Wohnsitz Abmeldung des NebenwohnsitzesOnline erledigen

    Nebenwohnung abmelden

    Beschreibung

    Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

    Online-Dienste

    Abmeldung einer Nebenwohnung nach § 21 Bundesmeldegesetz (BMG) (Assistent)

    ID: L100012_254810463

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Abmeldung einer Nebenwohnung nach § 21 Bundesmeldegesetz (BMG) (PDF)

    ID: L100012_254810462

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    ausfüllbare Wohnungsgeberbescheinigung

    ID: L100012_255641424

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Hinweise für Ellerau: Zweit- u. Nebenwohnung N+E

    Zwischen der Gemeinde Ellerau und der Stadt Quickborn besteht eine Verwaltungsgemeinschaft. Sie können diese Dienstleistung daher auch für Ellerau bei der Stadt Quickborn erhalten.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Ellerau - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Damm 2

    25479 Ellerau

    Parkplätze

    • Parkplatz: Erlenhof
      Anzahl: 40  Gebühren: k.A.
    • Parkplatz: direkt vor dem Rathaus
      Anzahl: 2  Gebühren: k.A.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Bankverbindung

    Gemeinde Ellerau

    Empfänger: Gemeinde Ellerau

    IBAN: DE55 2305 1030 0008 3555 54

    BIC: NOLADE21SHO

    Bankinstitut: Sparkasse Südholstein

    Gemeinde Ellerau

    Empfänger: Gemeinde Ellerau

    IBAN: DE18 2219 1405 0054 0004 00

    BIC: GENODEF1PIN

    Bankinstitut: Volksbank Pinneberg-Elmshorn e.G.

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 18.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Zweitwohnsitz, Zweitwohnung, Zusammen ziehen, Nebenwohnsitz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English