Sterbeurkunde AusstellungOnline erledigen

    Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen

    Wenn eines Ihrer Familienmitglieder verstorben ist, können Sie eine Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.

    Sie können die Sterbeurkunde als Familienmitglied im Todesfall beantragen und nach der Sterbefallregistrierung im Sterberegister ausgestellt bekommen.

    Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:

    • die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung),
    • die Nachlassabwicklung sowie
    • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

    Die Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.

    Hinweise für Lübeck: Sterbeurkunde


    Beim Standesamt können aus

    • dem Sterberegister der letzten 30 Jahre

    Urkunden ausgestellt werden. Auskünfte aus Registern die vor diesem Zeitraum liegen, erhalten Sie beim Archiv der Hansestadt Lübeck.

    Internationale Sterbeurkunde
    Hierzu gehört auch die Ausstellung eines mehrsprachigen Auszugs aus dem Sterberegister (umgangssprachlich "internationale Sterbeurkunde").

    Online-Dienst

    Urkunde anfordern

    ID: L100012_284049834

    Beschreibung

    Die Urkunden können nur an Personen ausgehändigt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge oder Personen, die dazu vom Berechtigten ermächtigt sind.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Hansestadt Lübeck - Standesamt - Urkundennachbestellungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Ratzeburger Allee 16

    23564 Lübeck

    Parkplätze

    • Parkplatz: Zufahrt Edward-Munch-Straße
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Wasserkunst
      Linie:
      • Bus: Linie 1, 4, 6, 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Ein Rollstuhlfahrstuhl ist vorhanden, kann jedoch nur bis 200kg eine Person mit Rollstuhl befördern. 

    Öffnungszeiten

    Mo.: 08.00 - 14.00 Uhr Di.: 08.00 - 14.00 Uhr Mi.: geschlossen Do.: 08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Fr.: nur geöffnet für die Durchführung von Eheschließungen sowie für Terminkund:innen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: standesamt@luebeck.de

    Internet

    Formulare

    Bestellformular Urkunden

    Urkunden bitte mit dem "Bestellformular Urkunde" nachbestellen. (Antrag muss handschriftlich unterschrieben sein).
    Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag per Post oder E-Mail an standesamt@luebeck.de senden.

    Datenschutzhinweise des Standesamtes Lübeck
    Vollmacht zur Urkundenabholung

    Weitere Informationen

    Urkunden bitte mit dem hinterlegten " Bestellformular Urkunde" nachbestellen. (Antrag muss handschriftlich unterschrieben sein).
    Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag per Post oder Mail an standesamt@luebeck.de senden.

    Stichwörter

    Abstammungsurkunde, Ausdruck Eheregisters, Auskunft, beglaubigte Abschrift, beglaubigte Abschrift vom Eheregister, beglaubigte Abschrift vom Familienbuch, beglaubigter Ausdruck, Bescheinigung, Bescheinigung Namensänderung, Bescheinigung Scheidung, Ehe, Eheregister, Eheregisterabschrift, Eheschließung, Eheurkunde, Familienbuch, Familienbuchabschrift, Geburtsurkunde, Geburtszeit, heiraten, Heiratsurkunde, Hochzeit, Nachweis, Sterbeeintrag, Sterbeurkunde, Urkunde, Urkunden

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • für nahe Verwandte:
      • Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise
        • Geburtsurkunde
        • Heiratsurkunde
        • Lebenspartnerschaftsurkunde
      • Ausweis oder Reisepass
    • für Geschwister der verstorbenen Person:
      • Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
      • Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel Familien- oder Ahnenforschung
      • Ausweis oder Reisepass
    • bei Abholung durch eine Vertretung:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
      • deren Ausweis oder Reisepass und
      • den eigenen Ausweis oder Reisepass
    • für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
      • Nachweis des rechtlichen Interesses, wie zum Beispiel
        • Erbschein
        • Grundbuchauszug
      • Ausweis oder Reisepass

    Hinweise für Lübeck: Sterbeurkunde


    Urkunden sind grundsätzlich vorzubestellen. Keine sofortige Abholung mit Ausweis möglich! 

    Beantragung über das Bestellformular mit Gebühr und Ausweiskopie (Briefpost)

    Bei der Antragsstellung müssen Sie neben dem Bestellformular folgendes einreichen:

    Bei schriftlicher Beantragung oder per Mail:

    • Ihren Personalausweis (beidseitige) Kopie oder Reisepass plus Meldebescheinigung in Kopie 
    • Evtl. Nachweis des rechtlichen Interesses (siehe "Spezielle Hinweise")

    Bestellungen mit Wohnsitz im Ausland:

    • Ausweiskopie in Verbindung mit einer Meldebescheinigung oder Rechnung eines öffentlichen Versorgers (Strom, Telefon,..)
    • Evtl. Nachweis des rechtlichen Interesses

    Bei Abholung durch einen Bevollmächtigten (nur nach vorheriger Terminabsprache in unabwendbar dringenden Fällen):

    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Personalausweis (Original oder Kopie) oder Reisepass (Original oder Kopie)
    • Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
    • Evtl. Nachweis des rechtlichen Interesses (siehe "Spezielle Hinweise")

    Bei allen Kopien ist eine amtliche Beglaubigung nicht erforderlich!!!

    Voraussetzungen

    • Sie sind die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
    • Sie sind die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
    • Sie sind Vorfahrin oder Vorfahr beziehungsweise Abkömmling der verstorbenen Person oder
    • Sie sind Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
    • Sie sind Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
    • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem zuständigen Amtsgericht

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lübeck: Sterbeurkunde

    Achtung: derzeitige bearbeitungsdauer ca 6 Wochen.
    Bitte sehen Sie von Nachfragen ab!


    Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach der Art der Beantragung. 

    • über Bestellvordruck per Post / einwurf in den Hausbriefkasten mit beigelegter Gebühr ab Eingang 5 Werktage Bearbeitungszeit im Standesamt, danach 4-10 Tage Versanddauer der Briefzustellung
    • bei Schriftlicher Beantragung auf Rechnung 3 Wochen Bearbeitungszeit im Standesamt, danach 4-10 Tage Versanddauer der Briefzustellung

    Bei erhötem Arbeitsaufwand (Suchaufwand) verlängert sich die Bearbeitungsdauer. 

    Kosten

    Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Sterbeurkunde kostet 15,00 Euro, jede weitere kostet 7,50 Euro.

    Hinweise für Lübeck: Sterbeurkunde


    Die Ausstellung von Urkunden kostet 15 Euro, jede weitere Ausfertigung 7,50 Euro.

    Urkunden, die nachweislich für Rentenzwecke benötigt werden, sind gebührenfrei.

    Eine Rechnung erfolgt bei schriftlicher Bestellung ohne mitgesandtem Geldbetrag ( Urkunde kommt nach Zahlungseingang)

    Bei schriftlicher Bestellung: Geldbetrag sowie frankierten Umschlag mitsenden.

    Hinweis: Briefsendungen mit Wert sind nicht versichert. Einen versicherten Versand und einen Nachweis über die Zustellung bietet die Deutsche Post unter dem Service "Wert National" an. 

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 24.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Sterbefall, Sterberegister, Standesamt, Bestattung, Tod, Nachlassabwicklung, Sterbeurkunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de