Lebenspartnerschaftsurkunde AusstellungOnline erledigen

    Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen

    Sie benötigen eine Lebenspartnerschaftsurkunde? Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie beim Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Lebenspartnerschaftsregister aus.

    Beschreibung

    Haben Sie eine Lebenspartnerschaft eingetragen und benötigen Sie eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie Lebenspartnerschaft eingegangen sind.
    Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist Ihre Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zuvor, den Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen, den Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen.

    Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich Sie die Lebenspartnerschaft begründet haben, eine Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern.

    Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:

    • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Schließung der Lebenspartnerschaft eingetragen hat;

    Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

    • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
    • als Kopie oder wortgenaue Abschrift des Lebenspartnerschaftseintrags aus dem Lebenspartnerschaftsregister.

    Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie gegebenenfalls Auflösungsvermerke.

    Online-Dienst

    Anforderung von Lebenspartnerschaftsurkunden sowie von beglaubigten Registerausdrucken

    ID: L100012_285495142

    Beschreibung

    Die Urkunden können nur an Personen ausgehändigt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge oder Personen, die dazu vom Berechtigten ermächtigt sind.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständiges Standesamt

    Ansprechpartner

    Stadt Husum - Der Bürgermeister - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Zingel 10

    25813 Husum

    Öffnungszeiten

    Die aktuellen Öffnungszeiten für das Rathaus und das Sozialzentrum Husum und Umland mit Jobcenter finden Sie auf der Homepage der Stadt Husum unter "Schnell gefunden - Öffnungszeiten".

    Kontakt

    Fax: 04841 666-175

    Telefon Festnetz: 04841 666-0

    E-Mail: info@husum.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Verwaltungsaufgaben des Amtes Pellworm werden durch die Stadt Husum wahrgenommen.

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass
    • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
    • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

    Voraussetzungen

    Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
    Antragsberechtigte sind Sie unter folgenden Bedingungen:

    • Sie sind mindestens 16 Jahre alt
    • Sie sind einer der Lebenspartner oder eine der Lebenspartnerinnen, auf den oder die sich die Urkunde bezieht
    • Sie sind die Eltern der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen
    • Sie Kind der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen sind,  oder 
    • Sie Geschwister der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen mit berechtigtem Interesse sind

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
    Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland beantragt, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Anweisung durch das Personenstandsgericht nach § 49 PStG

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallabhängig

    Kosten

    Für die Ausstellung einer Urkunde können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.

    Hinweise für Husum: Lebenspartnerschaftsurkunde

    Das Standesamt Husum informiert:

    sämtliche Urkunden werden nur gegen Vorkasse ausgestellt und zugestellt.

    Urkundenanforderung und Berechtigung

    Sie können Ihre Urkunde komplett Online beantragen. Bitte gehen Sie dafür auf den Link Online Urkunden anfordern und folgen Sie den vorgegebenen Schritten.

    Nachfolgende Urkunden können persönlich oder schriftlich beim Standesamt Husum beantragt werden:

    • Geburtsurkunde (aus Registern der letzten 110 Jahren)
    • Sterbeurkunde (aus Registern der letzten 30 Jahre)
    • Eheurkunde (aus Registern der letzten 80 Jahre)
    • Lebenspartnerschaftsurkunde ( aus allen Jahrgängen)

    Auskünfte aus Registern, die vor diesen Zeiträumen liegen, erhalten Sie beim Kreisarchiv Nordfriesland.

    Für die 1. Ausfertigung einer Urkunde wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 Euro erhoben; für jede weitere mit beantragte Ausfertigung wird eine Gebühr in Höhe von 7,50 Euro fällig.

    Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei ( max. 1 Urkunde)

    Berechtigt, eine Urkunde zu erhalten, sind Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht. Bei der Beantragung einer Urkunde von einem Verwandten in gerader Linie (Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern ) teilen Sie uns bitte das Verwandtschaftsverhältnis mit. Von anderen Personen erhalten Sie nur Urkunden, wenn Sie uns Ihr rechtliches Interesse nachweisen.

    Verfahren

    Persönliche Abholung im Standesamt: Unter Vorlage Ihres Personalausweises/Reisepasses kann die Urkunde im Standesamt zu unseren Öffnungszeiten abgeholt werden. Die Gebühr ist bei Abholung zu entrichten.

    Schriftliche Urkundenanforderung: in Ihrer Anforderung teilen Sie bitte mit, welche Urkunde Sie bestellen möchten. Fügen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder - und Rückseite) oder eine Kopie Ihres Reisepasses mit Meldebescheinigung bei. Die Gebühr können Sie in Form von Bargeld beifügen oder an die Finanzbuchhaltung der Stadt Husum überweisen. Bankverbindung: Nord-Ostsee-Sparkasse, IBAN DE06-2175-0000-0000-0003-07, BIC NOLADE21NOS . Verwendungszweck : RE 9000, Vor- und Nachname der Person, auf die sich die Beurkundung bezieht .

    Die Anschrift für schriftliche Urkundenbestellungen lautet: Standesamt Husum, Zingel 10, 25813 Husum

    Bankverbindung

    Nord-Ostsee Sparkasse
    IBAN:   DE06-2175-0000-0000-0003-07
    BIC: NOLADE21NOS

    Weitere Informationen

    Wir bitten von telefonischen Nachfragen abzusehen, da dieses die Bearbeitungszeit erheblich verlängert.

    Beachten Sie bitte, dass aufgrund des notwendigen Bearbeitungsablaufes und des Postweges einige Tage vergehen, bis Sie Ihre Urkunde erhalten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft, wird der Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 - Personenstandrecht, des Landes Bremen am 28.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Lebenspartnerschaft, Lebenspartnerschaftsurkunde, Partnerschaftsurkunde, Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de