Meldebescheinigung Erteilung
Eine Meldebescheinigung gibt Auskunft darüber, wer wo gemeldet ist (Wohnungsnachweis).
Beschreibung
Die Meldebehörde erteilt der betroffenen Person auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung (PDF-Dokument). Die elektronische Meldebescheinigung wird zentral über das Service-Portal Schleswig-Holstein erteilt. Nur in diesem elektronischen Verfahren wird die Meldebescheinigung kostenfrei erteilt. Sie können den Link unmittelbar nutzen, wenn Sie Ihr Ausweisdokument mit Kartenlesegerät (zum Beispiel das mit dem PC verbundene Smartphone) verwenden. Wenn Sie den Dienst auf einem Smartphone nutzen möchten, können Sie den Dienst ebenfalls über die ZuFiSH-Suche auf Ihrem Smartphone finden.
- Familienname,
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
- Doktorgrad,
- Geburtsdatum,
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag können außerdem folgende weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:
- frühere Namen,
- Ordensname, Künstlername,
- Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
- Geschlecht,
- zum gesetzlicher Vertreter
- Familienname,
- Vornamen,
- Doktorgrad,
- Anschrift,
- Geburtsdatum,
- Geschlecht sowie
- Sterbedatum,
- derzeitige Staatsangehörigkeiten,
- Religionszugehörigkeit,
- frühere Anschriften,
- Einzugsdatum, Auszugsdatum,
- Familienstand,
- zum Ehegatten oder Lebenspartner
- Familienname,
- Vornamen,
- Geburtsname,
- Doktorgrad,
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- derzeitige Anschriften,
- Sterbedatum,
- zu minderjährigen Kindern
- Familienname,
- Vornamen,
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- Anschrift im Inland,
- Sterbedatum,
- Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, vorläufigen Personalausweises oder Ersatz-Personalausweises, des anerkannten Passes oder Passersatzpapiers, Ausstellungsbehörde, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer der eID-Karte sowie
- die Tatsache, dass ein Sterbedatum nicht gespeichert ist.
Eine Meldebescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden.
Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
Ausländische Personen müssen gegebenenfalls bei Pass-Angelegenheiten ihren Konsulaten eine erweiterte Meldebescheinigung vorlegen.
Online-Dienst
Meldebescheinigung/Erweiterte Meldebescheinigung online beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Ansprechpartner
Amt Dänischer Wohld
Adresse
Postanschrift
Karl-Kolbe-Platz 1
24214 Gettorf
Öffnungszeiten
Montags - Freitags 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstags durchgehend 8:00 - 17:00 Uhr (mit Terminvereinbarung bis 18.00 Uhr)
Kontakt
Kontaktperson
Frau Nicole Kuppe
Postanschrift
Karl-Kolbe-Platz 1
24214 Gettorf
Fax: 04346 91-254
Telefon Festnetz: 04346 91-232
E-Mail: kuppe@amtdw.landsh.de
Frau Ina Schefer
Postanschrift
Karl-Kolbe-Platz 1
24214 Gettorf
Telefon Festnetz: 04346 91-234
Fax: 04346 91-254
E-Mail: Schefer@amtdw.landsh.de
Herr Jannes Thedens
Frau Cornelia Zutz
Internet
erforderliche Unterlagen
Meldebescheinigungen können persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden:
- Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
- gegebenenfalls Vollmacht.
Die Meldebescheinigung kann auch schriftlich oder elektronisch beantragt werden:
- Kopie Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
- Brief oder E-Mail
Die Meldebescheinigung wird schriftlich an die im Melderegister gespeicherte Anschrift versendet. Vor dem Antrag ist eine Kontaktaufnahme mit der Meldebehörde erforderlich, um die Entrichtung der Gebühr abzustimmen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
In einfachen Fällen 6,00 EUR In Fällen mit höherem Verwaltungsaufwand 15,00 EUR. Nur im elektronischen Verfahren wird die Meldebescheinigung kostenfrei erteilt.: Verwaltungsgebühr ab 6.00 EUR bis 15.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport am 07.07.2022