Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen

    Wenn eines Ihrer Familienmitglieder verstorben ist, können Sie eine Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. 

    Sie können den Antrag für Ausstellung einer Sterbeurkunde erhalten als 

    • die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner
    • die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse und
    • nähere Verwandte mit rechtlichem Interesse, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts

    Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das registerführende Standesamt.

    Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person: 

    • die Vornamen und der Familienname, Geburtsname,
    • Ort und Tag ihrer Geburt,
    • der letzte Wohnsitz und der Familienstand,
    • die Vornamen und der Familienname, Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners, 
    • Sterbeort und Zeitpunkt des Todes.

    Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:

    • die Bestattung und ihre Vorbereitung, beispielsweise für die Einsargung und Überführung,
    • die Nachlassabwicklung sowie
    • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
       

    Online-Dienst

    Urkundenanforderung Amt Föhr-Amrum

    ID: L100012_277026069

    Beschreibung

    Die Urkunden können nur an Personen ausgehändigt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge oder Personen, die dazu vom Berechtigten ermächtigt sind.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 25.08.2022 (von: Davidsen, Peter)

    Technisch geändert am 13.06.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Hinweise für Föhr-Amrum: Sterbeurkunde - Föhr-Amrum

    Für die Insel Amrum mit den Gemeinden Nebel, Norddorf auf Amrum und Wittdün auf Amrum ist das Standesamt Föhr-Amrum II, Strunwai 5, 25946 Nebel, Ihr Ansprechpartner vor Ort.

    Für den Bereich der Insel Föhr ist das Standesamt Föhr-Amrum I, Hafenstraße 23, 25938 Wyk auf Föhr, zuständig.

    Für die Insel Amrum mit den Gemeinden Nebel, Norddorf auf Amrum und Wittdün auf Amrum ist das Standesamt Föhr-Amrum II, Strunwai 5, 25946 Nebel, Ihr Ansprechpartner vor Ort.

    Für den Bereich der Insel Föhr ist das Standesamt Föhr-Amrum I, Hafenstraße 23, 25938 Wyk auf Föhr, zuständig.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Föhr-Amrum: Sterbeurkunde - Föhr-Amrum

    Die Inseln Amrum und Föhr bilden eine Verwaltungseinheit. Im Amtsbereich Föhr-Amrum existieren allerdings zwei Standesamtsbezirke.

    Die Inseln Amrum und Föhr bilden eine Verwaltungseinheit. Im Amtsbereich Föhr-Amrum existieren allerdings zwei Standesamtsbezirke.

    Ansprechpartner

    Amt Föhr-Amrum - Fachbereich 2 - Ordnungsamt - Standesamt Föhr-Amrum I

    Aktuelles

    Zuständig für den Amtsbereich Föhr.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hafenstraße 23

    25938 Wyk auf Föhr

    Parkplatz: Öffentlicher Parkplatz Am Köningsgarten
    Anzahl: 10
    Gebühren: ja

    Am Gewerbegebiet

    Bus: 1, 2, 11 sowie 21

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    - Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr - Montag: 14.00 - 15.30 Uhr - Donnerstag: bis 17.00 Uhr (durchgehend) - Termine bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich. Über die Webseite des Amtes ( https://www.amtfa.de/mitarbeiter ) kann der Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen aufgenommen werden. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung unter  https://www.amtfa.de/onlinetermine .

    Kontakt

    Telefon Festnetz: + 49 4681 5004-825

    Fax: +49 4681 5004-850

    E-Mail: standesamt1@amtfa.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 21.04.2010 (von: Marco Christiansen)

    Technisch geändert am 23.09.2024 (von: Christiansen, Marco)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Amt Föhr-Amrum - Fachbereich 2 - Ordnungsamt - Standesamt Föhr-Amrum II

    Aktuelles

    Zuständig für den Amtsbereich Amrum.

    Adresse

    Hausanschrift

    Strunwai 5

    25946 Nebel

    Parkplatz: Besucherparkplatz
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein

    Bushaltestelle Nebel, Mitte

    Bus: Linie 1

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    - Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr - Montag: 14.00 - 15.30 Uhr - Donnerstag: bis 17.00 Uhr (durchgehend) - Termine bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich. Über die Webseite des Amtes ( https://www.amtfa.de/mitarbeiter ) kann der Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen aufgenommen werden. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung unter  https://www.amtfa.de/onlinetermine .

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4682 9411-41

    Fax: +49 4682 9411-14

    E-Mail: standesamt2@amtfa.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 21.04.2010 (von: Marco Christiansen)

    Technisch geändert am 16.09.2024 (von: Christiansen, Marco)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • für nahe Verwandte:
      • Verwandtschaftsnachweis, beispielsweise
        • Geburtsurkunde
        • Heiratsurkunde
        • Lebenspartnerschaftsurkunde
      • Ausweis oder Reisepass
    • für Geschwister der verstorbenen Person:
      • Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
      • Nachweis des berechtigten Interesses, beispielsweise Familien- oder Ahnenforschung
      • Ausweis oder Reisepass
    • bei Abholung durch eine Vertretung:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
      • den eigenen Ausweis oder Reisepass
    • für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
      • Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
        • Erbschein
        • Grundbuchauszug
      • Ausweis oder Reisepass
         

    Voraussetzungen

    • Sterbefall ist im Sterberegister des zuständigen Standesamtes beurkundet. Den Antrag für die Ausstellung können Sie bereits vor der Beurkundung stellen. Die Ausstellung erfolgt erst nach der Beurkundung.  
    • Sie sind die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
    • Sie sind die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
    • Sie sind Vorfahrin oder Vorfahr beziehungsweise Abkömmling der verstorbenen Person oder
    • Sie sind Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
    • Sie sind Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
      • für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
        • Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
        • Erbschein
        • Grundbuchauszug
        • Ausweis oder Reisepass
    • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem zuständigen Amtsgericht

    Fristen

    Anschließend sind Auskünfte aus dem Sterberegister nur über die zuständigen Archive möglich. Urkunden können nicht mehr erstellt werden.

    Antragsfrist: 30 Jahre (Jedes Standesamt muss Sterbefälle 30 Jahre im Sterberegister aufbewahren. Der Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde muss in diesem Zeitraum erfolgen.)

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Sterbeurkunde

    Anschließend sind Auskünfte aus dem Sterberegister nur über die zuständigen Archive möglich. Urkunden können nicht mehr erstellt werden.

    Kosten

    Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Sterbeurkunde kostet 15,00 Euro, jede weitere kostet 7,50 Euro.

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Sterbeurkunde

    Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Sterbeurkunde kostet 15,00 Euro, jede weitere kostet 7,50 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 22.03.2024

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Bestattung, Standesamt, Sterbefall, Sterbeurkunde, Urkunde nachbestellen, Tod, Nachlassabwicklung, Sterberegister, internationale Sterbeurkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)