Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung Erteilung

    Eine Meldebescheinigung gibt Auskunft darüber, wer wo gemeldet ist (Wohnungsnachweis).

    Eine Meldebescheinigung gibt Auskunft darüber, wer wo gemeldet ist (Wohnungsnachweis).

    Beschreibung

    Die Meldebehörde erteilt der betroffenen Person auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung (PDF-Dokument). Die elektronische Meldebescheinigung wird zentral über das Service-Portal Schleswig-Holstein erteilt. Nur in diesem elektronischen Verfahren wird die Meldebescheinigung kostenfrei erteilt. Sie können den Link unmittelbar nutzen, wenn Sie Ihr Ausweisdokument mit Kartenlesegerät (zum Beispiel das mit dem PC verbundene Smartphone) verwenden. Wenn Sie den Dienst auf einem Smartphone nutzen möchten, können Sie den Dienst ebenfalls über die ZuFiSH-Suche auf Ihrem Smartphone finden.

    1. Familienname,
    2. Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
    3. Doktorgrad,
    4. Geburtsdatum,
    5. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.


    Auf Antrag können außerdem folgende weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:

    1. frühere Namen,
    2. Ordensname, Künstlername,
    3. Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
    4. Geschlecht,
    5. zum gesetzlicher Vertreter
      1. Familienname,
      2. Vornamen,
      3. Doktorgrad,
      4. Anschrift,
      5. Geburtsdatum,
      6. Geschlecht sowie
      7. Sterbedatum,
    6. derzeitige Staatsangehörigkeiten,
    7. Religionszugehörigkeit,
    8. frühere Anschriften,
    9. Einzugsdatum, Auszugsdatum,
    10. Familienstand,
    11. zum Ehegatten oder Lebenspartner
      1. Familienname,
      2. Vornamen,
      3. Geburtsname,
      4. Doktorgrad,
      5. Geburtsdatum,
      6. Geschlecht,
      7. derzeitige Anschriften,
      8. Sterbedatum,
    12. zu minderjährigen Kindern
      1. Familienname,
      2. Vornamen,
      3. Geburtsdatum,
      4. Geschlecht,
      5. Anschrift im Inland,
      6. Sterbedatum,
    13. Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, vorläufigen Personalausweises oder Ersatz-Personalausweises, des anerkannten Passes oder Passersatzpapiers, Ausstellungsbehörde, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer der eID-Karte sowie
    14. die Tatsache, dass ein Sterbedatum nicht gespeichert ist.

    Eine Meldebescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden.
    Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
     
     Ausländische Personen müssen gegebenenfalls bei Pass-Angelegenheiten ihren Konsulaten eine erweiterte Meldebescheinigung vorlegen.

    Die Meldebehörde erteilt der betroffenen Person auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung (PDF-Dokument). Die elektronische Meldebescheinigung wird zentral über das Service-Portal Schleswig-Holstein erteilt. Nur in diesem elektronischen Verfahren wird die Meldebescheinigung kostenfrei erteilt. Sie können den Link unmittelbar nutzen, wenn Sie Ihr Ausweisdokument mit Kartenlesegerät (zum Beispiel das mit dem PC verbundene Smartphone) verwenden. Wenn Sie den Dienst auf einem Smartphone nutzen möchten, können Sie den Dienst ebenfalls über die ZuFiSH-Suche auf Ihrem Smartphone finden.

    1. Familienname,
    2. Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
    3. Doktorgrad,
    4. Geburtsdatum,
    5. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.


