Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
Wenn eines Ihrer Familienmitglieder verstorben ist, können Sie eine Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt beantragen.
Beschreibung
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.
Sie können den Antrag für Ausstellung einer Sterbeurkunde erhalten als
- die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner
- die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
- Geschwister mit berechtigtem Interesse und
- nähere Verwandte mit rechtlichem Interesse, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts
Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das registerführende Standesamt.
Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person:
- die Vornamen und der Familienname, Geburtsname,
- Ort und Tag ihrer Geburt,
- der letzte Wohnsitz und der Familienstand,
- die Vornamen und der Familienname, Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners,
- Sterbeort und Zeitpunkt des Todes.
Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:
- die Bestattung und ihre Vorbereitung, beispielsweise für die Einsargung und Überführung,
- die Nachlassabwicklung sowie
- die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Hinweise für Lübeck: Sterbeurkunde
Beim Standesamt können aus dem Sterberegister der letzten 30 Jahre Urkunden ausgestellt werden. Auskünfte aus Registern die vor diesem Zeitraum liegen, erhalten Sie beim Archiv der Hansestadt Lübeck.
Internationale Sterbeurkunde
Hierzu gehört auch die Ausstellung eines mehrsprachigen Auszugs aus dem Sterberegister (umgangssprachlich "internationale Sterbeurkunde").
Beim Standesamt können aus
- dem Sterberegister der letzten 30 Jahre
Urkunden ausgestellt werden. Auskünfte aus Registern die vor diesem Zeitraum liegen, erhalten Sie beim Archiv der Hansestadt Lübeck.
Internationale Sterbeurkunde
Hierzu gehört auch die Ausstellung eines mehrsprachigen Auszugs aus dem Sterberegister (umgangssprachlich "internationale Sterbeurkunde").
Online-Dienst
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Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Ordnungsamt; Standesamt; Urkundennachbestellungen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Ein Rollstuhlfahrstuhl ist vorhanden, kann jedoch nur bis 200kg eine Person mit Rollstuhl befördern.
Öffnungszeiten
Mo.: 08.00 - 14.00 Uhr Di.: 08.00 - 14.00 Uhr Mi.: geschlossen Do.: 08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Fr.: nur geöffnet für die Durchführung von Eheschließungen sowie für Terminkund:innen   Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Formulare
Datenschutzhinweise des Standesamtes Lübeck
Vollmacht zur Urkundenabholung
Bestellformular Urkunden
Urkunden bitte mit dem "Bestellformular Urkunde" nachbestellen. (Antrag muss handschriftlich unterschrieben sein).
Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag per Post oder E-Mail an standesamt@luebeck.de senden.
Weitere Informationen
Urkunden bitte mit dem hinterlegten "Bestellformular Urkunde" nachbestellen. (Antrag muss handschriftlich unterschrieben sein).
Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag per Post oder Mail an standesamt@luebeck.de senden.
Stichwörter
Abstammungsurkunde, Ausdruck Eheregisters, Auskunft, beglaubigte Abschrift, beglaubigte Abschrift vom Eheregister, beglaubigte Abschrift vom Familienbuch, beglaubigter Ausdruck, Bescheinigung, Bescheinigung Namensänderung, Bescheinigung Scheidung, Ehe, Eheregister, Eheregisterabschrift, Eheschließung, Eheurkunde, Familienbuch, Familienbuchabschrift, Geburtsurkunde, Geburtszeit, heiraten, Heiratsurkunde, Hochzeit, Nachweis, Sterbeeintrag, Sterbeurkunde, Urkunde, Urkunden
erforderliche Unterlagen
- für nahe Verwandte:
- Verwandtschaftsnachweis, beispielsweise
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Ausweis oder Reisepass
- Verwandtschaftsnachweis, beispielsweise
- für Geschwister der verstorbenen Person:
- Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
- Nachweis des berechtigten Interesses, beispielsweise Familien- oder Ahnenforschung
- Ausweis oder Reisepass
- bei Abholung durch eine Vertretung:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
- den eigenen Ausweis oder Reisepass
- für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
- Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
- Erbschein
- Grundbuchauszug
- Ausweis oder Reisepass
- Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
Hinweise für Lübeck: Sterbeurkunde
Urkunden sind grundsätzlich vorzubestellen. Keine sofortige Abholung mit Ausweis möglich!
Beantragung über das Bestellformular mit Gebühr und Ausweiskopie (Briefpost)
Bei der Antragsstellung müssen Sie neben dem Bestellformular folgendes einreichen:
Bei schriftlicher Beantragung oder per Mail:
- Ihren Personalausweis (beidseitige) Kopie oder Reisepass plus Meldebescheinigung in Kopie
- Evtl. Nachweis des rechtlichen Interesses (siehe „Spezielle Hinweise“)
Bestellungen mit Wohnsitz im Ausland:
- Ausweiskopie in Verbindung mit einer Meldebescheinigung oder Rechnung eines öffentlichen Versorgers (Strom, Telefon,..)
