Übermittlungssperre: Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen
Der Weitergabe von Meldedaten an Dritte kann gegenüber der Kommune / des Amtes widersprochen werden (Übermittlungssperre).
Beschreibung
Nach dem Bundesmeldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen widersprechen (Übermittlungssperre):
- Datenübermittlung an die Bundeswehr bei Personen, die im nachfolgenden Jahr volljährig werden,
- Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften,
- Auskunft über Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen,
- Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen an Presse, Rundfunk und gewählte Mitglieder staatlicher und kommunaler Vertretungskörperschaften,
- Auskunft über Meldedaten an Adressbuchverlage.
Die Übermittlungsperre gilt jedoch nur für die Meldebehörde, bei der Sie die Auskunftssperre formlos beantragt haben.
Online-Dienst
Übermittlungssperre (Assistent)
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Hinweise für Ellerau: Übermittlungssperre Q, A, B, E, H
Ansprechpartner
Gemeinde Ellerau - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: direkt vor dem Rathaus
Anzahl: 2
Parkplatz: Erlenhof
Anzahl: 40
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30 - 12:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: 04106 768676
E-Mail: ServiceBueroEllerau@quickborn.de
Bankverbindung
Gemeinde Ellerau
Empfänger: Gemeinde Ellerau
IBAN: DE55 2305 1030 0008 3555 54
BIC: NOLADE21SHO
Bankinstitut: Sparkasse Südholstein
Gemeinde Ellerau
Empfänger: Gemeinde Ellerau
IBAN: DE18 2219 1405 0054 0004 00
BIC: GENODEF1PIN
Bankinstitut: Volksbank Pinneberg-Elmshorn e.G.
Formulare
Antrag auf Einrichtung / Löschung einer Übermittlungssperre nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
Erläuterungen zu den Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Übermittlungssperren werden in der Regel sofort eingetragen.
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Metainformation
- Ursprungsportal: Übermittlungssperre: Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen
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