Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
Wenn eines Ihrer Familienmitglieder verstorben ist, können Sie eine Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt beantragen.
Beschreibung
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.
Sie können die Sterbeurkunde als Familienmitglied im Todesfall beantragen und nach der Sterbefallregistrierung im Sterberegister ausgestellt bekommen.
Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:
- die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung),
- die Nachlassabwicklung sowie
- die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Die Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.
Hinweise für Kiel: Sterbeurkunde
Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Online-Dienst
Anforderung Urkunde Standesamt Kiel
Beschreibung
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Zuständigkeit
Hinweise für Kiel: Sterbeurkunde
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde ist im Standesamt bis maximal 30 Jahre nach dem Sterbefall möglich. Danach handelt es sich um Archivgut und die Ausstellung von Urkunden wäre ggf. im Stadtarchiv zu beantragen. Sie können sich an das Stadtarchiv wenden, wenn Sie Familienforschung betreiben, und dort historische Personenstandsurkunden im Original im Lesesaal des Stadtarchivs einsehen oder über eine schriftliche Anfrage Personenstandsurkunden bestellen. Weitere Informationen erhalten Sie über die verlinkte Webseite.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Standesamt, Eheschließungen und Personenstandsurkunden
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
Anzahl: 100 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
Anzahl: 6 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Holstenbrücke, Andreas-Gayk-Straße, Rathaus/Opernhaus
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 8.30 bis 13 Uhr Dienstag: 8.30 bis 13 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag 8.30 bis 13 Uhr, 14 bis 16 Uhr Freitag 8.30 bis 13 Uhr (außer Personenstandsurkunden) Bitte beachten Sie, dass außer für die Abholung von Urkunden immer eine Terminvereinbarung erforderlich ist!
Kontakt
Kontaktperson
Mitarbeiter/in
erforderliche Unterlagen
- für nahe Verwandte:
- Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Ausweis oder Reisepass
- Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise
- für Geschwister der verstorbenen Person:
- Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
- Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel Familien- oder Ahnenforschung
- Ausweis oder Reisepass
- bei Abholung durch eine Vertretung:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
- deren Ausweis oder Reisepass und
- den eigenen Ausweis oder Reisepass
- für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
- Nachweis des rechtlichen Interesses, wie zum Beispiel
- Erbschein
- Grundbuchauszug
- Ausweis oder Reisepass
- Nachweis des rechtlichen Interesses, wie zum Beispiel
Hinweise für Kiel: Sterbeurkunde
Bitte nurzen Sie zur Anforderung von Personenstandsurkunden das Online-Formular. Sie benötigen dafür ein digitales Bild der Vorderseite Ihres Personalausweises (max. 10 MB).
Voraussetzungen
- Sie sind die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
- Sie sind die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
- Sie sind Vorfahrin oder Vorfahr beziehungsweise Abkömmling der verstorbenen Person oder
- Sie sind Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
- Sie sind Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kiel: Sterbeurkunde
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem zuständigen Amtsgericht
Fristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Kosten
Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Sterbeurkunde kostet 15,00 Euro, jede weitere kostet 7,50 Euro.
Hinweise für Kiel: Sterbeurkunde
Für die Ausstellung von Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunde) für Rentenzwecke wird keine Gebühr erhoben. Die Zahlungsabwicklung bei schriftlicher Bestellung von Personenstandsurkunden aus dem In- oder Ausland erfolgt per Vorabüberweisung. Die Höhe der Gebühren und der Überweisungsweg werden nach der Bestellung mitgeteilt. Der Versand erfolgt nach dem Eingang der Zahlung.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 24.10.2022
Stichwörter
Sterbefall, Sterberegister, Standesamt, Bestattung, Tod, Nachlassabwicklung, Sterbeurkunde