Geburtsurkunde beantragen
Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor, Sie benötigen diese jedoch zum Beispiel für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen.
Beschreibung
Nach der Geburt muss jedes Kind in Deutschland im Geburtenregister registriert werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen.
Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.
Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten.
Online-Dienst
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Beschreibung
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Standesamt, welches die Geburt beurkundet hat.
Schleswig-Holstein führt ein zentrales elektronisches Personenstandsregister. Urkunden zu Personenstandsfällen, die elektronisch registriert wurden (seit 2009) können bei jedem schleswig-holsteinischen Standesamt beantragt werden. Eine Meldeanschrift in Schleswig-Holstein ist dafür nicht erforderlich.
Hinweise für Schleswig-Holstein: Geburtsurkunde / Geburtenbuch / Geburtenregister / Geburtszeit
Standesamt, welches die Geburt beurkundet hat.
Schleswig-Holstein führt ein zentrales elektronisches Personenstandsregister. Urkunden zu Personenstandsfällen, die elektronisch registriert wurden (seit 2009) können bei jedem schleswig-holsteinischen Standesamt beantragt werden. Eine Meldeanschrift in Schleswig-Holstein ist dafür nicht erforderlich.
Ansprechpartner
Ordnungsamt; Standesamt; Urkundennachbestellungen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Ein Rollstuhlfahrstuhl ist vorhanden, kann jedoch nur bis 200kg eine Person mit Rollstuhl befördern.
Öffnungszeiten
Mo.: 08.00 - 14.00 Uhr Di.: 08.00 - 14.00 Uhr Mi.: geschlossen Do.: 08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Fr.: nur geöffnet für die Durchführung von Eheschließungen sowie für Terminkund:innen   Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Formulare
Datenschutzhinweise des Standesamtes Lübeck
Vollmacht zur Urkundenabholung
Bestellformular Urkunden
Urkunden bitte mit dem "Bestellformular Urkunde" nachbestellen. (Antrag muss handschriftlich unterschrieben sein).
Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag per Post oder E-Mail an standesamt@luebeck.de senden.
Weitere Informationen
Urkunden bitte mit dem hinterlegten "Bestellformular Urkunde" nachbestellen. (Antrag muss handschriftlich unterschrieben sein).
Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag per Post oder Mail an standesamt@luebeck.de senden.
Stichwörter
Abstammungsurkunde, Ausdruck Eheregisters, Auskunft, beglaubigte Abschrift, beglaubigte Abschrift vom Eheregister, beglaubigte Abschrift vom Familienbuch, beglaubigter Ausdruck, Bescheinigung, Bescheinigung Namensänderung, Bescheinigung Scheidung, Ehe, Eheregister, Eheregisterabschrift, Eheschließung, Eheurkunde, Familienbuch, Familienbuchabschrift, Geburtsurkunde, Geburtszeit, heiraten, Heiratsurkunde, Hochzeit, Nachweis, Sterbeeintrag, Sterbeurkunde, Urkunde, Urkunden
erforderliche Unterlagen
Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:
- Ihren Personalausweis, Reisepass oder eID (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie)
- bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie beziehungsweise eID) oder
- Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
- den Personalausweis, Reisepass oder eID des Vertreters oder der Vertreterin
- für andere Personen:
- gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Hinweise für Lübeck: Geburtsurkunde
Urkunden sind grundsätzlich vorzubestellen. Keine sofortige Abholung mit Ausweis möglich!
Beantragung über das Bestellformular mit Gebühr und Ausweiskopie (Briefpost)
Bei der Antragsstellung müssen Sie neben dem Bestellformular folgendes einreichen:
Bei schriftlicher Beantragung oder per Mail:
- Ihren Personalausweis (beidseitige) Kopie oder Reisepass plus Meldebescheinigung in Kopie
- Evtl. Nachweis des rechtlichen Interesses (siehe „Spezielle Hinweise“)
Bestellungen mit Wohnsitz im Ausland:
- Ausweiskopie in Verbindung mit einer Meldebescheinigung oder Rechnung eines öffentlichen Versorgers (Strom, Telefon,..)
- Evtl. Nachweis des rechtlichen Interesses
Bei Abholung durch einen Bevollmächtigten (nur nach vorheriger Terminabsprache in unabwendbar dringenden Fällen):
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Personalausweis (Original oder Kopie) oder Reisepass (Original oder Kopie)
- Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- Evtl. Nachweis des rechtlichen Interesses (siehe „Spezielle Hinweise“)
Bei allen Kopien ist eine amtliche Beglaubigung nicht erforderlich!
Urkunden sind grundsätzlich vorzubestellen. Keine sofortige Abholung mit Ausweis möglich!
