Sterbeurkunde AusstellungOnline erledigen

    Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen

    Wenn eines Ihrer Familienmitglieder verstorben ist, können Sie eine Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.

    Sie können die Sterbeurkunde als Familienmitglied im Todesfall beantragen und nach der Sterbefallregistrierung im Sterberegister ausgestellt bekommen.

    Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:

    • die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung),
    • die Nachlassabwicklung sowie
    • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

    Die Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.

    Online-Dienst

    Anforderung von Geburts-, Ehe- , Sterbe- und Lebenspartnerschaftsurkunden, sowie von beglaubigten Registerausdrucken

    ID: L100012_284363689

    Beschreibung

    Die Urkunden können nur an Personen ausgehändigt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge oder Personen, die dazu vom Berechtigten ermächtigt sind.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt Kropp-Stapelholm - Standesamt (III.08)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 10

    24848 Kropp

    Parkplätze

    • Mutter- und Kindparkplatz: Hinter dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Auf dem Marktplatz
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Hinter dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle: Kropp Schule/ZOB
      Linien:
      • Bus: 771
      • Bus: 774
      • Bus: 676
      • Bus: 725
      • Bus: 678
      • Bus: 772
      • Bus: 681
      • Bus: 726
      • Bus: 680
      • Bus: 677

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 04624 72-50

    Telefon Festnetz: 04624 72-904

    E-Mail: standesamt@amt-ks.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Holmlück 2

    24972 Steinbergkirche

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Amtsverwaltung Mo., Mi., Do., Fr. 8.00 - 12.00 Uhr ausschließlich mit Terminvereinbarung Mittwochnachmittag 14.00 - 18.00 Uhr ausschließlich mit Terminvereinbarung

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 14.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • für nahe Verwandte:
      • Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise
        • Geburtsurkunde
        • Heiratsurkunde
        • Lebenspartnerschaftsurkunde
      • Ausweis oder Reisepass
    • für Geschwister der verstorbenen Person:
      • Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
      • Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel Familien- oder Ahnenforschung
      • Ausweis oder Reisepass
    • bei Abholung durch eine Vertretung:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
      • deren Ausweis oder Reisepass und
      • den eigenen Ausweis oder Reisepass
    • für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
      • Nachweis des rechtlichen Interesses, wie zum Beispiel
        • Erbschein
        • Grundbuchauszug
      • Ausweis oder Reisepass

    Voraussetzungen

    • Sie sind die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
    • Sie sind die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
    • Sie sind Vorfahrin oder Vorfahr beziehungsweise Abkömmling der verstorbenen Person oder
    • Sie sind Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
    • Sie sind Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
    • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem zuständigen Amtsgericht

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Kosten

    Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Sterbeurkunde kostet 15,00 Euro, jede weitere kostet 7,50 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 24.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Sterbefall, Sterberegister, Standesamt, Bestattung, Tod, Nachlassabwicklung, Sterbeurkunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de