Wohnsitz Abmeldung des NebenwohnsitzesOnline erledigen

    Nebenwohnung abmelden

    Beschreibung

    Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

    Online-Dienste

    Abmeldung einer Nebenwohnung nach § 21 Bundesmeldegesetz (BMG) (Assistent)

    ID: L100012_254810463

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Abmeldung einer Nebenwohnung nach § 21 Bundesmeldegesetz (BMG) (PDF)

    ID: L100012_254810462

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Ascheberg - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Langenrade 18

    24326 Ascheberg (Holstein)

    Parkplätze

    • Parkplatz: hinterm Rathaus
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04106 6110

    E-Mail: ServiceBueroAscheberg@quickborn.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Ascheberg

    Empfänger: Gemeinde Ascheberg

    IBAN: DE69 2105 0170 1002 0661 48

    BIC: NOLADE21KIE

    Bankinstitut: Förde Sparkasse

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 18.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Zweitwohnsitz, Zweitwohnung, Zusammen ziehen, Nebenwohnsitz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English