Beantragung über das Bestellformular mit Gebühr und Ausweiskopie (Briefpost)
Bei der Antragsstellung müssen Sie neben dem Bestellformular folgendes einreichen:
Bei schriftlicher Beantragung oder per Mail:
- Ihren Personalausweis (beidseitige) Kopie oder Reisepass plus Meldebescheinigung in Kopie
- Evtl. Nachweis des rechtlichen Interesses (siehe "Spezielle Hinweise")
Bestellungen mit Wohnsitz im Ausland:
- Ausweiskopie in Verbindung mit einer Meldebescheinigung oder Rechnung eines öffentlichen Versorgers (Strom, Telefon,..)
- Evtl. Nachweis des rechtlichen Interesses
Bei Abholung durch einen Bevollmächtigten (nur nach vorheriger Terminabsprache in unabwendbar dringenden Fällen):
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Personalausweis (Original oder Kopie) oder Reisepass (Original oder Kopie)
- Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- Evtl. Nachweis des rechtlichen Interesses (siehe "Spezielle Hinweise")
Bei allen Kopien ist eine amtliche Beglaubigung nicht erforderlich!
Voraussetzungen
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Geburtsurkunden können daher nur ausgestellt werden
- für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht
sowie deren
- Ehegatten,
- Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
- Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel),
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Geburtsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).
Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Hinweise für Lübeck: Geburtsurkunde
Wer ist berechtigt, eine Urkunde zu bestellen?
Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Wer ist berechtigt, eine Urkunde zu bestellen?
Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
- Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
- Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
- Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post oder Telefax
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
- Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Name, Vorname der Eltern
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sofern Sie nicht bereits zuvor die Gebühren beglichen haben.
Hinweise für Lübeck: Geburtsurkunde
Die erste Geburtsurkunde kann derzeit nur mit der Geburtsanmeldung eines Neugeborenen schriftlich beantragt werden.
Bei allen Kopien ist eine amtliche Beglaubigung nicht erforderlich!
Die erste Geburtsurkunde kann derzeit nur mit der Geburtsanmeldung eines Neugeborenen schriftlich beantragt werden.
Bei allen Kopien ist eine amtliche Beglaubigung nicht erforderlich!
Fristen
Anschließend sind Auskünfte aus dem Geburtenregister nur über die zuständigen Archive möglich. Urkunden können nicht mehr erstellt werden.
Aufbewahrungsfrist: 110 Jahre (Die Ausstellung der Geburtsurkunde ist 110 Jahre ab Registererstellung möglich.)
Hinweise für Schleswig-Holstein: Geburtsurkunde / Geburtenbuch / Geburtenregister / Geburtszeit
Anschließend sind Auskünfte aus dem Geburtenregister nur über die zuständigen Archive möglich. Urkunden können nicht mehr erstellt werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lübeck: Geburtsurkunde
Die Bearbeitungsdauer beträgt maximal 6 Wochen. Wir bitten Sie, von Nachfragen abzusehen, da wir uns bemühen, alle Anträge zeitnah zu bearbeiten.
Die Bearbeitungsdauer beträgt maximal 6 Wochen.
Kosten
Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Geburtsurkunde kostet 20,00 Euro, jede weitere kostet 10,00 Euro.
Kostenfrei sind Geburtsurkunden, die für die Beantragung von Kinder- und Elterngeld sowie Mutterschaftshilfe ausgestellt werden.
Hinweise für Schleswig-Holstein: Geburtsurkunde / Geburtenbuch / Geburtenregister / Geburtszeit
Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Geburtsurkunde kostet 20,00 Euro, jede weitere kostet 10,00 Euro.
Kostenfrei sind Geburtsurkunden, die für die Beantragung von Kinder- und Elterngeld sowie Mutterschaftshilfe ausgestellt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Seit 01.11.22 wird die Geburtszeit mit in die Geburtsurkunden eingetragen. Dies gilt auch für Geburtsurkunden, welche beispielsweise aus den Registern der 1960er, 1970er und 1980er Jahren ausgestellt werden.
Hinweise für Schleswig-Holstein: Geburtsurkunde / Geburtenbuch / Geburtenregister / Geburtszeit
Seit 01.11.22 wird die Geburtszeit mit in die Geburtsurkunden eingetragen. Dies gilt auch für Geburtsurkunden, welche beispielsweise aus den Registern der 1960er, 1970er und 1980er Jahren ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.11.2022
Stichwörter
Tochter, Kindesanmeldung, Nachwuchs, Urkunde, internationale Geburtsurkunde, Kind, Sohn, Urkunde nachbestellen, Geburtszeit, Geburtstag, Vater, Standesamtsangelegenheit, Geburtsurkunde international, Standesamt, Standesamtsangelegenheiten, Mutter