- Evtl. Nachweis des rechtlichen Interesses
Bei Abholung durch einen Bevollmächtigten (nur nach vorheriger Terminabsprache in unabwendbar dringenden Fällen):
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Personalausweis (Original oder Kopie) oder Reisepass (Original oder Kopie)
- Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- Evtl. Nachweis des rechtlichen Interesses (siehe „Spezielle Hinweise“)
Bei allen Kopien ist eine amtliche Beglaubigung nicht erforderlich!!!
Urkunden sind grundsätzlich vorzubestellen. Keine sofortige Abholung mit Ausweis möglich!
Beantragung über das Bestellformular mit Gebühr und Ausweiskopie (Briefpost)
Bei der Antragsstellung müssen Sie neben dem Bestellformular folgendes einreichen:
Bei schriftlicher Beantragung oder per Mail:
- Ihren Personalausweis (beidseitige) Kopie oder Reisepass plus Meldebescheinigung in Kopie
- Evtl. Nachweis des rechtlichen Interesses (siehe "Spezielle Hinweise")
Bestellungen mit Wohnsitz im Ausland:
- Ausweiskopie in Verbindung mit einer Meldebescheinigung oder Rechnung eines öffentlichen Versorgers (Strom, Telefon,..)
- Evtl. Nachweis des rechtlichen Interesses
Bei Abholung durch einen Bevollmächtigten (nur nach vorheriger Terminabsprache in unabwendbar dringenden Fällen):
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Personalausweis (Original oder Kopie) oder Reisepass (Original oder Kopie)
- Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- Evtl. Nachweis des rechtlichen Interesses (siehe "Spezielle Hinweise")
Bei allen Kopien ist eine amtliche Beglaubigung nicht erforderlich!!!
Voraussetzungen
- Sterbefall ist im Sterberegister des zuständigen Standesamtes beurkundet. Den Antrag für die Ausstellung können Sie bereits vor der Beurkundung stellen. Die Ausstellung erfolgt erst nach der Beurkundung.
- Sie sind die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
- Sie sind die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
- Sie sind Vorfahrin oder Vorfahr beziehungsweise Abkömmling der verstorbenen Person oder
- Sie sind Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
- Sie sind Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
- für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
- Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
- Erbschein
- Grundbuchauszug
- Ausweis oder Reisepass
- für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem zuständigen Amtsgericht
Fristen
Anschließend sind Auskünfte aus dem Sterberegister nur über die zuständigen Archive möglich. Urkunden können nicht mehr erstellt werden.
Antragsfrist: 30 Jahre (Jedes Standesamt muss Sterbefälle 30 Jahre im Sterberegister aufbewahren. Der Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde muss in diesem Zeitraum erfolgen.)
Hinweise für Schleswig-Holstein: Sterbeurkunde
Anschließend sind Auskünfte aus dem Sterberegister nur über die zuständigen Archive möglich. Urkunden können nicht mehr erstellt werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lübeck: Sterbeurkunde
Bitte beachten Sie, dass die derzeitige Bearbeitungsdauer etwa 6 Wochen beträgt. Wir bitten Sie, von Nachfragen abzusehen, da wir uns bemühen, alle Anträge zeitnah zu bearbeiten.
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Art der Beantragung:
- über Bestellvordruck per Post oder Einwurf in den Hausbriefkasten mit beigelegter Gebühr:
- ab Eingang 5 Werktage Bearbeitungszeit im Standesamt, danach 4-10 Tage Versanddauer der Briefzustellung
- bei schriftlicher Beantragung auf Rechnung:
- Bearbeitungszeit im Standesamt: ca. 3 Wochen; Versanddauer der Briefzustellung: 4-10 Tage
Bitte beachten Sie, dass sich die Bearbeitungsdauer bei erhöhtem Arbeitsaufwand (z.B. Suchaufwand) verlängern kann.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Achtung: derzeitige bearbeitungsdauer ca 6 Wochen.
Bitte sehen Sie von Nachfragen ab!
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach der Art der Beantragung.
- über Bestellvordruck per Post / einwurf in den Hausbriefkasten mit beigelegter Gebühr ab Eingang 5 Werktage Bearbeitungszeit im Standesamt, danach 4-10 Tage Versanddauer der Briefzustellung
- bei Schriftlicher Beantragung auf Rechnung 3 Wochen Bearbeitungszeit im Standesamt, danach 4-10 Tage Versanddauer der Briefzustellung
Bei erhötem Arbeitsaufwand (Suchaufwand) verlängert sich die Bearbeitungsdauer.
Kosten
Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Sterbeurkunde kostet 20,00 Euro, jede weitere kostet 10,00 Euro.
Hinweise für Schleswig-Holstein: Sterbeurkunde
Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Sterbeurkunde kostet 20,00 Euro, jede weitere kostet 10,00 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 22.03.2024
Stichwörter
Tod, Sterbeurkunde, Bestattung, Sterbefall, Sterberegister, Standesamt, Urkunde nachbestellen, internationale Sterbeurkunde, Nachlassabwicklung