Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung

    Übermittlungssperre: Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen

    Der Weitergabe von Meldedaten an Dritte kann gegenüber der Kommune / des Amtes widersprochen werden (Übermittlungssperre).

    Beschreibung

    Nach dem Bundesmeldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen widersprechen (Übermittlungssperre):

    • Datenübermittlung an die Bundeswehr bei Personen, die im nachfolgenden Jahr volljährig werden,
    • Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften,
    • Auskunft über Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen,
    • Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen an Presse, Rundfunk und gewählte Mitglieder staatlicher und kommunaler Vertretungskörperschaften,
    • Auskunft über Meldedaten an Adressbuchverlage.

    Die Übermittlungsperre gilt jedoch nur für die Meldebehörde, bei der Sie die Auskunftssperre formlos beantragt haben.

    Online-Dienst

    Übermittlungssperre (Assistent)

    ID: L100012_255369306

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 19.08.2020 (von: Barthel, Luisa)

    Technisch geändert am 28.02.2022 (von: von Soosten, Luisa)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

    Hinweise für Ellerau: Übermittlungssperre Q, A, B, E, H

    Ansprechpartner

    Gemeinde Ellerau - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Damm 2

    25479 Ellerau

    Parkplatz: direkt vor dem Rathaus
    Anzahl: 2


    Parkplatz: Erlenhof
    Anzahl: 40

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30 - 12:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Bankverbindung

    Gemeinde Ellerau

    Empfänger: Gemeinde Ellerau

    IBAN: DE55 2305 1030 0008 3555 54

    BIC: NOLADE21SHO

    Bankinstitut: Sparkasse Südholstein

    Gemeinde Ellerau

    Empfänger: Gemeinde Ellerau

    IBAN: DE18 2219 1405 0054 0004 00

    BIC: GENODEF1PIN

    Bankinstitut: Volksbank Pinneberg-Elmshorn e.G.

    Formulare

    Antrag auf Einrichtung / Löschung einer Übermittlungssperre nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
    Erläuterungen zu den Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2022 (von: von Soosten, Luisa)

    Technisch geändert am 01.02.2024 (von: Lendholt, Kristin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Übermittlungssperren werden in der Regel sofort eingetragen.

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)