    Auf Antrag können außerdem folgende weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:

    1. frühere Namen,
    2. Ordensname, Künstlername,
    3. Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
    4. Geschlecht,
    5. zum gesetzlicher Vertreter
      1. Familienname,
      2. Vornamen,
      3. Doktorgrad,
      4. Anschrift,
      5. Geburtsdatum,
      6. Geschlecht sowie
      7. Sterbedatum,
    6. derzeitige Staatsangehörigkeiten,
    7. Religionszugehörigkeit,
    8. frühere Anschriften,
    9. Einzugsdatum, Auszugsdatum,
    10. Familienstand,
    11. zum Ehegatten oder Lebenspartner
      1. Familienname,
      2. Vornamen,
      3. Geburtsname,
      4. Doktorgrad,
      5. Geburtsdatum,
      6. Geschlecht,
      7. derzeitige Anschriften,
      8. Sterbedatum,
    12. zu minderjährigen Kindern
      1. Familienname,
      2. Vornamen,
      3. Geburtsdatum,
      4. Geschlecht,
      5. Anschrift im Inland,
      6. Sterbedatum,
    13. Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, vorläufigen Personalausweises oder Ersatz-Personalausweises, des anerkannten Passes oder Passersatzpapiers, Ausstellungsbehörde, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer der eID-Karte sowie
    14. die Tatsache, dass ein Sterbedatum nicht gespeichert ist.

    Eine Meldebescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden.
    Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
     
     Ausländische Personen müssen gegebenenfalls bei Pass-Angelegenheiten ihren Konsulaten eine erweiterte Meldebescheinigung vorlegen.

    Online-Dienst

    Meldebescheinigung Erteilung

    ID: L100012_294500573

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2023 (von: Bergmann, Katina)

    Technisch geändert am 04.12.2023 (von: Bergmann, Katina)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt)

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

    Ansprechpartner

    Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 15

    24594 Hohenwestedt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 11

    25557 Hanerau-Hademarschen

    Bürgerbüro

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Lindenstraße 21

    24594 Hohenwestedt

    Bürgerbüro

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Am Raiffeisenturm 2

    24613 Aukrug

    Bürgerbüro

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Hauptstraße 60

    24634 Padenstedt

    Bürgerbüro nur dienstags von 15 - 18 Uhr geöffnet

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag u. Freitag 8:00 - 12:00, Donnerstag 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00, Mittwoch geschlossen

    Version

    Technisch erstellt am 24.02.2021 (von: Gniech, Gunnar)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Herrndorff, Antje)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Meldebescheinigungen können persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden:

    • Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
    • gegebenenfalls Vollmacht.

    Die Meldebescheinigung kann auch schriftlich oder elektronisch beantragt werden:

    • Kopie Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
    • Brief oder E-Mail

    Die Meldebescheinigung wird schriftlich an die im Melderegister gespeicherte Anschrift versendet. Vor dem Antrag ist eine Kontaktaufnahme mit der Meldebehörde erforderlich, um die Entrichtung der Gebühr abzustimmen.

    Meldebescheinigungen können persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden:

    • Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
    • gegebenenfalls Vollmacht.

    Die Meldebescheinigung kann auch schriftlich oder elektronisch beantragt werden:

    • Kopie Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
    • Brief oder E-Mail

    Die Meldebescheinigung wird schriftlich an die im Melderegister gespeicherte Anschrift versendet. Vor dem Antrag ist eine Kontaktaufnahme mit der Meldebehörde erforderlich, um die Entrichtung der Gebühr abzustimmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    In einfachen Fällen 6,00 EUR In Fällen mit höherem Verwaltungsaufwand 15,00 EUR. Nur im elektronischen Verfahren wird die Meldebescheinigung kostenfrei erteilt.: Verwaltungsgebühr ab 6.0 EUR bis 15.0 EUR

    In einfachen Fällen 6,00 EUR In Fällen mit höherem Verwaltungsaufwand 15,00 EUR. Nur im elektronischen Verfahren wird die Meldebescheinigung kostenfrei erteilt.: Verwaltungsgebühr ab 6.0 EUR bis 15.0 EUR

    In einfachen Fällen 6,00 EUR In Fällen mit höherem Verwaltungsaufwand 15,00 EUR. Nur im elektronischen Verfahren wird die Meldebescheinigung kostenfrei erteilt.: Verwaltungsgebühr ab 6.0 EUR bis 15.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport 07.07.2022 am 07.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 27.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Ledigkeitsbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)