Durchführung von Eheschließungen sowie für Terminkund:innen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: standesamt@luebeck.de

    Internet

    Formulare

    Bestellformular Urkunden

    Urkunden bitte mit dem "Bestellformular Urkunde" nachbestellen. (Antrag muss handschriftlich unterschrieben sein).
    Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag per Post oder E-Mail an standesamt@luebeck.de senden.

    Datenschutzhinweise des Standesamtes Lübeck
    Vollmacht zur Urkundenabholung

    Weitere Informationen

    Urkunden bitte mit dem hinterlegten "Bestellformular Urkunde" nachbestellen. (Antrag muss handschriftlich unterschrieben sein).
    Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag per Post oder Mail an standesamt@luebeck.de senden.

    Stichwörter

    Abstammungsurkunde, Ausdruck Eheregisters, Auskunft, beglaubigte Abschrift, beglaubigte Abschrift vom Eheregister, beglaubigte Abschrift vom Familienbuch, beglaubigter Ausdruck, Bescheinigung, Bescheinigung Namensänderung, Bescheinigung Scheidung, Ehe, Eheregister, Eheregisterabschrift, Eheschließung, Eheurkunde, Familienbuch, Familienbuchabschrift, Geburtsurkunde, Geburtszeit, heiraten, Heiratsurkunde, Hochzeit, Nachweis, Sterbeeintrag, Sterbeurkunde, Urkunde, Urkunden

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

    • Ihren Personalausweis, Reisepass oder eID (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie)
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
      • deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie beziehungsweise eID) oder
      • Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
      • den Personalausweis,  Reisepass oder eID des Vertreters oder der Vertreterin
    • für andere Personen:
      • gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

    Hinweise für Lübeck: Geburtsurkunde


    Urkunden sind grundsätzlich vorzubestellen. Keine sofortige Abholung mit Ausweis möglich! 

    Beantragung über das Bestellformular mit Gebühr und Ausweiskopie (Briefpost)

    Bei der Antragsstellung müssen Sie neben dem Bestellformular folgendes einreichen:

    Bei schriftlicher Beantragung oder per Mail:

    • Ihren Personalausweis (beidseitige) Kopie oder Reisepass plus Meldebescheinigung in Kopie 
    • Evtl. Nachweis des rechtlichen Interesses (siehe "Spezielle Hinweise")

    Bestellungen mit Wohnsitz im Ausland:

    • Ausweiskopie in Verbindung mit einer Meldebescheinigung oder Rechnung eines öffentlichen Versorgers (Strom, Telefon,..)
    • Evtl. Nachweis des rechtlichen Interesses

    Bei Abholung durch einen Bevollmächtigten (nur nach vorheriger Terminabsprache in unabwendbar dringenden Fällen):

    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Personalausweis (Original oder Kopie) oder Reisepass (Original oder Kopie)
    • Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
    • Evtl. Nachweis des rechtlichen Interesses (siehe "Spezielle Hinweise")

    Bei allen Kopien ist eine amtliche Beglaubigung nicht erforderlich!

    Voraussetzungen

    Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Geburtsurkunden können daher nur ausgestellt werden

    • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht

    sowie deren

    • Ehegatten,
    • Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
    • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel),
    • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Geburtsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

    Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

    Hinweise für Lübeck: Geburtsurkunde

    Wer ist berechtigt, eine Urkunde zu bestellen?
    Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
    • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
    • Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post oder Telefax

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
    • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und -ort
      • Name, Vorname der Eltern
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
    • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sofern Sie nicht bereits zuvor die Gebühren beglichen haben.

    Hinweise für Lübeck: Geburtsurkunde

    Die erste Geburtsurkunde kann derzeit nur mit der Geburtsanmeldung eines Neugeborenen schriftlich beantragt werden.
    Bei allen Kopien ist eine amtliche Beglaubigung nicht erforderlich!

    Fristen

    Aufbewahrungsfrist: 110 Jahre (Die Ausstellung der Geburtsurkunde ist 110 Jahre ab Registererstellung möglich.)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lübeck: Geburtsurkunde

    Die Bearbeitungsdauer beträgt maximal 6 Wochen.

    Kosten

    Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Geburtsurkunde kostet 15,00 Euro, jede weitere kostet 7,50 Euro.

    Kostenfrei sind Geburtsurkunden, die für die Beantragung von Kinder- und Elterngeld sowie Mutterschaftshilfe ausgestellt werden.

    Hinweise für Lübeck: Geburtsurkunde


    Die Ausstellung von Urkunden kostet 15 Euro, jede weitere Ausfertigung 7,50 Euro.
    Die Ausstellung der Bescheinigung über die Geburtszeit kostet 7 Euro.

    Urkunden, die nachweislich für Rentenzwecke benötigt werden, sind gebührenfrei.

    Eine Rechnung erfolgt bei schriftlicher Bestellung ohne mitgesandtem Geldbetrag ( Urkunde kommt nach Zahlungseingang).

    Bei schriftlicher Bestellung: Geldbetrag sowie frankierten DINA 5 Rückumschlag mitsenden. Das Porto beträgt 1,60 Euro.

    Hinweis: Briefsendungen mit Wert sind nicht versichert. Einen versicherten Versand und einen Nachweis über die Zustellung bietet die Deutsche Post unter dem Service "Wert National" an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lübeck: Geburtsurkunde

    Geburtszeit
    Bescheinigungen über die Geburtszeit gibt es seit 01.11.2022 nicht mehr, da die Geburtszeit seit dem 01.11.2022 in den Geburtsurkunden steht. 
    Beim Standesamt können aus den Geburtenregistern der letzten 110 Jahre Urkunden ausgestellt werden. Auskünfte aus Registern die vor diesem Zeitraum liegen, erhalten Sie beim Archiv der Hansestadt Lübeck.

    Aus dem ehemaligen Reichsgebiet östlich der Oder-/ Neißelinie ist ein Teil der Personenstandsbücher während des Krieges zurückgeführt worden und befindet sich beim Standesamt I in Berlin, Schönstedtstr. 5, 13357 Berlin. Die Urkunden können nur schriftlich und unter Angabe der vollständigen postalischen Absenderadresse angefordert werden (auch per Mail: Info.Stand1@labo.berlin.de ). Auch ein großer Teil der Kirchenbücher ist verlagert worden, so dass eventuell kirchliche Urkunden beschafft werden können.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Urkunde nachbestellen, Standesamt, Kindesanmeldung, Tochter, internationale Geburtsurkunde, Standesamtsangelegenheiten, Urkunde, Geburtsurkunde international, Sohn, Standesamtsangelegenheit, Geburtstag, Mutter, Nachwuchs, Vater, Kind

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de