Deutsche Staatsangehörigkeit FeststellungOnline erledigen

    Staatsangehörigkeitsausweis

    Ein (deutscher) Staatsangehörigkeitsausweis dient als verbindlicher Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit.

    Beschreibung

    Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird - verbindlich für alle Behörden - durch einen Staatsangehörigkeitsausweis bzw. eine Negativbescheinigung nachgewiesen. Diese werden im Rahmen eines besonderen Feststellungsverfahrens auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt.

    Online-Dienst

    Online-Services der Einbürgerungsbehörde

    ID: L100012_294222541

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die Staatsangehörigkeitsbehörden der Kreise oder kreisfreien Städte oder, in Städten über 20.000 Einwohnern, an die jeweilige Stadt.
     
    Für im Ausland lebende Antragsteller/innen ist das Bundesverwaltungsamt zuständig.

    Hinweise für Lübeck: Staatsangehörigkeitsausweis

    Ansprechpartner

    Hansestadt Lübeck - Ausländerbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Königstraße 49 - 57

    23552 Lübeck

    Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße. Ein Fotoautomat befindet sich im Warteraum des Bürgerservicebüros Innenstadt.

    Parkplätze

    • Parkplatz: Kanalstraße P4
      Anzahl: 147  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Kanalstraße P5
      Anzahl: 45  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Fleischhauerstraße
      Linie:
      • Bus: Linie 4, 10, 11, 21, 31, 32, 39

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Nutzen Sie bitte den Online-Dienst, um mit der Ausländerbehörde in Kontakt zu treten. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Diesen können Sie online oder telefonisch über die 0451 - 115 vereinbaren können. Bitte sagen Sie Termine frühzeitig ab, falls Sie diese nicht wahrnehmen können. Aktuell sind leider keine Termine für die Einbürgerungsbehörde verfügbar. Weitere Informationen finden Sie in der Leistungsbeschreibung. Termine zur Abholung von Dokumenten wie dem elektronischen Aufenthaltstitel vereinbaren Sie online oder telefonisch unter (0451)122-3311. Die Ausgabe erfolgt im Bürgerservicebüro Innenstadt im Lichthof am Ausgabetresen im Erdgeschoss.

    Stichwörter

    Abschiebung, Arbeitserlaubnis, Asyl, Asylanten, Asylbewerber, Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltskarte, Aufenthaltsmitteilung, Aufenthaltstitel Zuwanderer, Ausländer, Ausländer Migranten, Ausländerangelegenheiten, Ausländerbehörde, Besuch aus dem Ausland, Einbürgerung, Einwanderung, Einwohnermeldeamt, Erwerb Staatsangehörigkeit, Flüchtlinge, Flüchtlingshilfe, Flüchtlingsunterbringung, Gäste aus dem Ausland, Integration, Integrationskurse, keine Staatsangehörigkeit, Migranten, Migration, Migrationshintergrund, Nachweis Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeit verlieren, Umverteilung, Verlust Staatsangehörigkeit, Verpflichtungserklärung, Visum für Besucher, Zuwanderung, Zuwanderungsgesetzt

    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für den Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn durch Urkunden, Auszügen aus den Melderegistern oder andere schriftliche Beweismittel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit nachgewiesen werden kann.

    Nützlich können folgende Unterlagen sein:

    • zu Abstammung und Personenstand (zum Beispiel Heiratsurkunden),
    • zu Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (zum Beispiel Einbürgerungsurkunden),
    • zur Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den sich eine Sammeleinbürgerung erstreckte (zum Beispiel Vertriebenenausweis),
    • zu Erwerb der Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit,
    • zu Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Rechtsstellung als Deutscher (zum Beispiel Urkunden über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit),
    • zum Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit (z. B. Einbürgerungsurkunde).

    Voraussetzungen

    Ein Staatsangehörigkeitsausweis oder eine Negativbescheinigung kann nur ausgestellt werden, wenn Zweifel an der deutschen Staatsangehörigkeit bestehen oder ein Nachweis ausdrücklich von einer Behörde verlangt wird. Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft dazu

    • ob Sie ein berechtigtes Interesse an der Feststellung glaubhaft machen,
    • ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben,
    • ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit etwa wieder verloren haben.

    Außer den Angaben zu Ihrer Person sind daher auch Angaben über die Personen erforderlich, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 30 Abs. 1 Satz 1  i. V. m. § 30 Abs. 3 S. 1 (StAG)

    Kosten

    Gebühr 51.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein am 15.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Staatsangehörigkeitsausweis, Staatsangehörigkeitsnachweis, Staatsangehörigkeitsurkunde, Staatsangehörigkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English