Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung Erteilung

    Eine Meldebescheinigung gibt Auskunft darüber, wer wo gemeldet ist (Wohnungsnachweis).

    Beschreibung

    Die Meldebehörde erteilt der betroffenen Person auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung (PDF-Dokument). Die elektronische Meldebescheinigung wird zentral über das Service-Portal Schleswig-Holstein erteilt. Nur in diesem elektronischen Verfahren wird die Meldebescheinigung kostenfrei erteilt. Sie können den Link unmittelbar nutzen, wenn Sie Ihr Ausweisdokument mit Kartenlesegerät (zum Beispiel das mit dem PC verbundene Smartphone) verwenden. Wenn Sie den Dienst auf einem Smartphone nutzen möchten, können Sie den Dienst ebenfalls über die ZuFiSH-Suche auf Ihrem Smartphone finden.

    1. Familienname,
    2. Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
    3. Doktorgrad,
    4. Geburtsdatum,
    5. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.


    Auf Antrag können außerdem folgende weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:

    1. frühere Namen,
    2. Ordensname, Künstlername,
    3. Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
    4. Geschlecht,
    5. zum gesetzlicher Vertreter
      1. Familienname,
      2. Vornamen,
      3. Doktorgrad,
      4. Anschrift,
      5. Geburtsdatum,
      6. Geschlecht sowie
      7. Sterbedatum,
    6. derzeitige Staatsangehörigkeiten,
    7. Religionszugehörigkeit,
    8. frühere Anschriften,
    9. Einzugsdatum, Auszugsdatum,
    10. Familienstand,
    11. zum Ehegatten oder Lebenspartner
      1. Familienname,
      2. Vornamen,
      3. Geburtsname,
      4. Doktorgrad,
      5. Geburtsdatum,
      6. Geschlecht,
      7. derzeitige Anschriften,
      8. Sterbedatum,
    12. zu minderjährigen Kindern
      1. Familienname,
      2. Vornamen,
      3. Geburtsdatum,
      4. Geschlecht,
      5. Anschrift im Inland,
      6. Sterbedatum,
    13. Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, vorläufigen Personalausweises oder Ersatz-Personalausweises, des anerkannten Passes oder Passersatzpapiers, Ausstellungsbehörde, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer der eID-Karte sowie
    14. die Tatsache, dass ein Sterbedatum nicht gespeichert ist.

    Eine Meldebescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden.
    Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
     
     Ausländische Personen müssen gegebenenfalls bei Pass-Angelegenheiten ihren Konsulaten eine erweiterte Meldebescheinigung vorlegen.

    Online-Dienst

    Meldebescheinigung Erteilung

    ID: L100012_294500573

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2023 (von: Bergmann, Katina)

    Technisch geändert am 10.12.2024 (von: Bergmann, Katina)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt)

    Ansprechpartner

    Amt Probstei - Melde- & Personenstandswesen

    Aktuelles

    Die Meldebehörden haben die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner) zu registrieren, um deren Identität und deren Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Sie wirken nach Maßgabe des Bundesmeldegesetzes oder sonstiger Rechtsvorschriften bei der Durchführung von Aufgaben anderer Behörden oder sonstiger öffentlicher Stellen mit und übermitteln Daten. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben führen die Meldebehörden Melderegister. In diesem Register sind nur die Daten von natürlichen Personen gespeichert (§ 2 Bundesmeldegesetz).  

    Beschreibung

    Die Meldebehörden haben die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner) zu registrieren, um deren Identität und deren Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Sie wirken nach Maßgabe des Bundesmeldegesetzes oder sonstiger Rechtsvorschriften bei der Durchführung von Aufgaben anderer Behörden oder sonstiger öffentlicher Stellen mit und übermitteln Daten. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben führen die Meldebehörden Melderegister. In diesem Register sind nur die Daten von natürlichen Personen gespeichert (§ 2 Bundesmeldegesetz).

    Im Einwohnermeldeamt erhalten Sie folgende Dienstleistungen:

    • Auskünfte aus dem Melderegister
    • Anmeldungen
    • Abmeldungen
    • Ausweisdokumente
         - Personalausweise     
         - vorläufige Personalausweise
         - Reisepässe  
         - vorläufige Reisepässe    
         - Kinderreisepässe  
    • Führerscheine
    • Führungszeugnisse
    • Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
    • Erfassung der Wehrpflichtigen
    • Kfz - Angelegenheiten
         - Adressänderung im Kfz-Schein

    Adresse

    Hausanschrift

    Knüll 4

    24217 Schönberg (Holstein)

    Dienstort im Rathaus Schönberg

    Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
    Anzahl: 80
    Gebühren: nein

    Rathaus Schönberg

    Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.

    Hausanschrift

    Reventloustraße 10

    24235 Laboe

    Dienstort in der VR-Bank Laboe

    Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
    Anzahl: 80
    Gebühren: nein

    Rathaus Schönberg

    Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.

    Lieferanschrift

    Knüll 4

    24217 Schönberg (Holstein)

    Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
    Anzahl: 80
    Gebühren: nein

    Rathaus Schönberg

    Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.

    Öffnungszeiten

    Rathaus Schönberg: Mo. 08:00 -12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Rathaus Laboe: Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4344 306-1302(Ansprechperson Melde-& Personenstandswesen)

    E-Mail: meldeamt@amt-probstei.de

    Bankverbindung

    Amtskasse Probstei

    Empfänger: Amtskasse Probstei

    IBAN: DE94 2105 0170 0080 0018 37

    BIC: NOLADE21KIE

    Bankinstitut: Förde Sparkasse

    Stichwörter

    abmelden, Änderung im Führerschein, Anmeldung der Eheschließung, Auskunft aus dem Melderegister, Ausweis beantragen, Ausweis für Kinder, behördliche Namensenderung, CE-Führerschein, Eheregister, Eheschließung, Eheurkunde, Einwohnermeldeamt, EU-Führerschein, Führerschein, Führerschein neu, Führerschein umtauschen, Führerschein wechseln, heiraten, Heiratsurkunde, Kinder Reisepass, Kinderreisepass, Kinderreisepässe, LKW Führerschein verlängern, Melderegister, Melderegisterauskunft, Meldestelle, Namensänderung, neuer Personalausweis, Personalausweis, Personalausweis beantragen, Personalausweis Checkkarte, Personalausweis neu, Reisepass, Reisepass für Kinder, Reisepässe, Ummeldung, Unterlagen Heiraten, Wohnsitz

    Version

    Technisch erstellt am 09.06.2022 (von: Stoltenberg, Jan Pekka)

    Technisch geändert am 18.12.2024 (von: Stoltenberg, Jan Pekka)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Meldebescheinigungen können persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden:

    • Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
    • gegebenenfalls Vollmacht.

    Die Meldebescheinigung kann auch schriftlich oder elektronisch beantragt werden:

    • Kopie Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
    • Brief oder E-Mail

    Die Meldebescheinigung wird schriftlich an die im Melderegister gespeicherte Anschrift versendet. Vor dem Antrag ist eine Kontaktaufnahme mit der Meldebehörde erforderlich, um die Entrichtung der Gebühr abzustimmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    In einfachen Fällen 6,00 EUR In Fällen mit höherem Verwaltungsaufwand 15,00 EUR. Nur im elektronischen Verfahren wird die Meldebescheinigung kostenfrei erteilt.: Verwaltungsgebühr ab 6.0 EUR bis 15.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein am 07.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 12.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Ledigkeitsbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)