Geburtsurkunde AusstellungOnline erledigen

    Geburtsurkunde beantragen

    Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor, Sie benötigen diese jedoch zum Beispiel für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen.

    Beschreibung

    Nach der Geburt muss jedes Kind in Deutschland im Geburtenregister registriert werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen.

    Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.

    Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten.

    Hinweise für Kiel: Leistungsbeschreibung, Unterlagen, Gebühren, Fristen, Rechtsgrundlage, Sonstiges, Hinweise HS

    Hierzu gehört auch die Ausstellung eines mehrsprachigen Auszugs aus dem Geburtenregister (umgangssprachlich "internationale Geburtsurkunde").

    Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Online-Dienst

    Anforderung Urkunde Standesamt Kiel

    ID: L100012_267610628

    Beschreibung

    Online-Formular zur Anforderung von Urkunden aus dem Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterberegister nach § 62 in Verbindung mit § 55 Personenstandsgesetz

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Standesamt, welches die Geburt beurkundet hat. 

    Schleswig-Holstein führt ein zentrales elektronisches Personenstandsregister. Urkunden zu Personenstandsfällen, die elektronisch registriert wurden (seit 2009) können bei jedem schleswig-holsteinischen Standesamt beantragt werden. Eine Meldeanschrift in Schleswig-Holstein ist dafür nicht erforderlich.

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    Bitte beachten Sie: Über den Online-Dienst ist NUR eine Nachbestellung von Geburtsurkunden möglich. Bezüglich der Erstausstellung einer Geburtsurkunde siehe  Geburten, Geburtsanmeldung (kiel.de).

    Die Ausstellung von Geburtsurkunden ist im Standesamt bis maximal 110 Jahre nach der Geburt möglich. Danach sind Urkunden Archivgut und können ggf. noch im Stadtarchiv beantragt werden. Sie können sich an das Stadtarchiv wenden, wenn Sie Familienforschung betreiben,  und dort historische Personenstandsurkunden im Original im Lesesaal des Stadtarchivs einsehen oder über eine schriftliche Anfrage Personenstandsurkunden bestellen. Weitere Informationen erhalten Sie über die verlinkte Webseite.

    Aus dem ehemaligen Reichsgebiet östlich der Oder-/ Neißelinie ist ein Teil der Personenstandsbücher während des Krieges zurückgeführt worden und befindet sich beim Standesamt I in Berlin, Schönstedtstr. 5, 13357 Berlin. Die Urkunden können nur schriftlich und unter Angabe der vollständigen postalischen Absenderadresse angefordert werden (auch per Mail: Info.Stand1@labo.berlin.de). Auch ein großer Teil der Kirchenbücher ist verlagert worden, so dass eventuell kirchliche Urkunden beschafft werden können.

       

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Standesamt, Eheschließungen und Personenstandsurkunden

    Adresse

    Hausanschrift

    Fleethörn 26

    24103 Kiel

    Parkplätze

    • Parkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
      Anzahl: 100  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
      Anzahl: 6  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Holstenbrücke, Andreas-Gayk-Straße, Rathaus/Opernhaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8.30 bis 13 Uhr Dienstag: 8.30 bis 13 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag 8.30 bis 13 Uhr, 14 bis 16 Uhr Freitag 8.30 bis 13 Uhr (außer Personenstandsurkunden) Bitte beachten Sie, dass außer für die Abholung von Urkunden immer eine Terminvereinbarung erforderlich ist!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-1021(Bürgertelefon)

    E-Mail: heirat@kiel.de

    E-Mail: standesamt@kiel.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

    • Ihren Personalausweis, Reisepass oder eID (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie)
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
      • deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie beziehungsweise eID) oder
      • Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
      • den Personalausweis,  Reisepass oder eID des Vertreters oder der Vertreterin
    • für andere Personen:
      • gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

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    Bitte fordern Sie Urkunden über das Online-Formular (siehe grüner Button oben), nicht aber per Email, an. Die Anforderung über Briefpost ist alternativ möglich. 

    Bitte fügen Sie dann einen beidseitige Kopie Ihres Personalausweises bei. 

    Voraussetzungen

    Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Geburtsurkunden können daher nur ausgestellt werden

    • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht

    sowie deren

    • Ehegatten,
    • Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
    • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel),
    • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Geburtsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

    Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
    • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
    • Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post oder Telefax

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
    • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und -ort
      • Name, Vorname der Eltern
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
    • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sofern Sie nicht bereits zuvor die Gebühren beglichen haben.

    Fristen

    Aufbewahrungsfrist: 110 Jahre (Die Ausstellung der Geburtsurkunde ist 110 Jahre ab Registererstellung möglich.)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kiel: Leistungsbeschreibung, Unterlagen, Gebühren, Fristen, Rechtsgrundlage, Sonstiges, Hinweise HS

    Im Augenblick ist nach der Beantragung von Geburtsurkunden mit einer Wartezeit von etwa sieben Wochen zu rechnen.

    Kosten

    Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Geburtsurkunde kostet 15,00 Euro, jede weitere kostet 7,50 Euro.

    Kostenfrei sind Geburtsurkunden, die für die Beantragung von Kinder- und Elterngeld sowie Mutterschaftshilfe ausgestellt werden.

    Hinweise für Kiel: Leistungsbeschreibung, Unterlagen, Gebühren, Fristen, Rechtsgrundlage, Sonstiges, Hinweise HS

    Für die Ausstellung von Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunde) für Rentenzwecke wird keine Gebühr erhoben. Die Zahlungsabwicklung bei schriftlicher Bestellung von Personenstandsurkunden aus dem In- oder Ausland erfolgt per Vorabüberweisung. Die Höhe der Gebühren und der Überweisungsweg werden nach der Bestellung mitgeteilt. Der Versand erfolgt nach dem Eingang der Zahlung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kiel: Leistungsbeschreibung, Unterlagen, Gebühren, Fristen, Rechtsgrundlage, Sonstiges, Hinweise HS

    Bitte nutzen Sie zur Anforderung von Personenstandsurkunden das Online-Formular. Die Erstbeantragung von Geburtsurkunden ist jedoch nicht über den Online-Dienst möglich. 

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Tochter, Sohn, Kind, Geburtstag, Vater, Mutter, Standesamtsangelegenheiten, internationale Geburtsurkunde, Geburtsurkunde international, Standesamt, Urkunde, Standesamtsangelegenheit, Kindesanmeldung, Nachwuchs, Urkunde nachbestellen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de